Elektronische Auktion für die Sanierung des Gebäudes. Auktion für Überholung: die Nuancen der Erstellung von Leistungsbeschreibungen Auf welcher Seite finden die Auktionen für Überholung statt

Vielen Dank, Mikhail, alles wurde prompt erledigt und vor allem war es mir klar ... Da haben wir eine gemeinsame Sprache gefunden. Ich möchte auch in Zukunft mit Ihnen in Kontakt bleiben. Ich hoffe auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Olesya Mikhailovna - Generaldirektorin GmbH "VKS"

Im Namen des State Unitary Enterprise „Sevastopol Aviation Enterprise“ möchten wir uns für die Professionalität und Effizienz Ihres Unternehmens bedanken! Wir wünschen Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg!

Guskova Liliya Ivanovna - Managerin. SUE "SAP"

Danke Michael für deine Hilfe bei der Gestaltung. Sehr qualifizierter Mitarbeiter +5!

Nadiya Shamiljewna - Unternehmerin IP Anoschkina

Im Namen der Firma "AKB-Avto" und in meinem eigenen Namen danke ich Ihnen und allen Mitarbeitern Ihres Unternehmens für produktive und qualitativ hochwertige Arbeit, sensible Einstellung zu Kundenanforderungen und Effizienz bei der Ausführung der bestellten Arbeiten .

Nasibullina Alfira - Leitende Managerin"AKB-Auto"

Ich möchte dem Berater Mikhail für die hervorragende Arbeit, die rechtzeitige und vollständige Beratung danken. Er geht sehr aufmerksam auf die Probleme und Fragen des Kunden ein und löst umgehend die schwierigsten Situationen, die mir erscheinen. Es ist eine Freude, mit Michael zu arbeiten!!! Ich werde Ihr Unternehmen jetzt meinen Kunden und Freunden weiterempfehlen. Ja, und die Berater des technischen Supports sind auch sehr höflich und aufmerksam, sie haben geholfen, die schwierige Installation des Schlüssels zu bewältigen. Vielen Dank!!!

Olga Sewostjanowa.

Die Beschaffung des Schlüssels gestaltete sich sehr einfach und sogar angenehm. Vielen Dank für die Unterstützung an den Manager Michael. Erklärt Dinge, die komplex und schwer zu verstehen sind, prägnant, aber sehr klar. Außerdem rief ich die gebührenfreie Hotline an und hinterließ zusammen mit Mikhail online eine Anfrage. Ich habe den Schlüssel innerhalb von 2 Werktagen erhalten. Im Allgemeinen empfehle ich es, wenn Sie Ihre Zeit sparen, aber gleichzeitig wissen möchten, was Sie kaufen und wofür Sie bezahlen. Vielen Dank.

Levitsky Alexander Konstantinowitsch Samara

Persönlicher Dank an den Berater Mikhail Vladimirovich für die prompte Beratung und Arbeit am beschleunigten Erhalt des ES-Zertifikats. Im Vorgespräch wird das optimale Set an Einzelleistungen ausgewählt. Das Endergebnis ist sofort sichtbar.

Stoyanova N.L. - Hauptbuchhalter LLC "SITECRIME"

Danke für die schnelle Arbeit und die kompetente Hilfe! Ich war sehr zufrieden mit der Beratung!

Dmitri Fomin

LLC "Expert System" dankt dem Berater Mikhail für die prompte Arbeit! Wir wünschen Ihrem Unternehmen Wachstum und Wohlstand!

Suchanowa M.S. - GutachterLLC "Expertensystem", Wolgograd

Danke an den Berater, der sich als Mikhail vorstellte, für die effiziente Arbeit mit Kunden.

Ponomarew Stepan Gennadievich

Vielen Dank an den Berater Mikhail für die Unterstützung bei der Beschaffung des EDS. Für schnelle Bearbeitung und Beratung bei Problemen, die im Registrierungsprozess auftreten.

Leonid Nekrassow

Das Unternehmen, vertreten durch den Berater Mikhail, tut das Unmögliche! Beschleunigen Sie die Akkreditierung in weniger als 1 Stunde! Zahlung bei Erbringung der Leistung. Ich dachte, das wäre nicht passiert. In voller Verantwortung kann ich Ihnen raten, sich an das Zentrum für die Ausstellung elektronischer Signaturen zu wenden.

Die Versteigerung in elektronischer Form findet auf einer speziellen Website – einer elektronischen Plattform – statt. Die Liste solcher Standorte ist im Informationsschreiben des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands enthalten. An der elektronischen Auktion können nur Teilnehmer teilnehmen, die auf der vom Kunden gewählten elektronischen Seite akkreditiert sind. Bei der Durchführung einer elektronischen Auktion muss der Kunde mindestens 7 Tage vor Ablauf der Gebotsfrist eine Kaufanzeige aufgeben. Stellen Sie gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Website die Versteigerungsdokumentation und ihre Anhänge aus: Informationskarte der Versteigerung; technische Aufgabe; Vertragsentwurf; Begründung des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises; Anmeldeformular. Innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung stellen die auf der elektronischen Seite zum Vertragsabschluss akkreditierten Bewerber einen Teilnahmeantrag. Der Teilnahmeantrag besteht aus zwei Teilen und wird in Form von zwei elektronischen Dokumenten beim Betreiber der elektronischen Plattform eingereicht. Innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Antragsfrist prüft die Kommission die ersten Teile auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Dokumentation und erstellt ein Protokoll. Nach Ablauf von zwei Tagen ab dem Datum des Ablaufs der Frist zur Prüfung der ersten Teile der Bewerbungen führt der Betreiber der elektronischen Website eine Auktion durch. Nach der Auktion prüft der Kunde innerhalb von drei Tagen die zweiten Teile der Bewerbungen der Teilnehmer und ermittelt den Gewinner. Gewinner ist der Teilnehmer, dessen Bewerbung den Anforderungen der Auktionsunterlagen entspricht und der den niedrigsten Preis geboten hat. Der genaue Ablauf der Auktion ist in der Antwort angegeben. Die Institution erstellt die Versteigerungsdokumentation selbstständig gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ und den Merkmalen des vorgeschlagenen Kaufs.

Die Begründung für diese Position ist unten in den Materialien des Glavbukh-Systems angegeben

1. Empfehlung: So führen Sie eine elektronische Auktion durch

Elektronische Plattformen

Die Eigentümer von Websites, auf denen Auktionen in elektronischer Form stattfinden, sollten die Durchführung von Auktionen sicherstellen. Die Eigentümer solcher Seiten werden als elektronische Marktplatzbetreiber bezeichnet. Das Verfahren und die Bedingungen für die Auswahl der Betreiber werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Dies ist in Teil 4 des Artikels 59 des Gesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 angegeben. Derzeit ist dieses Verfahren von der Regierung der Russischen Föderation nicht festgelegt.

Die Liste der elektronischen Plattformen für die Durchführung elektronischer Auktionen wurde zuvor vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands gemeinsam mit dem Föderalen Antimonopoldienst Russlands festgelegt. Diese Liste ist im Protokoll der Kommission vom 19. Januar 2010 Nr. 95 (auf der offiziellen Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands veröffentlicht) und in der Informationsnachricht des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands enthalten. Sie gilt auch nach dem 01.01.2014. Es umfasst die folgenden elektronischen Plattformen:

  • Staatliches Einheitsunternehmen „Agentur für staatliche Ordnung, Investitionstätigkeit und interregionale Beziehungen der Republik Tatarstan“, www.zakazrf.ru;
  • JSC „Einheitliche elektronische Handelsplattform“, www.roseltorg.ru;
  • ZAO Sberbank Automatisiertes Handelssystem, www.sberbank-ast.ru;
  • RTS-tender LLC, www.rts-tender.ru;
  • ZAO MICEX Informationstechnologien, www.micex.ru/participation .*

Das Verfahren zur Durchführung elektronischer Auktionen auf diesen Websites muss den festgelegten Regeln entsprechen (Teil 10 von Artikel 112 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Geschäftsbedingungen

Eine Auktion in elektronischer Form ist erforderlich, wenn der Beschaffungsgegenstand in einer speziellen Liste enthalten ist, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Oktober 2013 Nr. 2019-r genehmigt wurde, oder in zusätzlichen Listen, die auf regionaler Ebene angenommen wurden. Unabhängig davon, ob die Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) in der Liste enthalten sind oder nicht, kann der Kunde jedoch auch eine Angebotsanfrage, eine Angebotsanfrage oder einen Kauf bei einem einzigen Lieferanten durchführen (vorbehaltlich der durch das Gesetz festgelegten Einschränkungen). vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ) .*

Der Kunde kann eine Auktion in elektronischer Form für einen beliebigen Betrag des Auftrags durchführen. Die Gesetzgebung enthält diesbezüglich keine Einschränkungen.*

Achtung: FAS Russland kann die Beamten des Kunden (z. B. den Manager) in die Verwaltungsverantwortung bringen und sie mit einer Geldstrafe von 50.000 Rubel belegen. für die falsche Wahl der Methode zur Bestimmung des Lieferanten von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), die in den von der Regierung der Russischen Föderation oder den konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation genehmigten Listen enthalten sind (Teil 2 von Artikel 7.29 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten). der Russischen Föderation).

Auktionsverfahren

Der Lieferant (Auftragnehmer, Ausführender) wird mittels einer elektronischen Auktion in folgender Reihenfolge ermittelt:

  • Prüfung der ersten Teile von Anträgen auf Teilnahme an der elektronischen Auktion;
  • Berücksichtigung der zweiten Teile der Anträge auf Teilnahme an der elektronischen Auktion.*

Vorbereitung auf die Veranstaltung

Die Entscheidung über die Durchführung einer Auktion trifft der Kunde und im Falle einer Zentralisierung der Beschaffung die autorisierte Stelle oder autorisierte Institution (Artikel 24 Teil 5, Artikel 26 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ). ).

Richten Sie eine Beschaffungskommission ein, bevor Sie eine elektronische Auktion durchführen. Gleichzeitig hat der Kunde das Recht, sowohl eine spezialisierte Auktionskommission als auch eine Einzelkommission zu gründen, die berechtigt ist, den Lieferanten mit allen Mitteln zu bestimmen (Artikel 39 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).*

Achtung: Wenn es aufgrund eines technischen Fehlers auf der offiziellen Website (www.zakupki.gov.ru) nicht möglich ist, Informationen über die Beschaffung zu veröffentlichen, muss dies sofort nach der Wiederherstellung der Website erfolgen.

Elektronische Auktionsmitteilung

Wenn der Anfangspreis des Vertrags höher als 3 Millionen Rubel ist, muss der Kunde eine elektronische Auktion mindestens 15 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe von Geboten auf der offiziellen Website ankündigen. Wenn der anfängliche Vertragspreis 3 Millionen Rubel nicht überschreitet, ist eine Benachrichtigung mindestens sieben Tage im Voraus zulässig. Solche Anforderungen werden durch Teile und Artikel 63 des Gesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 festgelegt.*

Neben der offiziellen Website kann der Kunde oder die zur Durchführung der zentralisierten Beschaffung befugte Stelle eine Versteigerungsbekanntmachung in allen Medien (einschließlich elektronischer) veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung hebt jedoch nicht die Platzierung auf der offiziellen Website auf (Teil 4 von Artikel 63 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Die Ankündigung einer elektronischen Auktion muss enthalten:

  • die Adresse der elektronischen Plattform im Internet;
  • die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der elektronischen Auktion;
  • das Datum der Auktion;
  • eine Zusammenfassung der Vertragsbedingungen und der Merkmale der gelieferten Ware (Arbeitsumfang, erbrachte Dienstleistungen);
  • Höhe der Bietsicherheit;
  • alle gesetzlich festgelegten Beschränkungen für die Teilnahme an der Auswahl eines Lieferanten;

Eine vollständige Liste der Daten, die in der veröffentlichten Bekanntmachung enthalten sein müssen, ist in Artikel 42 und Teil 5 von Artikel 63 des Gesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 enthalten.*

Änderung der Ausschreibung der Auktion

Der Kunde hat das Recht, die Ankündigung der elektronischen Auktion bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme daran zu ändern. Die Angaben zum Kaufobjekt können jedoch nicht geändert werden.

Gleichzeitig muss die Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträgen verlängert werden, wenn vom Datum der Änderung auf der Website bis zum Datum der Beendigung der Antragstellung weniger als sieben Tage verbleiben.

Teil 6 von Artikel 63 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ.

Auktionsdokumentation

Stellen Sie gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Auktionsbekanntmachung alle erforderlichen Unterlagen auf der offiziellen Website zur Verfügung. Beispielsweise ist ein Vertragsentwurf Teil einer solchen Dokumentation (Teil 4 von Artikel 64, Teil 1 von Artikel 65 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ). Freier und kostenloser Zugang zu den veröffentlichten Unterlagen (Teil 2 von Artikel 65 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Die Dokumentation muss alle Informationen zur Beschaffung offenlegen, insbesondere:

  • Name und Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes und Begründung des anfänglichen (maximalen) Auftragspreises;
  • Anforderungen an den Inhalt eines Antrags auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion und Anweisungen zum Ausfüllen;
  • Informationen über die Währung des Vertragspreises und Abrechnungen mit Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführende);
  • Höhe und Verfahren der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung;
  • Information über die Möglichkeit des Kunden, sich für eine einseitige Verweigerung der Vertragserfüllung zu entscheiden.*

Eine vollständige Liste der Informationen, die in der Versteigerungsdokumentation enthalten sein müssen, ist in Teil 1 von Artikel 64 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ festgelegt. Wenn eine Institution einen Energiedienstleistungsvertrag abschließen muss, geben Sie zusätzlich die Informationen an, die in Teilen und Artikel 108 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ angegeben sind.

Achtung: Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht, ein besonderes Verfahren für den Kauf von Waren, Werken oder Dienstleistungen festzulegen (Teil 1 von Artikel 111 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Es gibt eine Reihe von Bedingungen, die der Auktionsveranstalter nicht in die Dokumentation aufnehmen darf. Dies ist beispielsweise eine Voraussetzung für den geschäftlichen Ruf der Teilnehmer, ihrer Produktionsanlagen, technologischen Ausrüstung usw. Dies ist in Teil 3 von Artikel 33 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ festgelegt. Darüber hinaus sollten die Versteigerungsunterlagen keine Bedingungen enthalten, die zu einer Beschränkung der Zahl der Teilnehmer an der Vergabe führen können, sowie Anforderungen an die Form und das Verfahren zum Ausfüllen eines Antrags auf Teilnahme an einer elektronischen Versteigerung. Dieses Verfahren wird durch Artikel 64 Absatz 2 Teil 1, Teil 2 des Gesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 festgelegt.

Änderung der Auktionsdokumentation

Der Kunde hat das Recht, Änderungen an der elektronischen Auktionsdokumentation bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen vorzunehmen.

Wenn vom Datum der Veröffentlichung der Änderungen auf der offiziellen Website bis zum Bewerbungsschluss weniger als sieben Tage verbleiben, muss die Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen verlängert werden (so dass mindestens sieben Tage verbleiben).

Es ist nicht gestattet, Informationen über den Beschaffungsgegenstand zu ändern und die Höhe der Antragssicherheit zu erhöhen.

Dieses Verfahren ist in Teil 6 von Artikel 65 des Gesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 vorgesehen.

Akkreditierung von Beschaffungsteilnehmern

Zum Bestehen der für die Teilnahme an der elektronischen Auktion erforderlichen Akkreditierung reicht der Beschaffungsteilnehmer folgende Unterlagen und Informationen beim Betreiber der elektronischen Seite ein:

  • Akkreditierungsantrag des Teilnehmers auf der elektronischen Seite;
  • Kopien eines Auszugs aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen (für juristische Personen) oder aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen (für Unternehmer), die frühestens sechs Monate vor dem Datum der Beantragung der Akkreditierung eingehen;
  • Kopien der Gründungsdokumente des Beschaffungsteilnehmers (oder Reisepass, wenn der Teilnehmer ein Bürger ist);
  • Kopien von Dokumenten, die die Befugnis der Person bestätigen, im Namen der Institution eine Akkreditierung zu erhalten (z. B. eine Entscheidung zur Ernennung eines Leiters oder eine Vollmacht);
  • TIN des Beschaffungsteilnehmers;
  • eine Entscheidung zur Genehmigung einer Transaktion, die als Ergebnis der Auktion abgeschlossen wird (für den Fall, dass der Teilnehmer gemäß den konstituierenden Dokumenten nicht berechtigt ist, eine Transaktion ohne diese Entscheidung abzuschließen).*

Eine vollständige Liste der Dokumente und Informationen, die zur Erlangung der Akkreditierung vorgelegt werden müssen, ist in Teil 2 von Artikel 61 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ festgelegt. Es ist nicht gestattet, zusätzliche Dokumente oder Informationen zu verlangen (Teil 3 von Artikel 61 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und Informationen ist der Betreiber der elektronischen Seite verpflichtet:

  • eine Entscheidung über die Akkreditierung oder Ablehnung der Akkreditierung des Beschaffungsteilnehmers treffen;
  • dem Teilnehmer eine Benachrichtigung über die Entscheidung zukommen lassen.

Antrag auf Teilnahme

Ein Antrag auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion kann nur von Personen eingereicht werden, die eine Akkreditierung auf einer elektronischen Website erhalten haben (Teil 1 von Artikel 66 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Ein Antrag auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion besteht aus zwei Teilen, die gleichzeitig in Form von zwei elektronischen Dokumenten über eine elektronische Plattform eingereicht werden (Teil , Artikel 66 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).*

Der erste Teil des Antrags muss folgende Angaben enthalten:

  • Zustimmung des Teilnehmers zur Lieferung von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen);
  • eine Angabe der Marke (ihre verbale Bezeichnung) und spezifische Hinweise auf das vorgeschlagene gleichwertige Produkt;
  • spezifische Indikatoren der angebotenen Waren, die den in der Dokumentation zur elektronischen Auktion festgelegten Werten entsprechen;
  • Skizze, Zeichnung, Zeichnung, Fotografie oder sonstige Darstellung des Beschaffungsgegenstandes.

Eine vollständige Liste der Informationen, die der erste Teil des Antrags auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion enthalten muss, ist in Artikel 66 Teile 3-4 des Gesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 enthalten.

Der zweite Teil des Antrags umfasst folgende Unterlagen und Informationen:

  • Angaben zum Teilnehmer (Name, Rechtsform, Ort etc.);
  • Unterlagen, die bestätigen, dass der Antragsteller die Bedingungen für die Zulassung zur Auktion erfüllt (seine Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages, das Fehlen von Steuerrückständen usw.);
  • Dokumente, die den Leistungsanspruch bestätigen, oder Kopien dieser Dokumente.

Eine vollständige Liste der Informationen und Dokumente, die im zweiten Teil des Antrags wiedergegeben werden müssen, ist in Teil 5 enthalten

Es ist nicht gestattet, zusätzliche Informationen oder Dokumente zu verlangen (Artikel 66 Teil 6 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Bei der Annahme eines Antrags ist der Betreiber der elektronischen Seite verpflichtet, innerhalb einer Stunde nach seinem Eingang Transaktionen auf dem Konto des Teilnehmers in Höhe der Sicherheit des Antrags auf Teilnahme an einer offenen Auktion zu sperren. Außerdem muss der Betreiber der elektronischen Seite dem Antrag eine Seriennummer zuweisen und dem Beschaffungsteilnehmer eine Eingangsbestätigung in Form eines elektronischen Dokuments zusenden. Dieses Verfahren ist in Artikel 44 Teil 18, Artikel 66 Teil 9 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ angegeben.

Innerhalb einer Stunde nach Eingang des Antrags muss der Betreiber der elektronischen Website den erhaltenen Antrag an den Teilnehmer zurücksenden, wenn:

  • auf dem Konto (das für die Durchführung von Operationen zur Sicherung der Teilnahme an elektronischen Auktionen eröffnet wurde) kein Guthaben in Höhe der Antragssicherheit vorhanden ist;
  • ein Beschaffungsteilnehmer hat zwei (oder mehr) Angebote abgegeben (sofern die früher abgegebenen Angebote nicht zurückgezogen wurden).

Eine vollständige Liste der Fälle, in denen der Betreiber einer elektronischen Website einen Antrag zurücksenden muss, ist in Teil 11 von Artikel 66 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ enthalten.

Bei der Mitteilung der Gründe für die Ablehnung des Antrags an den Teilnehmer muss der Betreiber auf die verletzten Vorschriften des Vergaberechts hinweisen. Eine Rücksendung von Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung aus anderen Gründen ist nicht zulässig. Dies ist in Teil 12 des Artikels 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 angegeben.

Die Reihenfolge der Prüfung der Bewerbungen

Die Reihenfolge der Prüfung der Bewerbungen richtet sich nach ihrer Anzahl.

Wenn keine oder nur ein Antrag auf Teilnahme an der Auktion gestellt wurde, wird die elektronische Auktion als gescheitert anerkannt (Artikel 66 Teil 16 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Beide Teile des einheitlichen Antrags auf Teilnahme an der Auktion werden vom Betreiber der elektronischen Seite an den Kunden übermittelt. Dies muss spätestens am Werktag nach Bewerbungsschluss erfolgen. Innerhalb von drei Werktagen prüft die Versteigerungskommission des Kunden (oder der bevollmächtigten Stelle) die erhaltenen Unterlagen auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Versteigerungsdokumentation und legt dem Betreiber der elektronischen Seite das Protokoll ihrer Prüfung eines Einzelantrags unterschrieben vor von den Kommissionsmitgliedern. Der Betreiber sendet dem Teilnehmer innerhalb einer Stunde nach Erhalt des Protokolls eine Benachrichtigung über die Entscheidung der Kommission. Bei positiver Entscheidung schließt der Kunde mit dem alleinigen Teilnehmer einen Vertrag wie mit dem alleinigen Anbieter ab. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus Teil 1 von Teil 5 der Kunst. 67 des Gesetzes vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ).

Die Kommission fasst die Ergebnisse der Prüfung der ersten Antragsteile in einem Protokoll zusammen, das enthalten soll:

  • Angaben zu den Seriennummern der Anträge auf Teilnahme an der Auktion;
  • Entscheidung über die Zulassung des Antragstellers zur Teilnahme an der Versteigerung bzw

GENEHMIGEN

Fonds für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern in der Stadt Moskau
_______________ /_______________/


(Unterschrift) (vollständiger Name)

Identifikationsnummer: PSD-000048-16

Dokumentation


über die elektronische Auktion

Durchführung von Arbeiten zur Entwicklung von Planungsunterlagen für die Sanierung von Wohnhäusern im südlichen Verwaltungsbezirk von Moskau an 10 Adressen.

Kunde: Capital Repair Fund für Moskauer Wohnhäuser

Moskau, 2016


II.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ELEKTRONISCHEN AUKTION.
III.

INFORMATIONSKARTE DER ELEKTRONISCHEN AUKTION.

IV.

EMPFOHLENE MUSTER VON FORMULAREN UND DOKUMENTEN, DIE VON TEILNEHMERN DER ELEKTRONISCHEN AUKTION AUSZUFÜLLEN SIND.
v.

BEGRÜNDUNG DES AUFTRAGSPREISES:

5.1. Protokoll des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises (Datei „Protokoll NMTsD“);

5.3. Kostenvoranschläge (Datei „Schätzung“);

5.4. Adressliste (Datei „Adressliste“).


VI.

TECHNISCHER TEIL DER DOKUMENTATION ZUR ELEKTRONISCHEN AUKTION:

6.1. Technische Aufgabe;

6.2. Kalenderplan.


VII.

VERTRAGSENTWURF (Datei „Vertragsentwurf“).

ich. Begriffe und Definitionen
Kunde- Fonds für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern in der Stadt Moskau.

Interessent- eine natürliche Person, die an den Ergebnissen der Gewinnung von Auftragnehmern interessiert ist (einschließlich eines einzelnen Unternehmers), die über den Betreiber einer elektronischen Website einen Antrag auf Teilnahme an der Vorauswahl gestellt hat, oder eine juristische Person, die einen Antrag auf Teilnahme an der Vorauswahl gestellt hat .

Betreiber einer elektronischen Plattform- Einheitliche elektronische Handelsplattform der JSC (www.roseltorg.ru).

Registerbehörde- Abteilung für Kapitalreparaturen der Stadt Moskau.

Offiziellen Website- die offizielle Website des einheitlichen Informationssystems für die Beschaffung im Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet" gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung. Vor der Inbetriebnahme des Abschnitts der offiziellen Website, der für die Veröffentlichung von Informationen über Auftragnehmer vorgesehen ist, für die Veröffentlichung solcher Informationen, einschließlich der Führung eines Verzeichnisses von Dienstleistungsverträgen, der Website der Abteilung für Kapitalreparaturen der Stadt Moskau im Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet" - www. Gleichstrom Mos. Ru.

Register der qualifizierten Auftragnehmer- ein Register qualifizierter Auftragnehmer, das von der Abteilung für Kapitalreparaturen der Stadt Moskau auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorauswahl erstellt wurde und das gemäß den Vorschriften die Beteiligung einer spezialisierten gemeinnützigen Organisation enthält, die gezielte Aktivitäten durchführt bei der Sicherstellung der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern, Auftragnehmern für die Erbringung von Dienstleistungen und (oder ) Durchführung von Arbeiten zur Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01. Juli 2016 Nr 615 (im Folgenden als Verordnung bezeichnet), Informationen über Auftragnehmer, die das Recht haben, an einer elektronischen Auktion zu dem festgelegten Gegenstand einer elektronischen Auktion teilzunehmen, oder von denen in den in Absatz 193 der Verordnung vorgesehenen Fällen Käufe getätigt werden können .

Spezialisierte Organisation- eine juristische Person, die vom Kunden mit der Durchführung der Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung einer elektronischen Auktion beauftragt wird.

Teilnehmer der elektronischen Auktion- eine juristische Person, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, oder ein Einzelunternehmer, der den Abschluss eines Vertrages beantragt.

Elektronische Auktion- eine Versteigerung in elektronischer Form für die Erbringung von Dienstleistungen und (oder) die Durchführung von Arbeiten zur Sanierung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, bei der es sich um eine wettbewerbliche Methode zur Bestimmung eines Auftragnehmers handelt, die in elektronischer Form abgehalten wird, bei der der Gewinner ist als Beschaffungsteilnehmer anerkannt, der in das Register qualifizierter Auftragnehmer aufgenommen ist und den niedrigsten Auftragspreis anbietet.

Elektronische Plattform- Eine einzige elektronische Handelsplattform, eine Site im Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet": www.roseltorg.ru.

II. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE AUKTION
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Gesetzliche Regelung

1.1.1. Diese Dokumentation zur elektronischen Auktion wurde gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Juli 2016 Nr. 615 „Über das Verfahren zur Gewinnung von Auftragnehmern zur Erbringung von Dienstleistungen und (oder) zur Durchführung von Arbeiten zur Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum erstellt in einem Mehrfamilienhaus und das Verfahren zur Beschaffung von Waren, Bauarbeiten und Dienstleistungen zur Erfüllung der Aufgaben einer spezialisierten gemeinnützigen Organisation, die Tätigkeiten zur Gewährleistung der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern ausübt "(im Folgenden als Dekret bezeichnet der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Juli 2016 Nr. 615) und das Dekret der Regierung von Moskau vom 09. August 2016 Nr. 491 -PP „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom Juli 01.01.2016 Nr. 615 „Über das Verfahren zur Gewinnung von Auftragnehmern zur Erbringung von Dienstleistungen und (oder) zur Durchführung von Arbeiten zur Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus und zum Verfahren zur Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zur Erfüllung der Aufgaben einer spezialisierten gemeinnützigen Organisation Organisation, die sich mit Aktivitäten befasst, die darauf abzielen, die Durchführung der Kapitalinstandsetzung von Gemeinschaftseigentum in Wohngebäuden sicherzustellen“ (im Folgenden als Dekret der Moskauer Regierung vom 9. August 2016 Nr. 491-PP bezeichnet).
1.2. Gegenstand der elektronischen Auktion:

1.2.1. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt, um Arbeiten zu dem in Teil III „Informationskarte der elektronischen Auktion“ angegebenen Thema auszuführen.
1.3. Ort, Bedingungen und Bedingungen (Zeiträume) der Arbeitsleistung:

1.3.3. Ort, Bedingungen und Bedingungen (Zeiträume) der Werkleistung werden in den Teilen VI „Technischer Teil“ und VII „Vertragsentwurf“ festgelegt und sind in Teil III „Informationskarte der elektronischen Auktion“ angegeben.

1.3.2. Die Arbeiten werden in Mehrfamilienhäusern durchgeführt, die in das Regionalprogramm gemäß dem Dekret der Moskauer Regierung vom 29. Dezember 2014 Nr. 832-PP „Über das Regionalprogramm zur Sanierung von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern in der Stadt“ aufgenommen wurden von Moskau“.

1.1.4. Anfänglicher (maximaler) Vertragspreis:

1.4.1. Der Anfangspreis (Höchstpreis) des Auftrags ist in der Bekanntmachung der elektronischen Auktion und in Teil III „Informationskarte zur elektronischen Auktion“ angegeben.


1.5. Voraussetzungen für Teilnehmer der elektronischen Auktion:

1.5.1. An der elektronischen Auktion kann teilnehmen, wer im Register der qualifizierten Auftragnehmer für das betreffende Thema der elektronischen Auktion eingetragen und auf der elektronischen Seite registriert ist.

2.1.6. Kosten für die Teilnahme an der elektronischen Auktion und für den Vertragsschluss:

1.6.1. Alle mit der Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an der elektronischen Auktion, der Teilnahme an der elektronischen Auktion und dem Vertragsschluss verbundenen Kosten trägt der Teilnehmer der elektronischen Auktion und haftet nicht für diese Kosten.

1.6.2. Es ist dem Betreiber einer elektronischen Seite nicht gestattet, eine Gebühr für die Durchführung einer elektronischen Auktion zu erheben. Es ist nicht gestattet, den Teilnehmern einer elektronischen Auktion eine Gebühr für die Teilnahme an einer elektronischen Auktion zu berechnen, mit Ausnahme der Gebühr, die von der Person erhoben wird, mit der der Vertrag abgeschlossen wird, in den Fällen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen sind.
1.7. Bedingungen für die Zulassung und Nichtzulassung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion:

3.1.7.1. Ein Antrag auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion wird als ordnungsgemäß anerkannt, wenn er den Anforderungen des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Juli 2016 Nr. 615, der Ankündigung einer elektronischen Auktion und dieser Dokumentation über eine elektronische Auktion entspricht.

4.1.7.2. Die Beschaffungskommission erlaubt einem Teilnehmer an einer elektronischen Auktion nicht, an einer elektronischen Auktion teilzunehmen, wenn:

1.7.2.1. Versäumnis, die in Absatz 3.4.1 dieser Dokumentation vorgesehenen Dokumente und Informationen zur elektronischen Auktion einzureichen.

1.7.2.2. Nichterfüllung des Antrags auf Teilnahme an der elektronischen Auktion mit den Anforderungen an die Dokumentation der elektronischen Auktion.

1.7.2.3. Ungenauigkeit der Informationen in den vom Teilnehmer der elektronischen Auktion eingereichten Dokumenten.

1.7.2.4. Das Fehlen von Informationen über den Teilnehmer der elektronischen Auktion im Register der qualifizierten Auftragnehmer (für die Teilnahme an der elektronischen Auktion im Hinblick auf die Durchführung der entsprechenden Arbeiten).
1.8. Informationsaustausch während einer elektronischen Auktion:

1.8.1. Der Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Durchführung einer elektronischen Auktion zwischen dem Teilnehmer der elektronischen Auktion, dem Kunden und dem Betreiber der elektronischen Seite erfolgt auf der elektronischen Seite in Form von elektronischen Dokumenten.

1.8.2. Elektronische Dokumente und andere Informationen in elektronischer Form müssen mit einer erweiterten unqualifizierten elektronischen Signatur einer Person signiert werden, die berechtigt ist, im Namen eines elektronischen Auktionsteilnehmers, Kunden und Betreibers einer elektronischen Seite zu handeln.

1.8.3. Schlüssel von erweiterten unqualifizierten elektronischen Signaturen sowie Zertifikate von Schlüsseln zur Überprüfung elektronischer Signaturen, die für die Zwecke dieses Abschnitts bestimmt sind, müssen von Zertifizierungsstellen erstellt und ausgestellt werden, die eine Akkreditierung für die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes „On Elektronische Unterschrift".

1.8.4. Bei der Durchführung einer elektronischen Auktion sind Verhandlungen eines Kunden mit einem Betreiber einer elektronischen Seite und eines Betreibers einer elektronischen Seite mit einem Teilnehmer an einer elektronischen Auktion nicht zulässig, wenn sich aus diesen Verhandlungen Vorzugsbedingungen für die Teilnahme an einer elektronischen Auktion ergeben Auktion und (oder) Bedingungen für die Offenlegung vertraulicher Informationen geschaffen werden.
2. Dokumentation über die elektronische Auktion
2.1. Inhalt der elektronischen Auktionsdokumentation:

5.2.1.1. Die elektronische Auktionsdokumentation enthält eine Liste von Teilen und Abschnitten (einschließlich der als separate Dokumente veröffentlichten) und Formulare sowie Änderungen und Ergänzungen, die an der elektronischen Auktionsdokumentation vorgenommen wurden.

6.2.1.2. Die Zusammensetzung der Dokumentation für die elektronische Auktion:

Teil I . Begriffe und Definitionen;

Teil II . Allgemeine Bedingungen für die Durchführung einer elektronischen Auktion;

Teil III . Informationskarte der elektronischen Auktion;

Teil IV. Empfohlene Muster von Formularen und Dokumenten, die von den Teilnehmern der elektronischen Auktion auszufüllen sind;

Teil V. Begründung des Vertragspreises:

5.1. Protokoll des anfänglichen Höchstpreises des Vertrags (Datei „Protokoll NMTsD“);

5.2. Berechnung des anfänglichen Höchstpreises des Vertrags (Datei „NMTsD-Berechnung“);

5.3. Kostenvoranschläge (Datei „Schätzung“);

5.4. Adressliste (Datei "Adressliste")
Teil VI. Technischer Teil der elektronischen Auktionsdokumentation:

6.1. Technische Aufgabe;

6.2. Kalenderplan..

Teil VII. Vertragsentwurf (Datei „Vertragsentwurf“).
2.2. Bereitstellung von Unterlagen zur elektronischen Auktion:

2.2.1. Die vollständige Dokumentation der elektronischen Auktion ist in elektronischer Form auf der offiziellen Website www. Gleichstrom Mos. ru und die Website des Betreibers der elektronischen Website www.roseltorg.ru.
2.3. Erläuterung zu den Bestimmungen der elektronischen Auktionsdokumentation:

2.3.1. Die im Register der qualifizierten Auftragnehmer eingetragene Vergabeorganisation hat das Recht, an den Betreiber der elektronischen Website, auf der die elektronische Versteigerung stattfindet, eine Anfrage zur Klärung der Bestimmungen der elektronischen Versteigerungsdokumentation zu richten. Gleichzeitig hat eine solche interessierte Person das Recht, nicht mehr als 3 Anfragen zur Klärung der Bestimmungen der elektronischen Auktionsdokumentation in Bezug auf eine elektronische Auktion zu senden. Innerhalb einer Stunde nach Eingang der spezifizierten Anfrage wird diese vom Betreiber der elektronischen Seite an den Kunden versandt.

2.3.2. Innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage des Betreibers der elektronischen Website stellt der Kunde auf der offiziellen Website und der Website des Betreibers der elektronischen Website Erläuterungen zu den Bestimmungen der Dokumentation zur elektronischen Auktion mit Angabe der Gegenstand der Anfrage, Name des Interessenten, der die Anfrage gestellt hat, wenn eine solche Anfrage spätestens 3 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der elektronischen Auktion beim Kunden eingegangen ist. Die Klarstellung der Bestimmungen der Dokumentation zur elektronischen Auktion sollte nichts an ihrem Wesen ändern.

2.3.3. Die Anfangs- und Enddaten für die Bereitstellung von Erläuterungen zu den Bestimmungen der E-Auktions-Dokumentation für E-Auktions-Teilnehmer sind in Teil III „E-Auktions-Informationskarte“ festgelegt.

2.3.4. Geht die Anfrage zur Klarstellung der Bestimmungen der elektronischen Auktionsdokumentation nach Ablauf der in Ziffer 2.3.3 dieser elektronischen Auktionsdokumentation genannten Frist ein, wird diese Anfrage nicht berücksichtigt.
2.4. Änderungen der elektronischen Auktionsdokumentation:

2.4.1. Der Kunde hat das Recht, auf eigene Initiative oder im Zusammenhang mit der Anfrage einer interessierten Person zur Klärung der Bestimmungen der elektronischen Auktionsdokumentation zu entscheiden, die Bekanntmachung der elektronischen Auktion und (oder) die elektronische Auktionsdokumentation Nr spätestens 3 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der elektronischen Auktion. Eine Änderung des Themas der elektronischen Auktion und eine Erhöhung der Bietsicherheit ist nicht gestattet.

2.4.2. Innerhalb eines Werktages ab dem Datum der Entscheidung gemäß Absatz 2.4.1 dieser Dokumentation über die elektronische Auktion werden solche Änderungen vom Kunden auf der offiziellen Website und der Website des Betreibers der elektronischen Website veröffentlicht.

2.4.3. Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion sollte verlängert werden, damit ab dem Datum der Veröffentlichung auf der offiziellen Website und der Website des Betreibers der elektronischen Website die an der Bekanntmachung einer elektronischen Auktion vorgenommenen Änderungen und (oder) zur Dokumentation über eine elektronische Auktion bis zum Ablauf der Antragsfrist beträgt die Frist nicht weniger als 10 Tage.

2.4.4. Interessenten überwachen unabhängig mögliche Änderungen, die an der Bekanntmachung einer elektronischen Auktion und (oder) an der Dokumentation einer elektronischen Auktion vorgenommen werden.

2.4.5. Der regionale Betreiber haftet nicht, wenn die interessierten Parteien die an der Bekanntmachung einer elektronischen Auktion und (oder) der Dokumentation einer elektronischen Auktion vorgenommenen Änderungen nicht gelesen haben.
2.5. Ablehnung der Durchführung einer elektronischen Auktion:

2.5.1. Der Kunde hat das Recht, die Durchführung einer elektronischen Auktion bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion abzulehnen.

2.5.2. Eine Ablehnungsmitteilung zur Durchführung einer elektronischen Auktion wird vom Kunden innerhalb eines Werktages ab dem Datum der Entscheidung über eine solche Ablehnung auf der offiziellen Website und der Website des Betreibers der elektronischen Website veröffentlicht.
3. ANLEITUNG ZUM VORBEREITEN UND AUSFÜLLEN DES ANTRAGS AUF TEILNAHME AN DER AUKTION
3.1. Antragsformular für die Teilnahme an der elektronischen Auktion und Voraussetzungen für deren Durchführung:

3.1.1. Ein Antrag auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion wird von einem Teilnehmer einer elektronischen Auktion an einen Betreiber einer elektronischen Website in Form eines elektronischen Dokuments mit Dokumenten und Informationen gemäß Abschnitt 3.1.2 dieser Dokumentation über eine elektronische Auktion gesendet .

3.1.2. Ein Teilnehmer an einer elektronischen Auktion kann zur Vorbereitung eines Antrags die in Abschnitt IV „Empfohlene Muster von Formularen und von Teilnehmern einer elektronischen Auktion auszufüllende Dokumente“ genannten Formulare verwenden.

3.1.3. Die in den Geboten der Teilnehmer an der elektronischen Auktion enthaltenen Informationen dürfen nicht missverständlich ausgelegt werden.
3.2. Sprache der dem Antrag auf Teilnahme an der elektronischen Auktion beigefügten Unterlagen:

3.2.1. Ein Antrag auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion, der von einem Teilnehmer an einer elektronischen Auktion erstellt wurde, sowie alle Korrespondenz und Unterlagen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion, die zwischen Teilnehmern einer elektronischen Auktion und einem Kunden ausgetauscht werden, müssen sein auf Russisch geschrieben.

3.2.2. Die im Antrag auf Teilnahme an der elektronischen Auktion enthaltenen Dokumente und Informationen können in einer Fremdsprache eingereicht werden, sofern ihnen eine Übersetzung ins Russische beigefügt ist.

3.2.3. Das Vorhandensein von Widersprüchen zwischen dem Original und der Übersetzung, die die Bedeutung des Originals verändern, kann von der Kommission als falsche Information angesehen werden.
3.3. Antragswährung für die Teilnahme an der elektronischen Auktion:

3.3.1. Die Währung, die zur Bildung des Vertragspreises und der Abrechnung mit dem Auftragnehmer verwendet wird, ist der russische Rubel.
3.4. Anforderungen an den Inhalt der im Antrag auf Teilnahme an der elektronischen Auktion enthaltenen Unterlagen:

3.4.1. Ein Antrag auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion muss enthalten:

3.4.1.1. Dokumente und Informationen über den Teilnehmer der elektronischen Auktion, der einen Antrag auf Teilnahme an der elektronischen Auktion gestellt hat - vollständiger Name, Informationen zur Rechtsform, Anschrift der juristischen Person, Steueridentifikationsnummer (falls vorhanden) der Gründer, Mitglieder des kollegialen Vorstandes Körperschaft, die als Einzelunternehmer handelnde Person das geschäftsführende Organ eines elektronischen Auktionsteilnehmers - bei einer juristischen Person Name, Vorname, Patronym, Passdaten, Angaben zum Wohnort, Kontakttelefonnummer - bei einem Einzelunternehmer;

3.4.1.2. ein Dokument, das die Befugnis einer Person bestätigt, im Namen eines Teilnehmers einer elektronischen Auktion zu handeln.
4. Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der elektronischen Auktion

Terms of Reference - der Hauptteil der Auktionsdokumentation. Es ist notwendig, die Aufgaben des Auftragnehmers so detailliert wie möglich darzulegen und den Umfang der bevorstehenden Arbeiten zu skizzieren. Die richtige Detaillierung hilft dem Beschaffungsteilnehmer, einen Plan für die Erledigung der Aufgabe zu skizzieren und die Kosten zu steuern.

In diesem Artikel lesen Sie:

  • So erstellen Sie eine Leistungsbeschreibung für eine Überholungsauktion
  • Was ist bei der Auswahl eines Auftragnehmers für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses zu beachten?
  • Die Nuancen einer elektronischen Auktion für größere Reparaturen

Überholungsauktionen zu einer gängigen Praxis werden. Obwohl das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen seit fast zwei Jahren in Kraft ist, gibt es nicht weniger Fragen zu seinen Anforderungen. Und für die Nichteinhaltung ihrer Bestimmungen ist eine Haftung sowohl für Lieferanten als auch für Kunden vorgesehen.

Die Erstellung von Leistungsbeschreibungen für den Einkauf von Überholungen ist eine wichtige Aufgabe für den Kunden. Die gemachten Ungenauigkeiten können Beschwerden von den Teilnehmern der Beschaffung wegen rechtswidriger Nichtzulassung zur Teilnahme an der Beschaffung oder wegen der Genehmigung von Unterlagen mit Verstößen gegen das Bundesgesetz vom 05.04.2013 Nr. 44-ФЗ „Über das Vertragssystem in der Bereich Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“.

Gleichzeitig hängt die Fähigkeit des Beschaffungsteilnehmers, den Antrag korrekt auszufüllen, der den Bestimmungen der Dokumentation des genannten Bundesgesetzes entspricht, weitgehend von seiner weiteren Teilnahme an der Beschaffung ab, der Möglichkeit, Gewinner zu werden.

Siehe auch: Regionale Überholungsbetriebe
forderte mehr Transparenz

Betrachten wir die Rechtsprechungspraxis und die Praxis der Kontrollbehörden im Bereich der Beschaffung bei der Durchführung von Großreparaturen in einigen Fällen bei der Erstellung eines technischen Auftrags für den Kunden und im Hinblick auf das Ausfüllen eines Antrags für den Vergabebeteiligten.

Unaufmerksamkeit des Beschaffungsteilnehmers beim Studium der Aufgabenstellung der Dokumentation zur elektronischen Auktion zur Durchführung von Großreparaturen und anschließendem Ausfüllen eines Antrags auf Teilnahme daran.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unseren Weiterbildungen:

Beginnen wir mit einem klassischen Beispiel, wenn ein Beschaffungsteilnehmer einen Fehler macht, nur weil er die Leistungsbeschreibung der elektronischen Auktionsdokumentation unaufmerksam gelesen oder deren Inhalt missverstanden hat.

Am 22. April 2014 hat die Verwaltung des Alekseevsky-Gemeindebezirks der Region Samara auf der offiziellen Website Informationen zur Auftragserteilung für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen für staatliche und kommunale Bedürfnisse erteilt (www. zakupki.gov.ru, im Folgenden als offizielle Website bezeichnet) Eine elektronische Auktion wurde für die Ausführung von Arbeiten zur Stärkung des Fundaments des Gebäudes veröffentlicht.

  • Versicherung von Aufzügen als Gefahrgut: Wer ist zuständig?

Daran erinnern, dass in Übereinstimmung mit Absatz 2 von Teil 1 der Kunst. 64 des Bundesgesetzes Nr. 44-FZ vom 05.04.2013 "Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs" (im Folgenden - Gesetz Nr. 44-FZ) in die elektronische Auktion Dokumentation, zusätzlich zu den Informationen, die in der Ankündigung dieser Auktion bereitgestellt werden, ist es notwendig, Anforderungen an den Inhalt, die Zusammensetzung des Antrags auf Teilnahme an einer solchen Auktion gemäß den Teilen 3–6 der Kunst aufzunehmen. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ und Anweisungen zum Ausfüllen. Gleichzeitig dürfen keine Auflagen aufgestellt werden, die eine Begrenzung der Teilnehmerzahl an einer solchen Auktion oder eine Beschränkung des Zugangs zur Teilnahme an einer solchen Auktion beinhalten.

Wenn ein Vertrag über die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung einer Dienstleistung geschlossen wird, für deren Ausführung oder Erbringung die Waren verwendet werden, gemäß den Bestimmungen von Absatz 3 von Teil 3 von Art. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ müssen die folgenden Informationen im ersten Teil des Antrags auf Teilnahme an einer elektronischen Auktion enthalten sein:

  • Zustimmung auf Antrag des Absatzes 2 h.3 Artikel. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ, einschließlich der Zustimmung zur Verwendung von Waren, für die die Auktionsdokumentation eine Marke (ihre verbale Bezeichnung), eine Dienstleistungsmarke, Gebrauchsmuster, Patente, Industriedesigns, Handelsnamen (falls vorhanden), Name von enthält das Ursprungsland der Waren oder die Zustimmung gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 von Teil 3 der Kunst. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ, eine Angabe der zuvor aufgeführten Artikel und, wenn der Teilnehmer dieser Auktion ein Produkt zur Verwendung anbietet, das dem in der Auktionsdokumentation enthaltenen gleichwertig ist, spezifische Indikatoren dieses Produkts, die den Äquivalenzwerten entsprechen durch diese Dokumentation festgelegt, vorausgesetzt, dass sie Angaben zu all diesen obligatorischen Elementen (Warenzeichen usw.) enthält, sowie die Anforderung, dass ein Antrag auf Teilnahme an einer solchen Auktion eine Angabe zu den aufgeführten Elementen enthält - ein Warenzeichen, eine Dienstleistungsmarke , etc.;
  • Zustimmung gemäß Absatz 2 H. 3 Artikel. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ, spezifische Indikatoren der verwendeten Waren, die den in der Auktionsdokumentation festgelegten Werten entsprechen, und eine Angabe aller zuvor aufgeführten Artikel - Marke, Handelsname (falls vorhanden ), etc.

Einem Teilnehmer an einer elektronischen Auktion kann die Teilnahme an dem festgelegten Teil 4 von Art. 67 des Gesetzes Nr. 44-FZ Fälle:

  • bei Nichterfüllung in Teil 3 der Kunst angegeben. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ Informationen oder Bereitstellung falscher Informationen;
  • sofern vorgesehen h.3 Artikel. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ entsprechen die Informationen nicht den Anforderungen der Dokumentation für diese Auktion.

Dem Unternehmen „…“ wurde die Zulassung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion aufgrund von Satz 1, Teil 4, Art. 67 des Gesetzes Nr. 44-FZ aufgrund der Tatsache, dass sie keine spezifischen Indikatoren angegeben hat: „RS-977: Absatz 1 der Gebäudenägel; Bretter aus Weichholz; Punkt 5 Schotter; Punkt 6 Propan-Butan technisch; Elektroden".

Gleichzeitig musste der Teilnehmer beispielsweise gemäß dem Kennzeichen „Baunägel“ im ersten Teil des Antrags „Baunägel mit konischem Kopf, rund (mit flachem Kopf, Keulen mit Springern, Keulen) einreichen. P1,2–2,0 × 8–60 (К1,8–3,0×32–80, Т1,8–3,0×32–80, ТП1,8–3,0×32–80) Nagellänge, mm von 8 bis 90, Stangendurchmesser, mm über 1 weniger als 3,5, die Masse von 100 Rundnägeln beträgt nicht mehr als 4,33 kg.

Es ist auch wichtig, die in der Leistungsbeschreibung für die elektronische Auktionsdokumentation festgelegte Bestimmung zu beachten: „Wenn in der elektronischen Auktionsdokumentation der Wert der Indikatoren eines technischen oder funktionalen Parameters minimal, maximal ist, begleitet von den Worten „mindestens“ , „von“, „bis“, „mehr“, „über“, „nicht mehr“, „weniger“, „niedriger“, „nicht höher“, „Typ“, „nicht niedriger“, „oder“, Abweichung „+/-“, dann gibt der Beschaffungsteilnehmer spezifische (genaue) Parameter der von ihm zur Verwendung vorgeschlagenen Waren ohne die Worte „nicht weniger“, „von“, „bis“, „mehr“, „über“, „nicht mehr“, „weniger“, „niedriger“, „nicht höher“, „Typ“, „nicht niedriger“, „oder“, „Abweichung“. Wenn in der elektronischen Auktionsdokumentation die Werte eines Indikators eines technischen oder funktionalen Parameters ein Intervall (Bereich) haben, das durch eine verbale Bezeichnung angegeben ist, werden sie durch Kommas getrennt und auch unter gleichzeitiger Verwendung der Wörter „von und bis“ aufgeführt Dieser Wert ist genau und kann nicht geändert werden. Wenn der Kunde bei der Auflistung von Werten oder deren Indikatoren im Zusammenhang mit der Bestimmung der Übereinstimmung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen mit den Bedürfnissen des Kunden (Farbe, Marke, Design, Abmessungen usw.) zwei oder mehr Indikatoren (Werte) angegeben hat , und die zweiten und weiteren Kennziffern (Werte) in Klammern eingeschlossen, durch einen Bruch oder einen Bindestrich aufgeführt, dann gelten diese Kennziffern (Werte) als vorgeschlagen für die Auswahl eines einzelnen (bestimmten) und in seiner Bewerbung, der Beschaffung Teilnehmer gibt einen solchen Indikator (Wert) ohne Klammern, Brüche, Bindestriche an ".

Gleichzeitig wurde in der Entscheidung des Samara OFAS Russland vom 23. Mai 2014 Nr. 374-8568-14/4, 375-8568-14/4 festgestellt, dass diesem Unternehmen die Zulassung wegen Unterlassung verweigert wurde Bereitstellung spezifischer Indikatoren (Hinweis Nr. 0142300040014000044 - Baunägel, Nadelholzbretter, Schotter, technisches Propan-Butan, Elektroden) von Waren, die bei der Ausführung von Arbeiten verwendet werden. Der Antrag des Unternehmens enthielt eine Zustimmung, ohne die spezifischen Eigenschaften des bei der Arbeitsleistung verwendeten Produkts anzugeben.

Die angegebene Entscheidung des Samara OFAS Russland wurde durch die Entscheidung des Schiedsgerichts der Region Samara vom 21. August 2014 in der Sache Nr. A55-13486 / 2014 für ungültig erklärt, die durch die Entscheidung des Elften Berufungsgerichts für Schiedsgerichte aufgehoben wurde vom 23. Oktober 2014. Letzteres wurde durch die Entscheidung des Schiedsgerichts des Wolgabezirks vom 03.04.2015 unverändert gelassen.

So musste beispielsweise im betrachteten Fall der Vergabebeteiligte im Antrag die konkreten Werte solcher Kennziffern von Baunägeln mit konischem Rundkopf angeben, wie Länge beispielsweise 10 mm, Stabdurchmesser 2 mm, Gewicht von 100 Rundnägeln 4,33 kg (bei Beachtung der angegebenen Anleitung). Außerdem müssen, falls vorhanden, die Marke und das Herkunftsland der Ware (z. B. Russland) angegeben werden.

Auf der Grundlage des Vorstehenden sollte der Beschaffungsteilnehmer die Leistungsbeschreibung der elektronischen Auktionsdokumentation sorgfältig studieren, den Antrag auf Teilnahme an der elektronischen Auktion sorgfältig ausfüllen und im Falle der Feststellung von Verstößen (z Anleitung zum Ausfüllen des Antrags) nutzen Sie ihr Recht unter Kap. 6 „Einspruch gegen Handlungen (Unterlassung) eines Kunden, einer autorisierten Stelle, einer autorisierten Institution, einer spezialisierten Organisation, einer Beschaffungskommission, ihrer Mitglieder, eines Beamten einer Vertragsdienstleistung, eines Vertragsmanagers, eines Betreibers einer elektronischen Website“ von Gesetz Nr. 44-FZ, Berufung gegen die Bestimmungen der Dokumentation über eine elektronische Auktion (in diesem Fall in Bezug auf technische Spezifikationen).

Angabe von Verweisen auf technische Standards (z. B. GOST) in der Leistungsbeschreibung der Dokumentation zur elektronischen Auktion für die Durchführung von Überholungsarbeiten.

Betrachten wir ein weiteres Thema, das sowohl für Beschaffungsteilnehmer als auch für Kunden relevant ist, in Bezug auf die Angabe in den Leistungsbeschreibungen für die Überarbeitung von Verweisen auf technische Standards, insbesondere staatliche Standards (GOST).

Daran erinnern, dass zusammen mit den in der Bekanntmachung der elektronischen Auktion angegebenen Informationen aufgrund der Anforderungen von Absatz 1 von Teil 1 der Kunst. 64 des Gesetzes Nr. 44-FZ müssen die Unterlagen für diese Auktion den Namen und die Beschreibung des Beschaffungsobjekts und die Vertragsbedingungen gemäß Art. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ, einschließlich der Begründung für den anfänglichen (maximalen) Vertragspreis.

Bei der Beschreibung des Beschaffungsgegenstands in der Beschaffungsdokumentation muss der Kunde die in den Ziffern 1, 2, Teil 1 der Kunst festgelegten Regeln befolgen. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ, insbesondere:

  • Die Beschreibung des Beschaffungsgegenstands muss objektiv sein und seine funktionalen, technischen, qualitativen und betrieblichen (falls erforderlich) Eigenschaften angeben. In die Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes dürfen keine Anforderungen oder Anweisungen bezüglich eines Warenzeichens, Dienstleistungszeichens, Firmennamens, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenursprungsbezeichnung (Hersteller), sowie Anforderungen an Waren aufgenommen werden , Informationen, Arbeiten, Dienstleistungen, wenn sie die Zahl der Bieter begrenzen. Ausgenommen hiervon ist die Unmöglichkeit, die Eigenschaften des Beschaffungsgegenstandes auf andere Weise genau und eindeutig zu beschreiben. Die Beschaffungsunterlagen können einen Hinweis auf die Warenzeichen der Waren enthalten, die voraussichtlich bei der Ausführung von Arbeiten, der Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, deren Lieferung jedoch nicht Gegenstand des Vertrags ist. Gleichzeitig müssen die Worte „oder gleichwertig“ in der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes enthalten sein. Ausnahmen: Inkompatibilität von Waren mit anderen Marken und die Notwendigkeit, deren Wechselwirkung mit den vom Kunden verwendeten Waren sicherzustellen; beim Kauf von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien für vom Kunden verwendete Maschinen und Geräte auf der Grundlage der technischen Dokumentation für diese Maschinen und Geräte;
  • Verwenden Sie bei der Beschreibung des Beschaffungsobjekts nach Möglichkeit Standardindikatoren, Anforderungen, Symbole und Begriffe, die die technischen und qualitativen Merkmale des Beschaffungsobjekts definieren, die gemäß den technischen Standards und Vorschriften festgelegt wurden, die in der russischen Gesetzgebung vorgesehen sind Föderation über technische Regulierung. Andernfalls muss die Notwendigkeit der Verwendung anderer Anforderungen, Bezeichnungen, Indikatoren und Terminologien im Rahmen der Beschaffungsunterlagen begründet werden.

Das Gesetz Nr. 44-FZ sieht (Teil 2 von Artikel 33) die obligatorische Aufnahme von Indikatoren in die Beschaffungsdokumentation vor, anhand derer festgestellt werden kann, ob das gekaufte Produkt, die gekaufte Dienstleistung oder die Arbeit den vom Kunden festgelegten Anforderungen entspricht (Teil 1 von Artikel 33). In diesem Fall werden die maximalen (oder) minimalen Werte dieser Indikatoren und konstanten Werte (sich nicht ändernde Indikatoren) angegeben.

In der Praxis gibt es Fälle, in denen der Kunde in den Leistungsbeschreibungen keine eindeutigen Indikatoren festlegt, die es ermöglichen, die Übereinstimmung der gekauften Waren, Arbeiten, Dienstleistungen mit den vom Kunden festgelegten Anforderungen sowie Verweise auf GOST in festzustellen Beziehung zu solchen Indikatoren.

Beispielsweise veröffentlichte eine Organisation auf der offiziellen Website eine elektronische Auktion für die Überholung von Außenzäunen (Nr. 0358100010014001530). Das Prüfungsprotokoll der ersten Teile der Anträge Nr. 0358100010014001530–1 besagt, dass LLC „N“ die Zulassung zur Teilnahme an der Auktion aus folgenden Gründen verweigert wurde: „Der Antrag enthält keine Informationen zu bestimmten Indikatoren, die die in festgelegten Anforderungen erfüllen die elektronische Auktionsdokumentation (nicht spezifiziert GOST, OST, TS für die in den Absätzen verwendeten Materialien: 10, 11, 19, 22 gemäß YuVBHR und Absätze 17, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 31, 35 gemäß SKBHR gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zur Dokumentation zur elektronischen Auktion).

LLC "N" reichte beim Rostov OFAS Russia eine Beschwerde gegen die Maßnahmen der Auktionskommission ein. Bei einer Sitzung der Kommission der Antimonopolbehörde wurde festgestellt, dass die Leistungsbeschreibung keine spezifischen GOSTs enthielt, einschließlich der Punkte 10, 11, 19, 17, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 31, 35 der Aufgabenstellung der Dokumentation zur elektronischen Auktion.

Mit anderen Worten, der Kunde, der in der Leistungsbeschreibung der elektronischen Auktionsdokumentation keine Verweise auf bestimmte GOSTs hergestellt hat, verweigert dem Beschaffungsteilnehmer die Zulassung mit der Begründung, dass er diese im ersten Teil des Teilnahmeantrags nicht angegeben hat die elektronische Auktion.

  • Bereitstellung von Grundstücken für kinderreiche Familien: Recht und Praxis

Daher vertrat das Rostov OFAS Russia die Auffassung, dass die Beschreibung des Beschaffungsobjekts in der Versteigerungsdokumentation nicht mit Art. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ, der angesichts der Forderung des Kunden, dass die Teilnehmer im Antrag GOST, OST, TU für alle Waren angeben müssen, die zur Verwendung bei der Ausführung von Arbeiten vorgeschlagen werden, eine Verletzung von Teil 1 der Kunst darstellt. 64 des Gesetzes Nr. 44-FZ.

Außerdem erkannte die Kartellbehörde an, dass LLC „N“ „die Anforderungen von Teil 3 von Art. 66 des Gesetzes Nr. 44-FZ gab einen konkreten Vorschlag, auch in Bezug auf die strittigen Positionen, nämlich: Er gab die technischen und qualitativen Merkmale der zur Verwendung vorgeschlagenen Waren bei der Beschreibung der Positionen an. Somit hat die Auktionskommission, indem sie N LLC rechtswidrig daran gehindert hat, an der elektronischen Auktion teilzunehmen, gegen die Bestimmungen von Teil 5 der Kunst verstoßen. 67 des Gesetzes Nr. 44-FZ.

Die genannte Entscheidung des Rostower OFAS Russland vom 25. September 2014 in der Rechtssache Nr. 1902/03 über die Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Erteilung von Bestellungen blieb gemäß der Entscheidung des Schiedsgerichts der Region Rostow vom 13. Februar in Kraft , 2015 in der Sache Nr. А53-30795/14, die Entscheidung des Fünfzehnten Schiedsberufungsgerichts vom 14. April 2015, durch die Entscheidung des Schiedsgerichts des Nordkaukasusbezirks vom 7. Juli 2015.

Darüber hinaus stellte das Schiedsgericht des Nordkaukasusbezirks in seiner Entscheidung vom 07.07.2015 fest, dass die Verpflichtung des Kunden, solche Indikatoren zu bestimmen, auf der Notwendigkeit beruht, klare und zugängliche Anforderungen an die Zusammensetzung und den Inhalt des Antrags zu stellen Auktionsteilnehmer. Es ist notwendig, die festgelegten Bestimmungen des Gesetzes Nr. 44-FZ einzuhalten, um die Öffentlichkeit und Transparenz der Beschaffung zu gewährleisten und Korruption zu verhindern.

In Fortsetzung des Themas der technischen Normen betrachten wir einen weiteren typischen Fall.

Die Organisation veröffentlichte auf der offiziellen Website eine elektronische Auktion für die Überholung des Daches des Gebäudes (Nr. 033310000251400002). Als Ergebnis der Prüfung von Teilnahmeanträgen wurde LLC „K“ nicht gestattet, an dieser Auktion teilzunehmen, mit der Begründung, dass sie im ersten Teil des Antrags „keine spezifischen Indikatoren in Bezug auf einige der festgestellten Waren angeboten hat durch die Referenzbedingungen. Insbesondere wurden keine spezifischen Indikatoren ausgewählt, die von GOST 1412–85 „Gusseisen mit Lamellengraphit für Gussteile“ festgelegt wurden. Sorten“, GOST R 55375–2012 „Primäraluminium und darauf basierende Legierungen. Markierungen".

In der Informationskarte der Dokumentation zur elektronischen Auktion (Abschnitt 4, Abschnitt 1.3) über die allgemeinen (funktionalen, technischen, qualitativen, betrieblichen) Merkmale der Bauleistungen (Dienstleistungen), grundlegende Anforderungen, Umfang der Bauleistungen (Dienstleistungen) und andere Anforderungen festgelegt durch den Kunden für Arbeiten, einschließlich des Ergebnisses der Arbeiten, wird im Technischen Teil (Terms of Reference) - Teil II dieser Dokumentation erwähnt.

  • So berechnen Sie die Wassergebühr von Eigentümern, die nicht in ihrer Wohnung angemeldet sind

Abschnitt 17 von Teil II der Aufgabenstellung für die Dokumentation auf dem elektronischen Formular legt fest, dass der Beschaffungsteilnehmer einen „gusseisernen Dachrinnentrichter“ liefern muss. ВР-А-100-00 Zweck: Der Zweck sollte darin bestehen, Regen- und Schmelzwasser von den Dächern von Wohn-, öffentlichen und Industriegebäuden zu entfernen. Arbeitsmedium: Wasser. Material (Hauptteil): Gusseisen. Baulänge L, mm: 600. Gewicht, kg: 17. Nenndurchmesser DN, mm: 100. Aus Gusseisen nach GOST 1412–85 „Gusseisen mit Lamellengraphit für Gussteile. Markierungen.

In der Bewerbung von LLC "K" wird angegeben: "ein gusseiserner Rinnentrichter. Herkunftsort "Russland". ВР-А-100-00 Zweck: bestimmt für die Entfernung von Regen- und Schmelzwasser von den Dächern von Wohn-, öffentlichen und Industriegebäuden. Arbeitsmedium: Wasser. Material (Hauptteil): Gusseisen. Baulänge L, mm: 600. Gewicht, kg: 17. Nenndurchmesser DN, mm: 100. Hergestellt aus Gusseisen nach GOST 1412–85 Gusseisen mit Lamellengraphit für Gussteile. Markierungen".

Darüber hinaus wird in Ziffer 20, Teil II der Leistungsbeschreibung für die elektronische Auktionsdokumentation festgelegt, dass der Beschaffungsteilnehmer „Deckenplatten mit Armstrong-Komponenten liefern muss. Abmessungen, mm, nicht kleiner als: 600×600×8. Glatt oder perforiert oder mikroperforiert. Material: Metall. (Aluminium gemäß GOST R 55375–2012 „Primäraluminium und darauf basierende Legierungen. Sorten“)“.

In der Anwendung von LLC "K" werden die folgenden Informationen angegeben: Deckenplatten mit Komponenten "Armstrong". Herkunftsort "Russland". Abmessungen, mm, 600 × 600 × 8. Glatt. Material: Metall. (Aluminium entspricht GOST R 55375-2012 „Primäraluminium und darauf basierende Legierungen. Sorten“.)

Die Kommission des Ivanovo OFAS Russia erkannte an, dass der erste Teil des Antrags von LLC "K" für die angegebenen Positionen spezifische Indikatoren für die verwendeten Waren enthält, die den in der Dokumentation für die elektronische Auktion festgelegten Werten entsprechen.

Auch im Sub. 3.2.2 S. 3 „Erstellung eines Antrags auf Teilnahme an der Auktion in elektronischer Form“ Abs. 3 1.2 „Allgemeine Bedingungen für die Durchführung einer Auktion in elektronischer Form“ der elektronischen Auktionsdokumentation legt fest: „Wenn der technische Teil die Anforderung angibt, dass die verwendeten Waren GOST (einem anderen gültigen Rechtsakt) mit allen Einzelheiten entsprechen (Anhang - separat beigefügt Datei) ist der Beschaffungsteilnehmer verpflichtet, alle spezifischen Indikatoren dieses Produkts anzugeben, indem nicht nur der technische Teil der Auktionsdokumentation in elektronischer Form, sondern auch der entsprechende GOST (Verordnungsgesetz) verwendet wird. Daher ist im ersten Teil des Antrags die Angabe eines bestimmten Indikators, der im entsprechenden GOST (normativer Akt) durch alternative Werte ausgedrückt wird, obligatorisch, und das Fehlen einer solchen Angabe bedeutet, dass der Teilnehmer sein volles und nicht zum Ausdruck bringt bedingungslose Zustimmung zu den Bedingungen dieser Auktionsdokumentation.

Die Kommission des Ivanovsky OFAS Russia erkannte diese Anforderung als rechtswidrig an, nämlich als Verstoß gegen Klausel 1, Teil 1, Kunst. 33, Teil 2 der Kunst. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ.

In Anbetracht dessen muss der Kunde bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Durchführung von Großreparaturen diese klar (definitiv) formulieren, auch im Hinblick auf die Herstellung von Verbindungen zu technischen Standards. Schlussfolgerung aus der betrachteten Rechtspraxis: Es ist rechtswidrig, in der Leistungsbeschreibung der elektronischen Auktionsdokumentation die Anforderung festzulegen, dass die Beschaffungsteilnehmer alle spezifischen Indikatoren der Ware nach dem einen oder anderen GOST angeben müssen, aber es ist gemäß Teil erforderlich 2 der Kunst. 33 des Gesetzes Nr. 44-FZ, um genau vorzuschreiben, welche Indikatoren dies sind, und geben ihre Maxima und (oder) Minima sowie die Werte der Indikatoren an, die nicht geändert werden können.

Denken Sie daran, dass für eine rechtswidrige Verweigerung der Zulassung eines Beschaffungsteilnehmers eine Verwaltungshaftung gemäß Teil 2 von Art. 7.30 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation: im Falle der Ablehnung des Antrags auf Teilnahme am Wettbewerb; Verweigerung der Zulassung zur Teilnahme an der Auktion; Anerkennung eines Antrags auf Teilnahme an der Beschaffung von Waren, Werken oder Dienstleistungen, der die Anforderungen an Ausschreibungsunterlagen, Auktionsunterlagen nicht erfüllt; Ausschluss eines Beschaffungsteilnehmers von der Teilnahme an einer Ausschreibung, Auktion (im Folgenden als Verweigerung der Zulassung zur Teilnahme an einer Beschaffung bezeichnet) aus Gründen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über das Vertragssystem im Beschaffungsbereich nicht vorgesehen sind; Anerkennung des Antrags auf Teilnahme an der Ausschreibung (Auktion) als angemessen, entsprechend den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen (Dokumentation über die Auktion), wenn gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Vertragssystem im Bereich Beschaffung ist dem Teilnehmer, der diesen Antrag gestellt hat, die Zulassung zur Teilnahme an der Beschaffung zu verweigern; im Falle eines Verstoßes gegen das Verfahren zum Öffnen von Umschlägen mit Angeboten zur Teilnahme an einer Ausschreibung, einer geschlossenen Auktion und (oder) zum Öffnen des Zugangs zu solchen in Form von elektronischen Dokumenten eingereichten Angeboten, Verstoß gegen das Verfahren zur Prüfung und Bewertung dieser Angebote, endgültigen Vorschlägen der Beschaffungsteilnehmer, die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt sind, kann eine Geldbuße in Höhe von 1 % des ursprünglichen (maximalen) Vertragspreises verhängt werden (die Höhe der Geldbuße sollte zwischen 5.000 und 30 Tausend Rubel).

PV Kartaschkow, Leiter des Informations- und Analysedienstes der Vereinigten Ausgabe der Veröffentlichungen des Bürgermeisters und der Regierung von Moskau

Habe Fragen?

Tippfehler melden

Text, der an unsere Redaktion gesendet werden soll: