860 Regierungsdekret. Über die Anforderungen an die Bereitstellung öffentlicher Straßen mit Straßendiensteinrichtungen, die sich innerhalb der Grenzen der Vorfahrt befinden. Kabelanforderungen und Verlegemethoden

Rechtsprechung und Gesetzgebung - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. August 2012 N 860 (in der Fassung vom 15. Mai 2019) "Über die Organisation und Durchführung des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum in elektronischer Form" (zusammen mit dem " Verordnung über die Organisation und Durchführung des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum in elektronischer Form")

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27.08.2012 N 860 "Über die Organisation und Durchführung des Verkaufs von staatlichem und kommunalem Eigentum in elektronischer Form", Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22.07.2002 N 549 "Zur Genehmigung der Verordnung über die Organisation des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum durch ein öffentliches Angebot und ohne Preisankündigung", hrsg. vom 12.02.2011 N 71 (im Folgenden als Beschluss N 549 bezeichnet) Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12.08.2002 N 584 „Über die Genehmigung der Verordnung über die Durchführung einer Ausschreibung für den Verkauf von staatlichen oder kommunalen Eigentum“, in der geänderten Fassung. vom 12.02.2011 N 71 (im Folgenden - Dekret N 584) Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12.08.2002 N 585 "Über die Genehmigung der Verordnung über die Organisation des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum bei einer Auktion und der Verordnung über die Organisation des Verkaufs staatlicher oder kommunaler Aktien offener Aktiengesellschaften in einer spezialisierten Auktion", hg. vom 12.02.2011 N 71 (im Folgenden als Beschluss N 585 bezeichnet)


ZUR ERSTELLUNG DES STAATSSTATUSBERICHTS
VERKEHRSSICHERHEIT IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Um den staatlichen Behörden und der Bevölkerung des Landes umfassende und objektive Informationen über den Stand der Straßenverkehrssicherheit zu liefern, erstellen Sie alle zwei Jahre einen staatlichen Bericht über den Stand der Straßenverkehrssicherheit in der Russischen Föderation.

Erstellung des ersten Staatenberichts im Jahr 2001.

2. Genehmigen Sie die beigefügte Erstellung des staatlichen Berichts über den Stand der Straßenverkehrssicherheit in der Russischen Föderation.

3. Übertragen Sie die Verantwortung für die Erstellung des staatlichen Berichts über den Stand der Straßenverkehrssicherheit in der Russischen Föderation an das Innenministerium der Russischen Föderation.

4. Die Finanzierung der Arbeiten zur Erstellung eines staatlichen Berichts über den Stand der Verkehrssicherheit in der Russischen Föderation erfolgt auf Kosten der Bundeshaushaltsmittel, die für die Aufrechterhaltung der an der Erstellung dieses Berichts beteiligten föderalen Exekutivorgane bereitgestellt werden.

VORSCHRIFTEN
ERSTELLUNG DES STAATSSTATUSBERICHTS
VERKEHRSSICHERHEIT IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
(Genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 17 2000 N860)

1. Der staatliche Bericht über den Stand der Straßenverkehrssicherheit in der Russischen Föderation (im Folgenden als Bericht bezeichnet) ist ein offizielles Dokument, das erstellt wurde, um den staatlichen Behörden und der Bevölkerung der Russischen Föderation systematische Informationen über den Stand der Straßenverkehrssicherheit zu liefern .

2. Der Bericht dient als Grundlage für die Bildung und Umsetzung einer einheitlichen staatlichen Politik im Bereich der Verkehrssicherheit, die Definition vorrangiger Tätigkeitsbereiche in diesem Bereich sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen und Verringerung der Verluste durch Unfälle im Straßenverkehr.

3. Der Bericht sollte Folgendes widerspiegeln:

Stand der Dinge bei Unfällen im Straßenverkehr;

Zustand der Straßenverkehrsinfrastruktur;

die Ergebnisse der Umsetzung staatlicher Regulierungsmaßnahmen, einschließlich der Überwachung und Kontrolle im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, und ihre Wirksamkeit;

wissenschaftliche Entwicklungen, in- und ausländische Erfahrungen auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit.

4. Die Struktur des Berichts wird vom Innenministerium der Russischen Föderation gemeinsam mit dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation und anderen interessierten föderalen Exekutivorganen entwickelt und von der Regierungskommission der Russischen Föderation für Straßenverkehrssicherheit genehmigt.

Die Liste der für die Erstellung des Berichts erforderlichen Materialien und die Fristen für ihre Einreichung werden vom Innenministerium der Russischen Föderation festgelegt.

5. Der Bericht wird vom Innenministerium der Russischen Föderation unter Beteiligung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation, des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation, des Staatskomitees der Russischen Föderation für Statistik und anderer Interessierter erstellt Bundesorgane und Organisationen, gleich welcher Rechtsform, die auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit tätig sind.

Zur Lösung organisatorischer und technischer Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Berichts richtet das Innenministerium der Russischen Föderation eine interministerielle Arbeitsgruppe ein, der im Einvernehmen mit den interessierten föderalen Exekutivbehörden und -organisationen Fachleute dieser Organe und Organisationen angehören.

aktuell

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. August 2012 N 860 "Über die Organisation und Durchführung des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum in elektronischer Form"

2. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation unterbreitet der Regierung der Russischen Föderation zusammen mit dem Ministerium für Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation, dem Föderalen Antimonopoldienst und dem Föderalen Sicherheitsdienst der Russischen Föderation innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum dieses Beschlusses einen Gesetzentwurf über die Genehmigung der Liste der juristischen Personen zur Organisation des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum in elektronischer Form.

3. Die Durchführung dieses Beschlusses erfolgt durch die Bundesvorstandsorgane im Rahmen der festgesetzten Zahl der Beschäftigten ihrer Zentralstellen und Gebietskörperschaften sowie der von den Bundesvorstandsorganen im Bundeshaushalt vorgesehenen Haushaltszuweisungen für Führung und Verwaltung im Bereich etablierter Funktionen.

Position
über die Organisation und Durchführung des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum in elektronischer Form
(genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. August 2012 N 860)

1. Diese Verordnung legt das Verfahren für die Organisation und Durchführung des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum in elektronischer Form (im Folgenden: Eigentum, Verkauf von Eigentum) fest, indem eine Auktion mit einem offenen Formular zur Einreichung von Vorschlägen für den Immobilienpreis (im Folgenden) abgehalten wird - die Versteigerung), eine spezialisierte Versteigerung, ein Wettbewerb, der Verkauf von Eigentum durch ein öffentliches Angebot und ohne Bekanntgabe des Preises gemäß den Anforderungen des "Über die Privatisierung von Staats- und Gemeindeeigentum" (im Folgenden als Bundesgesetz über die Privatisierung bezeichnet). ) und dieser Verordnung.

Die durch diese Verordnung geregelten Beziehungen unterliegen nicht den Normen, die durch die Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2002 N 549 „Über die Genehmigung der Vorschriften über die Organisation des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum durch ein öffentliches Angebot“ festgelegt wurden und ohne Bekanntgabe eines Preises“, vom 12. August 2002. N 584 „Über die Genehmigung der Verordnung über die Durchführung einer Ausschreibung für den Verkauf von staatlichem oder kommunalem Eigentum“, vom 12. August 2002 N 585 „Über die Genehmigung der Verordnung über die Organisation des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum bei einer Versteigerung und die Verordnungen über die Organisation des Verkaufs von staatlichen oder kommunalen Aktien offener Aktiengesellschaften bei einer spezialisierten Auktion", sofern in diesen Verordnungen nichts anderes bestimmt ist.

2. Der Verkauf von Bundeseigentum wird von der Bundesagentur für staatliche Vermögensverwaltung und dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation (in Bezug auf das freigegebene militärische Eigentum der Streitkräfte der Russischen Föderation) oder anderen entsprechend bestimmten Personen durchgeführt bei der Privatisierung (im Folgenden als Verkäufer bezeichnet) und beim Verkauf von Immobilien, die sich im staatlichen Eigentum der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder im kommunalen Eigentum befinden, werden die Verkäufer in der durch Gesetze und andere behördliche Rechtsakte vorgeschriebenen Weise bestimmt konstituierende Einheiten der Russischen Föderation oder Rechtsakte lokaler Regierungen.

3. Der Verkäufer beauftragt eine juristische Person aus den juristischen Personen, die in der Liste der juristischen Personen enthalten sind, die von der Regierung der Russischen Föderation für die Organisation des Verkaufs von staatlichem oder kommunalem Eigentum in elektronischer Form genehmigt wurden (im Folgenden als Veranstalter bezeichnet), registriert auf dem Territorium der Russischen Föderation, Besitz einer Website im Informations- und Telekommunikationsnetz " Internet" (im Folgenden als elektronische Plattform, Internetnetz bezeichnet), die die Anforderungen an technologische, softwaretechnische, sprachliche, rechtliche und organisatorische Mittel zur Gewährleistung erfüllt die Nutzung der Internetseite, auf der der Verkauf in elektronischer Form durchgeführt wird, genehmigt vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation (im Folgenden - die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten Anforderungen).

C) bestimmt in den bei der Privatisierung festgelegten Fällen den anfänglichen Verkaufspreis des Eigentums, den Preis des ersten Angebots und den Ausschlusspreis beim Verkauf des Eigentums durch ein öffentliches Angebot sowie einen einheitlichen Verkaufspreis bei der Durchführung einer spezialisierten Auktion als "Auktionsschritt" und "Reduktionsschritt";

E) bestimmt im Einvernehmen mit dem Veranstalter die Start- und Enddaten für die Registrierung auf der elektronischen Website der Bewerbung, das Datum und die Uhrzeit des Verfahrens für den Verkauf von Immobilien;

G) bestimmt die Höhe, die Bedingungen und die Bedingungen für die Hinterlegung einer Anzahlung durch natürliche und juristische Personen für die Teilnahme am Verkauf von Immobilien bei einer Auktion, Ausschreibung, Verkauf von Immobilien durch ein öffentliches Angebot (im Folgenden jeweils - Antragsteller, Anzahlung) sowie andere Bedingungen des Depotvertrags;

i) überprüft die Richtigkeit der Ausführung der von den Antragstellern eingereichten Dokumente und stellt fest, ob sie den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der in der Informationsnachricht zum Verkauf von Immobilien veröffentlichten Liste entsprechen;

K) organisiert die Erstellung und Veröffentlichung einer Informationsnachricht über den Verkauf von Immobilien und über die Ergebnisse des Immobilienverkaufs gemäß dem für die Privatisierung festgelegten Verfahren sowie die Veröffentlichung von Informationen im Internet gemäß den festgelegten Anforderungen durch das Bundesgesetz über die Privatisierung „Über personenbezogene Daten“ und diese Verordnung;

L) trifft aus Gründen der Privatisierung eine Entscheidung über die Anerkennung von Antragstellern als Teilnehmer am Verkauf von Immobilien (im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet) oder über die Verweigerung der Zulassung zur Teilnahme am Verkauf von Immobilien, die in einem Protokoll niedergelegt ist;

A) bietet die Möglichkeit, den Verkäufer und die Bewerber auf der elektronischen Plattform zu registrieren, Identifikationsdaten (Benutzername und Passwort) einzugeben und das Passwort zu ändern, den Arbeitsbereich für den Verkäufer auf der elektronischen Plattform zu öffnen, zu dem nur der Verkäufer Zugang hat (im Folgenden als "persönliches Konto" bezeichnet), sowie einen Bereich, zu dem nur der Verkäufer und die Teilnehmer Zugang haben (im Folgenden als geschlossener Teil der elektronischen Plattform bezeichnet);

D) sorgt für die Annahme und Registrierung in elektronischen Journalen von Bewerbungen und ihnen beigefügten Dokumenten (im Journal für den Eingang von Bewerbungen) sowie von Vorschlägen der Teilnehmer zum Immobilienpreis;

E) stellt sicher, dass Antragsteller Anträge einreichen, sofern sie alle Felder ausfüllen, sowie die Beendigung der Einreichung von Anträgen nach Ablauf der Annahmefrist, die in der Informationsnachricht zum Verkauf von Immobilien angegeben ist;

E) Benachrichtigung der Antragsteller über die vom Verkäufer getroffene Entscheidung, sie als Teilnehmer (Gewinner) anzuerkennen oder die Zulassung zur Teilnahme am Verkauf von Immobilien zu verweigern, sowie andere Benachrichtigungen, die in diesem Reglement vorgesehen sind;

G) gewährleistet den gleichberechtigten Zugang der Teilnehmer zum Verfahren zum Verkauf von Immobilien, die Zuverlässigkeit des Funktionierens der verwendeten Software und Hardware der elektronischen Plattform, die Verwendung elektronischer Dokumente beim Verkauf von Immobilien;

6. Der Organisator legt dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Föderalen Antimonopoldienst jährlich vor dem 25. Januar einen Jahresbericht über die Aktivitäten vor, der unter anderem Informationen über getätigte Verkäufe sowie Informationen zur Bestätigung der Einhaltung enthält der elektronischen Website mit den vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten Anforderungen .

B) Gewährleistung der Vertraulichkeit von Informationen über erhaltene Anträge und ihnen beigefügte Dokumente sowie Informationen über die Personen, die Anträge eingereicht haben, außer in Fällen, in denen der Verkäufer Zugang zu Anträgen und Dokumenten hat, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, bis die Informationen über die Ergebnisse des Eingangs von Bewerbungen (Definitionen) werden auf der elektronischen Website der Teilnehmer veröffentlicht);

C) Übereinstimmung der elektronischen Website mit den vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten Anforderungen. Im Falle der Nichteinhaltung der Anforderungen ist der Veranstalter verpflichtet, innerhalb einer Stunde ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, auf der elektronischen Plattform zu platzieren sowie an das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation zu senden und das Bundeskartellamt, Angaben über den Verstoß, einschließlich des Datums seines Auftretens, getroffene oder geplante Maßnahmen zur Beseitigung des festgestellten Verstoßes.

Innerhalb einer Stunde nach der Aussetzung des Immobilienverkaufs veröffentlicht der Veranstalter auf der elektronischen Website Informationen über den Grund der Aussetzung des Immobilienverkaufs, den Zeitpunkt der Aussetzung und Wiederaufnahme des Immobilienverkaufs und benachrichtigt die Teilnehmer darüber, und senden Sie dem Verkäufer auch die angegebenen Informationen zur Aufnahme in das Protokoll über die Ergebnisse des Immobilienverkaufs.

10. Der Dokumentenfluss zwischen Antragstellern, Teilnehmern, Organisator und Verkäufer erfolgt über eine elektronische Plattform in Form von elektronischen Dokumenten oder elektronischen Abbildern von Dokumenten (Dokumente auf Papier, die durch Scannen in elektronische digitale Form umgewandelt werden, wobei ihre Details erhalten bleiben), zertifiziert durch die elektronische Signatur des Verkäufers, Anmelders oder Teilnehmers bzw. einer Person, die berechtigt ist, im Namen des Verkäufers, Anmelders oder Teilnehmers zu handeln. Diese Regel gilt nicht für einen Vertrag über den Verkauf von Grundstücken, der von den Parteien in einfacher Schriftform geschlossen wird.

    Anlage N 1. Mindestanforderungen an die Bedienung von Verkehrsteilnehmern für die Versorgung öffentlicher Straßen von bundes-, landes-, überkommunal- und kommunaler Bedeutung mit Straßenbetriebseinrichtungen innerhalb der Grenzen der Straßenvorfahrt Anlage N 2. Anforderungen an die Mindestliste notwendige Dienstleistungen, die auf Straßenbetriebsanlagen erbracht werden, die sich innerhalb der Grenzen der Straßenvorfahrt befinden

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2009 N 860
"Über die Anforderungen an die Bereitstellung öffentlicher Straßen mit Straßenbetriebseinrichtungen innerhalb der Grenzen der Vorfahrt"

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

In Straßendiensteinrichtungen, die sich innerhalb der Grenzen der Straßenvorfahrt befinden, wird die Erbringung der mindestens erforderlichen Dienstleistungen gemäß den Anforderungen an die Liste der mindestens erforderlichen Dienstleistungen sichergestellt, die in den innerhalb der Grenzen der Straßendiensteinrichtungen befindlichen Straßendiensteinrichtungen erbracht werden Vorfahrt von Straßen gemäß Anhang Nr. 2.

Öffentliche Straßen von föderaler, regionaler, interkommunaler und kommunaler Bedeutung sind mit verschiedenen Straßendiensteinrichtungen ausgestattet.

Objekte befinden sich innerhalb der Grenzen der Vorfahrt solcher Straßen und können zu Komplexen kombiniert werden.

Die minimal notwendigen Anforderungen für die Platzierung dieser Objekte sind gegeben.

Daher sollten Motels an der Autobahn und der Schnellstraße der Kategorie 1B liegen (die maximale Entfernung zwischen ihnen beträgt 250 km).

Auf Straßen anderer Klassen (Kategorien) sollten sich Tankstellen, öffentliche Verpflegungsstellen, Tankstellen, Autowaschanlagen, Erholungsgebiete und Handelsunternehmen befinden.

Der maximale Abstand zwischen Objekten wird bestimmt (abhängig von der Klasse (Kategorie) der Straßen).

Es wurden Anforderungen an die Liste der in Straßenbetriebswerken erbrachten Mindestleistungen festgelegt.

Daher sollten Motels mit Toiletten, Catering-Einrichtungen, Wäschereien, Kommunikationseinrichtungen, Duschen und bewachten Parkplätzen ausgestattet sein.

Rastplätze sollten Toiletten, Mülltonnen, Parkplätze, Tische und Bänke zum Ausruhen und Essen haben.

Handelsunternehmen sollen Lebensmittel, technische Flüssigkeiten und Autozubehör verkaufen.

Darüber hinaus sollte die Ausstattung von Straßendiensteinrichtungen einen ungehinderten Zugang für behinderte Menschen (einschließlich behinderter Menschen, die Rollstühle und Blindenhunde benutzen) zu ihnen ermöglichen.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2009 N 860 "Über die Anforderungen an die Bereitstellung öffentlicher Straßen mit Straßendiensteinrichtungen innerhalb der Grenzen der Vorfahrt"


Gemäß Artikel 22 des Bundesgesetzes „Zur Gewährleistung des Zugangs zu Informationen über die Tätigkeit staatlicher Stellen und Organe der lokalen Selbstverwaltung“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung von Informationen über die Tätigkeit staatlicher Stellen und Organe der lokalen Selbstverwaltung.

Regeln
Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung von Informationen über die Aktivitäten staatlicher Stellen und lokaler Regierungen
(genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Oktober 2011 N 860)

1. Diese Regeln legen das Verfahren zur Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung von Informationen für den Benutzer auf dessen Anfrage hin über die Aktivitäten staatlicher Stellen und lokaler Regierungen fest.

2. Eine Gebühr für die Bereitstellung von Informationen über die Tätigkeit von staatlichen Stellen und Organen der örtlichen Selbstverwaltung wird erhoben, wenn der Umfang der angeforderten und erhaltenen Informationen 20 Seiten des Formats A4 oder 10 Seiten des Formats A3 oder 5 Seiten des Formats A2 überschreitet, oder 1 Seite eines Formats, das das A2-Format überschreitet (wenn Informationen auf Papier bereitgestellt werden), oder 1 Megabyte (wenn Informationen in elektronischer Form bereitgestellt werden), basierend auf den Kosten für die Anfertigung von Kopien der angeforderten Dokumente und (oder) Materialien wie die Kosten für die Zusendung per Post (außer in dem in Absatz 4 dieser Regeln vorgesehenen Fall).

3. Wenn das Volumen der angeforderten Informationen das in Absatz 2 dieser Regeln festgelegte Volumen überschreitet, werden die Kosten für die Anfertigung von Kopien der angeforderten Dokumente und (oder) Materialien vom Informationsnutzer in folgender Höhe getragen:

10 Rubel für jede weitere Seite der angeforderten Informationen - wenn die angeforderten Informationen in der Staatsbehörde und der lokalen Regierung auf Papier im A4-Format gespeichert sind, oder für jedes zusätzliche Megabyte bei der Bereitstellung von Informationen in elektronischer Form;

20 Rubel für jede weitere Seite der angeforderten Informationen - wenn die angeforderten Informationen in der staatlichen Stelle und der lokalen Regierung auf Papier im A3-Format gespeichert sind;

100 Rubel für jede weitere Seite der angeforderten Informationen - wenn die angeforderten Informationen in den Formaten A2 bis A0 in der Staatsbehörde und der lokalen Regierung auf Papier gespeichert sind;

1000 Rubel für jede weitere Seite der angeforderten Informationen - wenn die angeforderten Informationen in der staatlichen Stelle und der lokalen Regierung auf Papier in einem Format gespeichert sind, das das A0-Format überschreitet.

4. Auf Anfrage des Informationsbenutzers können die angeforderten Informationen auf Papier oder in Form von Informationen, die auf einem Computerspeichergerät (Computerfestplatte, USB-Laufwerk, Plattenarray usw.) gespeichert sind, direkt an den Informationsbenutzer übermittelt werden ein staatliches Organ oder ein Organ der lokalen Selbstverwaltung in der von diesen Organen vorgeschriebenen Weise.

5. Wenn das Volumen der angeforderten Dokumente und (oder) Materialien auf Papier kleiner oder gleich dem in Absatz 2 dieser Regeln festgelegten Volumen ist und die Informationen per Post an den Informationsnutzer gesendet werden, finanzielle Sicherheit für die damit verbundenen Kosten mit der Zusendung von Kopien dieser Dokumente und (oder ) Materialien an den Benutzer der Informationen erfolgt im Rahmen der Haushaltszuweisungen des entsprechenden Haushalts des Haushaltssystems der Russischen Föderation, die im Gesetz (Beschluss) über den Haushalt für die vorgesehen sind nächsten Geschäftsjahres (nächstes Geschäftsjahr und Planungszeitraum) für die Leitung und Leitung im festgelegten Tätigkeitsbereich an eine staatliche Stelle oder Gebietskörperschaft als Empfänger öffentlicher Mittel.

6. Wenn das Volumen der angeforderten Dokumente und (oder) Materialien auf Papier das in Absatz 2 dieser Regeln festgelegte Volumen überschreitet und die Informationen per Post an den Informationsnutzer gesendet werden, die mit dem Versand von Kopien dieser Dokumente verbundenen Kosten und ( oder) Materialien per Post an die Benutzerinformationen, werden vollständig vom Informationsbenutzer durchgeführt und gemäß den Tarifen für die Erbringung von universellen Postdiensten berechnet, die am Tag der Registrierung bei der staatlichen Stelle oder der lokalen Regierung der Anfrage, sofern in der Vereinbarung zwischen dem Postbetreiber und dem Benutzer von Postdiensten nichts anderes bestimmt ist.

7. Wenn die Menge der in elektronischer Form angeforderten Informationen die in Absatz 2 dieser Regeln festgelegte Menge nicht überschreitet und die E-Mail-Adresse des Informationsbenutzers in der Anfrage angegeben ist, werden die Informationen an den Informationsbenutzer an die gesendet angegebene E-Mail-Adresse kostenlos.

8. Wenn die Menge der in elektronischer Form angeforderten Informationen die in Absatz 2 dieser Regeln festgelegte Menge übersteigt, werden sie auf einem Computerspeichergerät aufgezeichnet.

Wenn das Computerspeichergerät vom Informationsnutzer bereitgestellt wird und die auf dem angegebenen Gerät aufgezeichneten Informationen per Post an den Informationsnutzer gesendet werden, trägt der Informationsnutzer die mit dem Versand des Computerspeichergeräts per Post verbundenen Kosten vollständig und wird gemäß berechnet die Tarife für die Bereitstellung universeller Kommunikationsdienste, die am Tag der Registrierung bei der staatlichen Stelle oder der lokalen Regierung des Antrags gelten, sofern in der Vereinbarung zwischen dem Postbetreiber und dem Benutzer der Postdienste nichts anderes festgelegt ist.

Wenn der Informationsnutzer einer staatlichen Stelle oder einer lokalen Selbstverwaltungsbehörde kein Computerspeichergerät zur Verfügung stellt, sind die Kosten dieses Geräts in der Gebühr für die Bereitstellung von Informationen enthalten.

9. Die angeforderten Informationen werden von der staatlichen Stelle und der örtlichen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Regeln in Umfang und Format der in der staatlichen Stelle und der örtlichen Selbstverwaltung verfügbaren Dokumente und (oder) Materialien bereitgestellt .

10. Wenn gemäß diesen Regeln für die Bereitstellung von Informationen über die Tätigkeit staatlicher Stellen und Organe der lokalen Selbstverwaltung eine Gebühr erhoben wird, wird der Informationsnutzer, der die Anfrage gesendet hat, innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum darüber informiert Registrierung der in der vorgeschriebenen Weise erhaltenen Anfrage. Es spezifiziert:

a) Umfang und Format der angeforderten Informationen;

b) die Höhe der Kosten für die Anfertigung von Kopien der angeforderten Dokumente und (oder) Materialien, einschließlich der Kosten für ein Computerspeichergerät, das von einer staatlichen Stelle oder einer lokalen Selbstverwaltungsbehörde gekauft wird, wenn das entsprechende Gerät nicht vom Informationsnutzer bereitgestellt wird;

c) die Höhe der Gebühr für die vollständige Zusendung der angeforderten Dokumente und (oder) Materialien per Post (außer in dem in Absatz 4 dieser Regeln vorgesehenen Fall);

d) Informationen, die zum Ausfüllen eines Zahlungsdokuments für die Überweisung einer Gebühr für die Bereitstellung der angeforderten Informationen erforderlich sind - in der für die Überweisung von Steuern, Gebühren und anderen obligatorischen Zahlungen an das Haushaltssystem der Russischen Föderation festgelegten Weise;

e) die Frist für die Zahlung einer Gebühr für die Bereitstellung der angeforderten Informationen durch den Informationsnutzer, die die in Artikel 18 des Bundesgesetzes „Über die Bereitstellung des Zugangs zu Informationen über die Tätigkeit staatlicher Stellen und Organe der örtlichen Selbstverwaltung“.

11. Der Informationsnutzer überweist die Gebühr für die Bereitstellung von Informationen über die Aktivitäten des staatlichen Organs und des Organs der lokalen Selbstverwaltung auf ein Konto, das für das territoriale Organ der Bundeskasse eröffnet wurde, um die Einnahmen an das Haushaltssystem der Russischen Föderation und deren zu verrechnen Verteilung zwischen den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation zur späteren Übertragung auf den entsprechenden Haushalt .

12. Informationen über die Tätigkeit staatlicher Stellen und Organe der lokalen Selbstverwaltung, die gegen Entgelt bereitgestellt werden, werden dem Informationsnutzer nach Zahlung für die Bereitstellung der angegebenen Informationen zugesandt (übertragen).

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