Staatliches Naturschutzgebiet Altyn Solok. Oopt von Russland. Regulatorische Rechtsgrundlage für das Funktionieren von Schutzgebieten

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Abnahmedatum: 21. Februar 2013
Effektives Startdatum: 21. Februar 2013
Änderungsdatum: 18. Juni 2019

REGIERUNG DER REPUBLIK BASCHKORTOSTAN

AUFLÖSUNG

Über das staatliche Naturschutzgebiet "Altyn Solok"

Gemäß , , (mit späteren Änderungen) beschließt die Regierung der Republik Baschkortostan, um die Sicherheit des Genpools der einheimischen Population der Burzyan-Wildbiene zu gewährleisten:

1. Genehmigen Sie die beigefügten:

Verordnung über das staatliche Naturschutzgebiet "Altyn Solok";

Änderungen des Dekrets der Regierung der Republik Baschkortostan vom 25. August 2005 N 189 „Über staatliche zoologische Naturreservate von republikanischer Bedeutung“

2. Zur Finanzierung der Bereitstellung von Ausgaben für die Erhaltung des staatlichen Naturschutzgebietes „Altyn Solok“ aus den Mitteln, die im Haushalt der Republik Baschkortostan dem Ministerium für Naturschutz und Ökologie der Republik Baschkortostan für die Umsetzung bereitgestellt werden staatliches Programm "Ökologie und natürliche Ressourcen der Republik Baschkortostan", genehmigt durch das Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 18. Februar 2014 N 61 (mit späteren Änderungen).

(Punkt 2 in der Hrsg.)

3. Dem Ministerium für Naturschutz und Ökologie der Republik Baschkortostan die Kontrolle über die Ausführung dieser Resolution aufzuerlegen.

Der Präsident
Republik Baschkortostan
R.Z.KHAMITOW

Verordnung über das staatliche Naturschutzgebiet "Altyn Solok"

Zugelassen
Regierungsdekret
Republik Baschkortostan
vom 21. Februar 2013 N 50

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Verordnung wurde in Übereinstimmung mit dem Bodengesetz der Russischen Föderation, dem Forstgesetz der Russischen Föderation, den Bundesgesetzen „Über besonders geschützte Naturgebiete“ und „Über Wildtiere“, den Gesetzen der Republik Baschkortostan „Über besonders geschützte Gebiete“ entwickelt Geschützte Naturgebiete in der Republik Baschkortostan“, „Über die Tierwelt“, „Über die Jagd und Erhaltung der Jagdressourcen in der Republik Baschkortostan“, Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Baschkortostan vom 26. Februar 1999 N 48 „Über Genehmigung von Vorschriften über besonders geschützte Naturgebiete in der Republik Baschkortostan" (mit späteren Änderungen).

1.2. Das staatliche Naturschutzgebiet „Altyn Solok“ (im Folgenden als Reservat bezeichnet) hat ein „zoologisches (entomologisches)“ Profil.

1.3. Das Reservat wurde ohne Begrenzung der Gültigkeitsdauer auf den Grundstücken des Waldfonds mit einer Fläche von 87487,0 Hektar und anderen Kategorien von Grundstücken mit einer Fläche von 2457,0 Hektar gebildet.

1.4. Der Schutz des Territoriums des Reservats sowie Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Erhaltung natürlicher Komplexe und Objekte im natürlichen Zustand auf dem Territorium des Reservats werden von der staatlichen Haushaltsinstitution Direktion für besonders geschützte Naturgebiete durchgeführt Republik Baschkortostan (im Folgenden als Direktion bezeichnet), die der Zuständigkeit des Ministeriums für Naturschutz und Ökologie der Republik Baschkortostan (im Folgenden als Ministerium für Ökologie der Republik Belarus bezeichnet) untersteht.

(Geändert durch den Erlass der Regierung der Republik Baschkortostan vom 18. September 2015 N 397)

1.5. Das Reservat befindet sich im Stadtbezirk Burzyansky Bezirk der Republik Baschkortostan. Die Gesamtfläche des Reservats beträgt 89944,0 ha.

1.6. Das Reservat befindet sich auf dem Land des Waldfonds der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyansky (in den Blöcken 4 - 7, 9, 12 - 17, 21 - 28, 33 - 42, 46 - 54, 56 - 70, 73 - 85, 87, 88, 112 - 117), Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky der Forstwirtschaft Burzyansky (in den Blöcken 1 - 19, 22 - 30, 33 - 37, 40 - 45, 50 - 54, 58 - 61, 66, 67 ( mit Ausnahme des Naturschutzgebietes von lokaler Bedeutung "Morat-Tugai"), 68 - 70), Forstwirtschaft des Bezirks Belsky der Forstwirtschaft Burzyansky (in den Vierteln 122, 132, 133, 135) und auf Ländereien anderer Kategorien, die sich innerhalb dieser Quartiere ohne Ausnahme von Nutzern, Eigentümern und Eigentümern von Grundstücken (Wasserflächen) in Übereinstimmung mit dem Gesetz befinden.

1.7. Reservegrenzen:

Nordgrenze - vom Schnittpunkt der Verwaltungsgrenze des Stadtbezirks Burzyansky der Republik Baschkortostan mit der nordöstlichen Ecke des Viertels 4 der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyanskoye, dann entlang der nördlichen Lichtungen der Viertel 4, 5 , 6, 7, 9 bis zur nordöstlichen Ecke von Viertel 9;

Ostgrenze - von der nordöstlichen Ecke von Quartier 9 der Forstwirtschaft des Distrikts Nugush nach Süden entlang der östlichen Lichtung von Quartier 9, bis sie die nordwestliche Ecke von Quartier 17 schneidet, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung von Quartier 17 und nach Süden, weiter entlang der östlichen Lichtungen der Quartiere 17 und 28 desselben Forstbezirks bis zur Kreuzung mit der nordwestlichen Ecke von Quartier 42 derselben Forstwirtschaft, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung desselben Quartiers und nach Süden entlang seiner östlichen Lichtung bis zur nordwestlichen Ecke des Quartiers 54 desselben Bezirksforsts, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung desselben Viertels und nach Süden, dann entlang der östlichen Lichtungen der Quartiere 54, 66, 78 des Nugush-Bezirksforsts und des Viertels 5 des Gadelgareevsky-Bezirksforsts, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung des Quartiers 122 der Forstwirtschaft des Belsky-Bezirks bis zu seiner nordöstlichen Ecke, dann nach Süden und entlang der östlichen Lichtung der Quartiere 122, 133 und 135 der Forstwirtschaft des Belsky-Bezirks, Quartiere 19, 30, 37, 45 Gadelgarejews der Bezirksforstwirtschaft der Burzyansky-Forstwirtschaft, entlang der südlichen Lichtung des Viertels 45 bis zur nordöstlichen Ecke des Viertels 54 derselben Bezirksforstwirtschaft und im Süden entlang der östlichen Lichtungen der Viertel 54, 61, 70 bis zur Kreuzung der südöstlichen Ecke von Viertel 70 mit dem Fluss. Weiß;

die südliche Grenze - von der südöstlichen Ecke des Viertels 70 der Forstwirtschaft des Gadelgareevsky-Bezirks der Forstwirtschaft Burzyansky entlang des Flusses. Belaya entlang der südlichen Grenzen der Blöcke 70, 69, 68, dann entlang der südlichen Grenze des Blocks 67, entlang der Grenze des Blocks 67 mit dem Naturschutzgebiet von lokaler Bedeutung "Morat-Tugai", dann nach Norden und entlang die westlichen Lichtungen der Blöcke 67, 66, 58, 50 bis zur Kreuzung mit der südlichen Lichtung des Blocks 40 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky, dann entlang der südlichen und westlichen Lichtung des Blocks 40 bis zur südöstlichen Ecke des Blocks 23 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky, dann entlang der südlichen Lichtungen der Blöcke 23 und 22 bis zur südwestlichen Ecke des Blocks 22 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky der Forstwirtschaft Burzyansky;

Westgrenze - von der südwestlichen Ecke des Blocks 22 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky der Forstwirtschaft Burzyansky entlang der westlichen Lichtungen der Blöcke 22, 11 bis zur nordwestlichen Ecke des Blocks 11, dann entlang der nördlichen Lichtungen der Blöcke 11, 12, 13 bis zur nordöstliche Ecke von Block 13, dann entlang der westlichen Lichtungen der Viertel 6, 1 bis zur nordwestlichen Ecke des Viertels 1 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky, dann entlang der südlichen und westlichen Lichtungen des Viertels 73 der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyanskoye bis zum Schnittpunkt der westlichen Lichtung von Viertel 73 mit der südöstlichen Ecke von Viertel 60, dann entlang der südlichen Grenzen der Viertel 60, 59 bis zur nordwestlichen Ecke von Viertel 71 der Forstwirtschaft des Distrikts Nugush, dann entlang der westlichen Lichtung von Viertel 71 bis zum Fluss . Nugush, weiter am Ufer des Flusses. Nugush entlang der östlichen und südlichen Grenzen der Viertel 83, 82 bis zur südöstlichen Ecke des Viertels 82, dann entlang der nördlichen, westlichen und südlichen Lichtungen des Viertels 86 bis zum Fluss. Nugush, entlang der östlichen und südlichen Grenzen der Blöcke 88, 87 bis zur südwestlichen Ecke von Block 87, dann entlang der westlichen und nördlichen Grenzen der Blöcke 87, 84, 79, 117, 56, 115, 114, 112, 113, 34, 21, 33, 22, 23, 12, 4 bis zur nordöstlichen Ecke des Viertels 4 der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyansky.

1.8. Die Grenzen des Reservats sind auf dem Boden mit speziellen Hinweisschildern entlang der Grenzen seines Territoriums gekennzeichnet.

1.9. Die Grenzen und Merkmale des besonderen Schutzregimes des Reservats werden bei der Entwicklung von Plänen und Perspektiven für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, forstlichen Vorschriften und Waldentwicklungsprojekten, der Erstellung von Raumplanungsdokumenten, der Durchführung der Waldbewirtschaftung und des Flächeninventars sowie der Entwicklung verschiedener Formulare berücksichtigt des Tourismus.

2. Aufgaben der Reserve

2.1. Die Reserve wurde gebildet, um folgende Aufgaben zu erfüllen:

1) Schaffung von Bedingungen für die Erhaltung, nachhaltige Existenz und rationelle Nutzung der einheimischen Population der Burzyan-Wildbiene (Apis mellifera mellifera L.);

2) Erhaltung, Reproduktion und Wiederherstellung des natürlichen Komplexes, der einen natürlichen Lebensraum bietet, und Erhaltung des Genpools der einheimischen Population der Burzyan-Wildbiene (Apis mellifera mellifera L.), die in natürlichen und künstlichen Behausungen (Höhlen, Bretter) lebt , Bienenstöcke);

3) Erhaltung, Wiederherstellung und Reproduktion gefährdeter Tier- und Pflanzenarten;

4) Erhaltung, Wiederherstellung, Vermehrung der Population und Erweiterung des Verbreitungsgebietes anderer Tier- und Pflanzenarten, einschließlich seltener und schützenswerter sowie wirtschaftlich, wissenschaftlich und kulturell wertvoller Arten;

5) Erhaltung historischer und ethnographischer Objekte (Masim-Kamm, Babsan-biya-Hügel, Seen Elkkysykkan und Ygyshma) sowie von Objekten, die im Laufe der archäologischen und historischen und ethnographischen Forschung entdeckt werden;

6) Durchführung von Umweltmonitoring und wissenschaftlicher Erforschung der Burzyan-Wildbiene (Apis mellifera mellifera L.);

7) Umweltbildung der Bevölkerung.

3. Zonierung des Territoriums des Reservats

3.1. Zur effektiveren Erfüllung der dem Reservat übertragenen Aufgaben unterliegt das Territorium des Reservats einer Zoneneinteilung.

3.2. Im Reservat gibt es drei Zonen, die sich in der Art der Nutzung unterscheiden:

1) eine besondere Schutzzone (Mount Masim), die die Blöcke 18 und 19 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky und Block 135 der Forstwirtschaft des Bezirks Belsky der Forstwirtschaft Burzyansky umfasst;

2) die Pufferschutzzone des Shulgan-Tash-Reservats und das Einzugsgebiet des Karstsystems der Shulgan-Tash-Höhle (Kapova), das die Viertel 58 - 61, 70, 73, 74, 81 - 83, 85 umfasst , 88 der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush sowie die Viertel 1, 6, 11 - 14, 22 - 25, 40, 50, 51, 58, 59, 66 und 67 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky;

3) Zone des Zollregimes, die den Rest des Territoriums der Reserve umfasst.

4. Das Regime des besonderen Schutzes des Territoriums der Reserve

4.1. Auf dem Territorium des Reservats wird ein Regime des besonderen Schutzes und der Nutzung natürlicher Ressourcen eingerichtet, das darauf abzielt, den natürlichen Komplex zu erhalten und das natürliche Gleichgewicht von Flora und Fauna zu gewährleisten.

4.2. Die folgenden Arten von wirtschaftlichen Aktivitäten sind im gesamten Reservat verboten:

1) Platzierung und Betrieb öffentlicher und individueller Bienenstände und Wanderpunkte mit Honigbienen, Verwendung von fruchtbaren und unfruchtbaren Bienenköniginnen, Bienenvölkern, Paketen und Schwärmen, die von außerhalb des Stadtbezirks Burzyansky-Bezirk der Republik Baschkortostan importiert werden. Gleichzeitig wird die Schaffung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Imkereien aller Eigentumsformen auf der Basis von Ureinwohner-Burzyan-Bienen auf jede erdenkliche Weise gefördert;

2) die Erschließung von Mineralvorkommen, die Durchführung anderer Arbeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Untergrunds sowie die geologische Entwicklung, die Durchführung von Hydrorekultivierungs- und Bewässerungsarbeiten, mit Ausnahme der Fälle von Bau, Wiederaufbau und Reparatur von Straßen, Bau von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Sportstätten sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung bestehender Siedlungspunkte;

3) Gewinnung von Kies-Sand-Mischungen aus Steinbrüchen, außer bei Bau, Umbau und Reparatur von Straßen, Bau von Sportanlagen und touristischen Infrastruktureinrichtungen und Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung bestehender Siedlungen;

4) schwimmendes Holz;

5) Zerstörung und Störung des Friedens von Honigbienenfamilien, die in natürlichen und künstlichen Behausungen leben – Höhlen, Bretter, Baumstämme und Bienenstöcke;

6) Beschädigung und Zerstörung künstlicher Behausungen von Bienen - Bretter und Decks, sowohl von Bienen bewohnt als auch nicht bewohnt;

7) Rodung von Waldplantagen, mit Ausnahme von schmal geschnittenen Gebieten (nicht breiter als 50 m) in den Pufferschutzzonen des Shulgan-Tash-Naturreservats und in der Zone des maßgeschneiderten Regimes des Reservats;

8) Harzherstellung;

9) Holzeinschlag, mit Ausnahme des Holzeinschlags für den kommunalen und eigenen Bedarf der Bevölkerung, für den Bedarf von Organisationen, die sich mit Bildungsaktivitäten befassen, und kulturellen Organisationen im Einvernehmen mit der Direktion;

(Klausel 9 in der Fassung des Dekrets der Regierung der Republik Baschkortostan vom 11. September 2017 N 420)

10) Pflügen von Böden, natürlichen Wiesen und Lichtungen, mit Ausnahme derjenigen, die traditionell als Ackerland genutzt werden;

11) Bau und Betrieb neuer Viehfarmen und Sommerherden;

12) Bereitstellung von Grundstücken für gemeinsames Gärtnern und Gartenbau;

13) die Einrichtung von Parkplätzen für Fahrzeuge außerhalb speziell ausgewiesener Bereiche;

14) die Verwendung von Pestiziden, chemischen und mikrobiologischen Pflanzenschutzmitteln;

15) Zerstörung oder Beschädigung von Schranken, vollen Häusern, Ständen und anderen Informationsschildern und -schildern sowie ausgestatteten ökologischen Wanderwegen und Erholungsgebieten;

16) Verschmutzung der Wasserschutzzone mit Haushalts-, Landwirtschafts- und Industrieabfällen;

17) Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Produktions- und Verbrauchsabfällen, radioaktiven, chemischen, explosiven, giftigen, giftigen und giftigen Stoffen;

18) kommerzielle, sportliche Jagd, kommerzielle Fischerei (das Schießen und Fangen von Tieren für wissenschaftliche Zwecke, einschließlich zum Zweck der Populationskontrolle, ist auf der Grundlage einer Sondergenehmigung des Umweltministeriums der Republik Belarus gestattet);

(in der Hrsg.)

19) andere Arten von Aktivitäten, die zu einer Verringerung des ökologischen Werts dieses Gebiets führen oder geschützte Objekte der Flora und Fauna und ihres Lebensraums schädigen.

4.3. In der Pufferschutzzone des staatlichen Naturschutzgebietes "Shulgan-Tash" und im Einzugsgebiet des Karstsystems der Höhle Shulgan-Tash (Kapova) ist Folgendes verboten:

1) Spreng- und Bergbauarbeiten ohne Fachwissen von Spezialisten des geologischen und Karstprofils;

2) Entwurzelung von Flächen für neues Ackerland;

3) Beschädigung und Verfüllung von Dolinen;

4) die Verwendung von schweren Raupenfahrzeugen und Traktoren während der schneefreien Zeit außerhalb der technologischen Straßen, mit Ausnahme des Transports von Grundbesitzern, des Umweltschutzes, der Brandbekämpfung und anderer besonderer Stellen und Dienste, wenn sie amtliche Tätigkeiten ausüben.

4.4. Auf dem Gebiet der Sonderschutzzone (Mount Masim) sind alle Arten des Holzeinschlags verboten, mit Ausnahme des Pflege- und Sanitärholzeinschlags, der Anlage neuer Waldwege sowie der Massenbeweidung.

4.5. Auf dem Territorium des Reservats sind erlaubt:

1) Entwicklung der Imkerei, Platzierung und Betrieb öffentlicher und individueller Bienenstände auf der Grundlage der einheimischen Burzyansky-Biene (Apis mellifera mellifera L.) und Wanderpunkte mit Honigbienen auf dem Gebiet des Stadtbezirks Burzyansky-Bezirk der Republik Baschkortostan als Export von Bienenvölkern, Paketen, Früchten und unfruchtbaren Bienenköniginnen aus der Gegend;

2) Heuernte und freies Sammeln von Nicht-Holz-Ressourcen (Pilze, Beeren, Heilpflanzen);

3) Weiden, mit Ausnahme des Territoriums eines besonders geschützten Gebiets (Mount Masim);

4) alle Arten von Durchforstung sowie schmaler Schnitt von reifen und überreifen Plantagen mit einer Schnittbereichsbreite von nicht mehr als 50 m, mit Ausnahme des Gebiets eines besonders geschützten Gebiets (Mount Masim);

5) Amateur- und Sportfischerei;

6) die Entwicklung verschiedener Arten des Tourismus und des Volkshandwerks, die Einrichtung von Touristenstützpunkten, Parkplätzen und Lagern, die Einrichtung von Touristenrouten, andere Formen der Erholung für die Bevölkerung an bestimmten Orten im Einvernehmen mit der Direktion;

7) Forschungs- und Umweltarbeit im Einvernehmen mit dem Umweltministerium der Republik Belarus;

8) Arbeiten zur Wiederaufforstung, um die Artenzusammensetzung der Wälder, ihre Schutzfunktionen und ihren ästhetischen Wert zu verbessern;

9) Bestandsaufnahme der Bretter, Bewertung aller Bienenvölker, Durchführung von Aktivitäten zur Schwächung der Bienenkreuzung unter Beteiligung von Spezialisten des staatlichen Naturschutzgebietes "Shulgan-Tash";

10) Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verhinderung von Veränderungen in natürlichen Komplexen, zur Aufrechterhaltung von Bedingungen, die den Gesundheits- und Brandschutz gewährleisten, sowie zur Verhinderung von Bedingungen, die das menschliche Leben und die Sicherheit von Siedlungen bedrohen;

11) Beschaffung von Nahrungswaldressourcen;

12) Ernte und Sammlung von Nicht-Holz-Waldressourcen im Einvernehmen mit der Direktion;

13) Beschaffung von Heilpflanzen im Einvernehmen mit der Direktion;

14) Anlage von Forstplantagen und deren Nutzung auf unbewaldeten Flächen im Einvernehmen mit der Direktion;

15) Anbau von Waldfrüchten, Beeren, Zierpflanzen, Heilpflanzen auf einer nicht mit Wald bedeckten Fläche im Einvernehmen mit der Direktion;

16) Bau, Umbau, Betrieb linearer Anlagen im Einvernehmen mit der Direktion;

17) Durchführung religiöser Aktivitäten;

18) Erhaltung und Entwicklung des traditionellen Volkshandwerks - Imkerei;

19) Entwicklung verschiedener Formen des Tourismus;

20) andere wirtschaftliche Aktivitäten zur Verbesserung der Infrastruktur und Entwicklung des Fremdenverkehrs im Einvernehmen mit der Direktion.

4.6. Innerhalb eines Umkreises von 50 m um alle Bäume mit Rabatten oder Bäume, die für die Herstellung neuer Rabatten vielversprechend sind, werden besondere Schutzgebiete mit eingeschränkter Waldbewirtschaftung ausgewiesen, in denen nur in der Herbst-Winter-Periode mit a Bäume gefällt werden dürfen Abnahme der Dichte des Waldbestandes um nicht mehr als 20 %.

4.7. Das Nutzungsrecht für Bretter, Baumstämme, aussichtsreiche Bretterbäume, das Aufstellen von Wander- und Standimkereien wird in der vorgeschriebenen Weise erteilt.

4.8. Auf dem Territorium des Reservats werden wirtschaftliche und andere Aktivitäten in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften durchgeführt und durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 1996 N 997 (in der geänderten Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 13. März 2008 N 169).

4.9. Die Entwurfsdokumentation von Objekten, deren Bau, deren Wiederaufbau auf dem Gebiet des Reservats nach dieser Verordnung zulässig ist, unterliegt der staatlichen Umweltexpertise.

(Geändert durch den Erlass der Regierung der Republik Baschkortostan vom 20.06.2013 N 263)

4.10. Im Reservat sind wirtschaftliche Tätigkeiten erlaubt, die die Erhaltung des natürlichen Lebensraums der Wildbienen gewährleisten, die Honigauswahl aus den Nestern von Bienenvölkern ohne Entfernung und Vernichtung von Bienen, die Beschädigung und das Fällen von Bäumen mit Hohlräumen, sofern die Für die Überwinterung notwendige Nahrungsreserven bleiben übrig.

4.11. Eigentümer, Eigentümer und Nutzer von Grundstücken und Gewässern, die sich innerhalb der Grenzen des Reservats befinden, sowie andere natürliche und juristische Personen sind verpflichtet, das Regime des besonderen Schutzes des im Reservat eingerichteten Gebiets einzuhalten und verwaltungs- und strafrechtliche Konsequenzen zu tragen und sonstige gesetzliche Haftung für deren Verletzung.

4.12. Juristische und natürliche Personen sind verpflichtet, Verluste, die durch die Verletzung des Regimes des besonderen Schutzes des Gebiets der Reserve verursacht wurden, in der Höhe und in der gesetzlich festgelegten Weise zu ersetzen.

5. Schutz und Kontrolle über die Einhaltung des Regimes des besonderen Schutzes der Reserve

5.1. Auf dem Territorium des Reservats wird der Schutz von Naturkomplexen und -objekten von Beamten der Direktion des Forstministeriums der Republik Baschkortostan im Rahmen der gesetzlich festgelegten Befugnisse (im Folgenden als Sicherheitsdienst bezeichnet) durchgeführt.

Die Rechte der Beamten, die die staatliche Aufsicht im Bereich des Schutzes und der Nutzung des Territoriums des Reservats ausüben, werden durch das Bundesgesetz „Über besonders geschützte Naturgebiete“ und das Gesetz der Republik Baschkortostan „Über besonders geschützte Naturgebiete in der Republik“ festgelegt von Baschkortostan".

(der Absatz wurde durch Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 18.06.2019 N 359 eingeführt)

5.2. Der Sicherheitsdienst des Reservats ist für folgende Aufgaben zuständig:

1) Überwachung der Einhaltung des Reserveregimes;

2) Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung;

3) Maßnahmen ergreifen, um die Einfuhr von Bienenvölkern, Paketen und Königinnen in das Gebiet des Reservats von außerhalb zu verhindern;

4) Teilnahme an der Organisation und Durchführung von Buchhaltungsarbeiten;

5) Beteiligung an der Regulierung der Zahl der Wildtiere;

6) Markierung der Grenzen des Reservats auf dem Boden mit Warn- und Hinweisschildern;

7) Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen die Brandschutzvorschriften in Wäldern, im Falle von Bränden, Ergreifen von Maßnahmen zu deren Beseitigung gemäß dem Gesetz;

8) Erstellung der notwendigen Dokumente über die aufgedeckten Tatsachen der Verletzung der Umweltgesetzgebung und des Regimes der Reserve, um die Verletzer zur gesetzlich festgelegten Haftung zu bringen.

(Abschnitt 8 in der Fassung des Dekrets der Regierung der Republik Baschkortostan vom 18. September 2015 N 397)

Änderungen des Dekrets der Regierung der Republik Baschkortostan vom 25. August 2005 N 189 „Über staatliche zoologische Naturreservate von republikanischer Bedeutung“

Zugelassen
Regierungsdekret
Republik Baschkortostan
vom 21. Februar 2013 N 50

1) Absatz 4 des Beschlusses lautet wie folgt:

„4. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Resolution wird dem Ministerium für Naturschutz und Ökologie der Republik Baschkortostan übertragen.“;

2) in der Liste der staatlichen zoologischen Naturreservate von republikanischer Bedeutung (Anhang zu besagtem Beschluss):

a) Absatz 1 mit folgendem Inhalt hinzufügen:

Name der Reserve

Lage des Reservats (Regierungsbezirk)

Datum und Nummer des Dokuments über die Organisation der Reserve

Reservefläche (Tsd. ha)

"Altyn Solok"

Burzyansky

Über das staatliche Naturschutzgebiet "Altyn Solok" (in der Fassung vom 18. Juni 2019)

Name des Dokuments: Über das staatliche Naturschutzgebiet "Altyn Solok" (in der Fassung vom 18. Juni 2019)
Dokumentnummer: 50
Art des Dokuments: Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan
Hostkörper: Regierung der Republik Baschkortostan
Status: aktuell
Veröffentlicht: Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen der Republik Baschkortostan http://www.npa.bashkortostan.ru, 22.02.2013, "Erklärungen der Staatsversammlung - Kurultai, Präsident und Regierung der Republik Baschkortostan", 03/ 12/2013, N 8 (410), Art.-Nr. 336.
Abnahmedatum: 21. Februar 2013
Effektives Startdatum: 21. Februar 2013
Änderungsdatum: 18. Juni 2019
Goldenes Brett) ist ein Naturschutzgebiet im Bezirk Burzyansky in Baschkortostan, das zur Erhaltung der Burzyan-Population der zentralrussischen Honigbiene (einer einzigartigen Wildbiene) beiträgt. Die Fläche des Reservats beträgt 91 Tausend Quadratmeter, Altyn Solok nimmt ein Zehntel des Reservefonds von Baschkirien ein. Zusammen mit dem Shulgan-Tash-Reservat ist es Teil des integrierten Biosphärenreservats Baschkirischer Ural, das auf der vorläufigen Liste der UNESCO-Welterbestätten steht.

Altyn-Solok wurde 1997 gegründet. Als Hauptlebensraum der Wildbiene werden neben Insekten auch seltene und bedrohte Pflanzen- und Tierarten geschützt. Im Reservat befinden sich fünf Objekte von kultureller und historischer Bedeutung: eine drei Kilometer lange Schutzzone der Höhle Shulgan-tash (Kapovoy), der Berg Masim - der höchste Punkt des Bezirks Burzyansky.

Es droht die Zerstörung des Reservats. Auf seinem Territorium gibt es eine erkundete Kuzhinsky-Lagerstätte von Baryt-Polymetallerzen. Auf Wunsch von MPO Bentonite LLC wurde das Objekt Kuzhinskaya Ploshchad in den Entwurf der Liste der Untergrundparzellen in der Republik Baschkortostan zur Nutzung im Jahr 2008 aufgenommen.

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Anmerkungen

Ein Auszug, der Altyn-Solok charakterisiert

„Dreckig“, sagte Prinz Andrej und verzog das Gesicht.
Wir räumen für Sie auf. - Und Timokhin, noch nicht angezogen, rannte zum Putzen.
Der Prinz will.
- Welche? Unser Prinz? - Stimmen begannen zu sprechen, und alle beeilten sich, damit Prinz Andrei sie beruhigen konnte. Er hielt es für besser, sich in den Schuppen zu gießen.
„Fleisch, Körper, Stuhl eine Kanone [Kanonenfutter]! - dachte er, als er seinen nackten Körper betrachtete und nicht so sehr vor Kälte schauderte, sondern vor Ekel und Entsetzen, die für ihn unverständlich waren, beim Anblick dieser riesigen Anzahl von Körpern, die in einem schmutzigen Teich gespült wurden.
Am 7. August schrieb Fürst Bagration in seinem Lager bei Mikhailovka an der Straße nach Smolensk Folgendes:
„Sehr geehrter Herr Graf Alexej Andrejewitsch.
(Er schrieb an Arakcheev, aber er wusste, dass sein Brief vom Souverän gelesen werden würde, und deshalb dachte er, soweit er dazu in der Lage war, auf jedes seiner Worte.)
Ich glaube, der Minister hat bereits darüber berichtet, Smolensk dem Feind zu überlassen. Es tut weh, und die ganze Armee ist verzweifelt, dass der wichtigste Ort umsonst aufgegeben wurde. Ich für meinen Teil habe ihn auf überzeugendste Weise persönlich gefragt und schließlich geschrieben; aber nichts stimmte mit ihm überein. Ich schwöre Ihnen bei meiner Ehre, dass Napoleon in einer solchen Tasche steckte wie nie zuvor, und er konnte die halbe Armee verlieren, aber Smolensk nicht einnehmen. Unsere Truppen haben gekämpft und kämpfen wie nie zuvor. Ich hielt über 35 Stunden an 15.000 fest und schlug sie; aber er wollte nicht einmal 14 Stunden bleiben. Es ist eine Schande und ein Makel für unsere Armee; und er selbst, scheint mir, sollte nicht in der Welt leben. Wenn er mitteilt, dass der Verlust groß ist, ist das nicht wahr; vielleicht ungefähr 4 Tausend, nicht mehr, aber nicht einmal das. Mindestens zehn, wie es sein soll, Krieg! Aber der Feind verlor den Abgrund ...

Shulgan-Tash ist ein staatliches Naturschutzgebiet in Baschkortostan mit föderalem Status. Es liegt in den westlichen Ausläufern des Südurals, im Bergwaldgürtel, im Bezirk Burzyansky. Die Gesamtfläche beträgt 22.531 Hektar (225 km²).

Zusammen mit dem Altyn-Solok-Reservat ist es Teil des Biosphärenreservats Baschkirischer Ural-Komplex, das für die Aufnahme in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes kandidiert.

Das Reservat wurde 1958 als Pribelsky-Zweig des Baschkirischen Reservats gegründet und am 16. Januar 1986 zu einem unabhängigen Reservat. Die Grundlage für die Organisation des Reservats war die Anwesenheit des Kerns einer reinrassigen Ureinwohnerpopulation von Honigbienen in dieser Region - der Burzyan-Biene oder "Burzyanka" - unter den Bedingungen der Imkerei - dem baschkirischen Volkshandwerk. Der Ast entpuppte sich als weltweit erstes Schutzgebiet für einheimische Wildbienen.

Die durchschnittliche Monatstemperatur im Januar beträgt -16 ° C, im Juni und Juli +16 ° C. Das Klima ist gemäßigt kontinental, im Laufe der Jahre stark variabel, die Niederschlagsmenge beträgt 270 bis 750 mm. Das Relief ist niedrig-gebirgig. Gemischte Laub- und Nadellaubwälder nehmen 92 Prozent des Territoriums ein.

Das Reservat ist eine Naturschutz-, Forschungs- und Umweltbildungseinrichtung. Es gibt ungefähr 90 Mitarbeiter, darunter 3 Kandidaten der Wissenschaften und 2 Doktoranden, 5 Forscher. Die Bibliographie der Reserve umfasst mehr als 900 Werke, im Jahr 2008 wurden 53 wissenschaftliche Publikationen erstellt. Jedes Jahr wird ein umfassender wissenschaftlicher Bericht erstellt - die Chronik der Natur.

138 Bienenfamilien leben im Reservat unter Bedingungen künstlicher Mulden - Bretter und Baumstämme, 242 Familien leben in Imkereien, Inspektoren der Staatssicherheit beschäftigen sich nebenberuflich mit der Imkerei. Ein drängendes Problem ist der Schutz des Bienen-Genpools vor Einkreuzungen, zu denen der inzwischen verbotene Import fremder Bienen in die Region geführt hat. Für die Nachhaltigkeit der „Burzyanka“-Population ist es notwendig, ihr Verbreitungsgebiet zu erweitern, dafür wurde 1997 das Naturschutzgebiet Altyn-Solok (Goldenes Brett) geschaffen, die Bienenzucht in den angrenzenden Gebieten unterstützt und ein Projekt zur Erweiterung der Reserve gefördert wurde. Die geschickte Vermarktung des Bienenhonigs machte die Imkerei rentabel und begann, in das Leben der Baschkiren zurückzukehren.

Flora und Fauna des Shulgan-Tash-Reservats

Der bekannteste Vertreter der Entomofauna ist die Burzyan-Wildbiene, zu deren Unterstützung das Shulgan-Tash-Reservat geschaffen wurde.

Es gibt: Fische - 30 Arten, Amphibien - 5, Reptilien - 6, Vögel - 206, Säugetiere - 61 Arten. Etwa 1.700 Arten von Wirbellosen wurden identifiziert, darunter 378 Schmetterlinge und 458 Käfer.31 Tierarten sind im Roten Buch der Russischen Föderation aufgeführt, 67 Arten sind im Roten Buch von Baschkortostan aufgeführt. Hier leben alle typischen Waldarten Zentralrusslands. Die Dichte des Braunbären ist ungewöhnlich hoch. Vielfältige Vogelfauna. Es gibt auch Probleme: Der europäische Nerz wird in der Region durch den amerikanischen Nerz ersetzt. Aufgrund der Klimaerwärmung, des Baus des Yumaguzinsky-Stausees am Belaya-Fluss, verschlechtern sich die Lebensbedingungen rheophiler Fische - Taimen, Forellen, Äschen - zunehmend.

Das reiche Landschaftsmosaik bestimmt auch die hohe Vielfalt der Pflanzenwelt. Anfang 2009 wurden 816 Arten höherer Gefäßpflanzen, 184 Arten von Moosen, 233 Arten von Flechten, 117 Arten von Pilzen, 202 Arten von Algen und Cyanobakterien identifiziert. 14 Pflanzenarten gehören zum Roten Buch Russlands, 57 - von Baschkortostan. Relikte und endemische Arten machen etwa 10 Prozent der gesamten Flora aus. Die seltensten Pflanzengemeinschaften sind Reliktfichtenwälder und felsige Gebirgssteppen. An das Territorium grenzen osteuropäische Laub-, helle Nadelwälder der Vorwaldsteppe und dunkle Nadelwälder der südlichen Taiga.

Shulgan-Tash ist ein einzigartiges kulturelles und historisches Objekt

Es wird in vielen Mythen und Legenden der Baschkiren erwähnt - zum Beispiel im Epos des baschkirischen Volkes Ural-Batyr.

Auf dem Territorium des Reservats befindet sich eine einzigartige Karsthöhle Kapova oder Shulgan-Tash. Die Länge aller Gänge der Höhle beträgt mehr als 2,9 km. Die Höhle hat drei Ebenen, der unterirdische Shulgan-Fluss fließt in die Höhle, die diese Höhle bildete.

1959 entdeckte der Zoologe des Reservats A. V. Ryumin paläolithische Felsmalereien in der Kapova-Höhle (Shulgan-Tash). Die Zeichnungen bestehen hauptsächlich aus Ocker - einem natürlichen Pigment auf der Basis von tierischem Fett, ihr Alter beträgt etwa 18.000 Jahre, Mammuts, Pferde und andere Tiere, komplexe Zeichen, anthropomorphe Figuren werden dargestellt. Es gibt seltene Kohlebilder.





Vollständiger offizieller Name des Schutzgebiets:

Staatliches Naturschutzgebiet "Altyn Solok"

Installationsinformationen

Name der Immobilie:

Belsko-Nugush-Interfluve, Baschkirischer Ural

Erstelldatum:

12.02.1997

Gesamtfläche der Schutzgebiete:

Bereich des besonders geschützten Meeresgebietes:

Begründung für die Einrichtung von Schutzgebieten und ihre Bedeutung:

Die Reserve wurde gebildet, um folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Schaffung von Bedingungen für die Erhaltung, nachhaltige Existenz und rationelle Nutzung der einheimischen Population der Burzyan-Wildbiene (Apis mellifera mellifera L.);
  • Erhaltung, Reproduktion und Wiederherstellung des natürlichen Komplexes, der einen natürlichen Lebensraum bietet, und Erhaltung des Genpools der einheimischen Population der Burzyan-Wildbiene (Apis mellifera mellifera L.), die in natürlichen und künstlichen Behausungen (Höhlen, Seiten, Bienenstöcke) lebt );
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Reproduktion gefährdeter Tier- und Pflanzenarten;
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Vermehrung der Population und Erweiterung des Verbreitungsgebietes anderer Tier- und Pflanzenarten, einschließlich seltener und schützenswerter sowie wirtschaftlich, wissenschaftlich und kulturell wertvoller Arten;
  • Erhaltung historischer und ethnographischer Objekte (Masim-Kamm, Babsan-biya-Hügel, Seen Elkkysykkan und Ygyshma) sowie von Objekten, die im Laufe der archäologischen und historischen und ethnographischen Forschung entdeckt werden;
  • Durchführung von Umweltmonitoring und wissenschaftlicher Erforschung der Burzyan-Wildbiene (Apis mellifera mellifera L.);
  • Umweltbildung der Bevölkerung.

Liste der wichtigsten Schutzgüter:

Zentralrussische Burzyan-Biene

Regulatorische Rechtsgrundlagen für das Funktionieren von Schutzgebieten:

Name des Dokuments das Datum Anzahl
! Dekret des Ministerkabinetts der Republik Baschkortostan vom 12. Februar 1997 Nr. 123-r
Zur Entstehung des staatlichen Naturschutzgebietes „Altyn Solok“
12.02.1997 123-r
! Dekret des Ministerkabinetts der Republik Baschkortostan vom 26. Februar 1999 Nr. 48
Über die Genehmigung von Vorschriften über besonders geschützte Naturgebiete in der Republik Baschkortostan
26.02.1999 48
Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 25. August 2005 Nr. 189
Über staatliche zoologische Naturreservate von republikanischer Bedeutung
25.08.2005 189
! Beschluss des Gemeinderats des Bezirks Ischimbai der Republik Baschkortostan vom 19. Juli 2011 Nr. 37/533
Rat des Gemeindebezirks Ischimbaysky Bezirk der Republik Belarus
19.07.2011 37/533
! Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 21. Februar 2013 Nr. 50
Über das staatliche Naturschutzgebiet "Altyn Solok"
21.02.2013 50
! Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 20. Juni 2013 Nr. 263
Über Änderungen einiger Dekrete des Ministerkabinetts der Republik Baschkortostan und der Regierung der Republik Baschkortostan über besonders geschützte Naturgebiete
20.06.2013 263
Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 10. September 2013 Nr. 1133-r
Nach Genehmigung des Aktionsplans für das Management und die Entwicklung des Biosphärenreservats "Baschkirischer Ural" für 2013 - 2015
10.09.2013 1133-r
! Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 18. September 2015 Nr. 397
Über Änderungen des Dekrets der Regierung der Republik Baschkortostan vom 21. Februar 2013 N 50 „Über das staatliche Naturschutzgebiet Altyn Solok“
18.09.2015 397
! Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 23. November 2015 Nr. 488
Zu Änderungen der Verordnung über das staatliche Naturschutzgebiet „Altyn Solok“
23.11.2015 488
! Dekret der Regierung der Republik Baschkortostan vom 11. September 2017 Nr. 420
Über Änderungen einiger Entscheidungen der Regierung der Republik Baschkortostan
11.09.2017 420

Territoriale Struktur von Schutzgebieten

Geographische Lage:

Das Reservat befindet sich im gebirgigen Gebiet des Oberlaufs des Flusses. Nugush und Belsko-Nugush fließen in den am höchsten gelegenen zentralen Teil ein (Masim-Stadt, 1040 m). Die östliche Grenze des Reservats verläuft 8 km westlich des Dorfes. Starosubchangulovo.

Beschreibung der Grenzen:

  • Nordgrenze - vom Schnittpunkt der Verwaltungsgrenze des Stadtbezirks Burzyansky der Republik Baschkortostan mit der nordöstlichen Ecke des Viertels 4 der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyanskoye, dann entlang der nördlichen Lichtungen der Viertel 4, 5 , 6, 7, 9 bis zur nordöstlichen Ecke von Viertel 9.
  • Ostgrenze - von der nordöstlichen Ecke von Quartier 9 der Forstwirtschaft des Distrikts Nugush nach Süden entlang der östlichen Lichtung von Quartier 9, bis sie die nordwestliche Ecke von Quartier 17 schneidet, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung von Quartier 17 und nach Süden, weiter entlang der östlichen Lichtungen der Quartiere 17 und 28 desselben Forstbezirks bis zur Kreuzung mit der nordwestlichen Ecke von Quartier 42 derselben Forstwirtschaft, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung desselben Quartiers und nach Süden entlang seiner östlichen Lichtung bis zur nordwestlichen Ecke des Quartiers 54 desselben Bezirksforsts, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung desselben Viertels und nach Süden, dann entlang der östlichen Lichtungen der Quartiere 54, 66, 78 des Nugush-Bezirksforsts und des Viertels 5 des Gadelgareevsky-Bezirksforsts, dann nach Osten entlang der nördlichen Lichtung des Quartiers 122 der Forstwirtschaft des Belsky-Bezirks bis zu seiner nordöstlichen Ecke, dann nach Süden und entlang der östlichen Lichtung der Quartiere 122, 133 und 135 der Forstwirtschaft des Belsky-Bezirks, Quartiere 19, 30, 37, 45 Gadelgarejews der Bezirksforstwirtschaft der Burzyansky-Forstwirtschaft, entlang der südlichen Lichtung des Viertels 45 bis zur nordöstlichen Ecke des Viertels 54 derselben Bezirksforstwirtschaft und im Süden entlang der östlichen Lichtungen der Viertel 54, 61, 70 bis zur Kreuzung der südöstlichen Ecke von Viertel 70 mit dem Fluss. Weiß.
  • die südliche Grenze - von der südöstlichen Ecke des Viertels 70 der Forstwirtschaft des Gadelgareevsky-Bezirks der Forstwirtschaft Burzyansky entlang des Flusses. Belaya entlang der südlichen Grenzen der Blöcke 70, 69, 68, dann entlang der südlichen Grenze des Blocks 67, entlang der Grenze des Blocks 67 mit dem Naturschutzgebiet von lokaler Bedeutung "Morat-Tugai", dann nach Norden und entlang die westlichen Lichtungen der Blöcke 67, 66, 58, 50 bis zur Kreuzung mit der südlichen Lichtung des Blocks 40 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky, dann entlang der südlichen und westlichen Lichtung des Blocks 40 bis zur südöstlichen Ecke des Blocks 23 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky, dann entlang der südlichen Lichtungen der Blöcke 23 und 22 bis zur südwestlichen Ecke des Blocks 22 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky der Forstwirtschaft Burzyansky.
  • Westgrenze - von der südwestlichen Ecke des Blocks 22 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky der Forstwirtschaft Burzyansky entlang der westlichen Lichtungen der Blöcke 22, 11 bis zur nordwestlichen Ecke des Blocks 11, dann entlang der nördlichen Lichtungen der Blöcke 11, 12, 13 bis zur nordöstliche Ecke von Block 13, dann entlang der westlichen Lichtungen der Viertel 6, 1 bis zur nordwestlichen Ecke des Viertels 1 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky, dann entlang der südlichen und westlichen Lichtungen des Viertels 73 der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyanskoye bis zum Schnittpunkt der westlichen Lichtung von Viertel 73 mit der südöstlichen Ecke von Viertel 60, dann entlang der südlichen Grenzen der Viertel 60, 59 bis zur nordwestlichen Ecke von Viertel 71 der Forstwirtschaft des Distrikts Nugush, dann entlang der westlichen Lichtung von Viertel 71 bis zum Fluss . Nugush, weiter am Ufer des Flusses. Nugush entlang der östlichen und südlichen Grenzen der Viertel 83, 82 bis zur südöstlichen Ecke des Viertels 82, dann entlang der nördlichen, westlichen und südlichen Lichtungen des Viertels 86 bis zum Fluss. Nugush, entlang der östlichen und südlichen Grenzen der Blöcke 88, 87 bis zur südwestlichen Ecke von Block 87, dann entlang der westlichen und nördlichen Grenzen der Blöcke 87, 84, 79, 117, 56, 115, 114, 112, 113, 34, 21, 33, 22, 23, 12, 4 bis zur nordöstlichen Ecke des Viertels 4 der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyansky.

Clustering:

Anzahl der Parzellen: 1

Explikation von Ländern

Explikation von Ländern besonders geschützter Gebiete und Objekte:

Das Reservat befindet sich auf dem Land des Waldfonds der Forstwirtschaft des Bezirks Nugush der Forstwirtschaft Burzyansky (in den Blöcken 4 - 7, 9, 12 - 17, 21 - 28, 33 - 42, 46 - 54, 56 - 70, 73 - 85, 87, 88, 112 - 117), Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky der Forstwirtschaft Burzyansky (in den Blöcken 1 - 19, 22 - 30, 33 - 37, 40 - 45, 50 - 54, 58 - 61, 66, 67 ( mit Ausnahme des Naturschutzgebietes von lokaler Bedeutung "Morat-Tugai"), 68 - 70), Forstwirtschaft des Bezirks Belsky der Forstwirtschaft Burzyansky (in den Vierteln 122, 132, 133, 135) und auf Ländereien anderer Kategorien, die sich innerhalb dieser Quartiere ohne Ausnahme von Nutzern, Eigentümern und Eigentümern von Grundstücken (Wasserflächen) in Übereinstimmung mit dem Gesetz befinden.

Regelungen und Zonierung von Schutzgebieten und Pufferzonen

Verbotene Aktivitäten und Naturnutzung:

Die folgenden Arten von wirtschaftlichen Aktivitäten sind im gesamten Reservat verboten:

  • Aufstellung und Betrieb öffentlicher und individueller Bienenstände und Wanderpunkte mit Honigbienen, Verwendung von fruchtbaren und unfruchtbaren Bienenköniginnen, Bienenvölkern, Paketen und Schwärmen, die von außerhalb des Stadtbezirks Burzyansky-Bezirk der Republik Baschkortostan importiert werden. Gleichzeitig wird die Schaffung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Imkereien aller Eigentumsformen auf der Basis von Ureinwohner-Burzyan-Bienen auf jede erdenkliche Weise gefördert;
  • Erschließung von Mineralvorkommen, Durchführung anderer Arbeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Untergrunds sowie geologische Erschließung, Hydrorekultivierung und Bewässerungsarbeiten, mit Ausnahme von Fällen des Baus, der Rekonstruktion und Reparatur von Straßen, des Baus von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Sportanlagen und Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung bestehender Siedlungen;
  • Gewinnung von Kies-Sand-Mischungen aus Steinbrüchen, ausgenommen Fälle von Bau, Umbau und Instandsetzung von Straßen, Bau von Sportanlagen und touristischen Infrastruktureinrichtungen sowie Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung bestehender Siedlungen;
  • Holzlegierung;
  • Zerstörung und Störung des Friedens von Honigbienenfamilien, die in natürlichen und künstlichen Behausungen leben - Höhlen, Bretter, Decks und Bienenstöcke;
  • Beschädigung und Zerstörung künstlicher Behausungen von Bienen - Bretter und Decks, sowohl von Bienen bewohnt als auch nicht bewohnt;
  • Rodung von Waldplantagen, mit Ausnahme von schmal geschnittenen Gebieten (nicht breiter als 50 m) in den Pufferschutzzonen des Shulgan-Tash-Reservats und in der Zone des maßgeschneiderten Regimes des Reservats;
  • Zubereitung von Harz;
  • Holzernte, mit Ausnahme der Holzernte für den kommunalen und eigenen Bedarf der Bevölkerung, für den Bedarf von Organisationen, die sich mit Bildungsaktivitäten befassen, und kulturellen Organisationen im Einvernehmen mit der Direktion;
  • Pflügen von Böden, natürlichen Wiesen und Lichtungen, ausgenommen solche, die traditionell als Ackerland genutzt werden;
  • Bau und Betrieb neuer Viehfarmen und Sommerherden;
  • Bereitstellung von Grundstücken für gemeinsames Gärtnern und Gartenbau;
  • Vermittlung von Parkplätzen für Fahrzeuge außerhalb speziell gekennzeichneter Plätze;
  • die Verwendung von Pestiziden, chemischen und mikrobiologischen Pflanzenschutzmitteln;
  • Zerstörung oder Beschädigung von Schranken, vollen Häusern, Ständen und anderen Hinweisschildern und Hinweisschildern sowie ausgestatteten ökologischen Wanderwegen und Erholungsgebieten;
  • Verschmutzung der Wasserschutzzone mit Haushalts-, Landwirtschafts- und Industrieabfällen;
  • Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Produktions- und Verbrauchsabfällen, radioaktiven, chemischen, explosiven, giftigen, giftigen und giftigen Stoffen;
  • kommerzielle, Sportjagd, kommerzielle Fischerei (es ist erlaubt, Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu schießen und zu fangen, einschließlich zum Zweck der Populationskontrolle, auf der Grundlage von Sondergenehmigungen, die vom Umweltministerium der Republik Belarus ausgestellt wurden); (geändert durch Dekret der Regierung der Republik Belarus vom 20.06.2013 N 263);
  • andere Arten von Aktivitäten, die eine Verringerung des ökologischen Werts dieses Gebiets zur Folge haben oder die geschützten Objekte der Flora und Fauna und ihren Lebensraum schädigen.

Erlaubte Aktivitäten und Naturnutzung:

Auf dem Territorium des Reservats sind erlaubt:

  • Entwicklung der Imkerei, Platzierung und Funktionsweise öffentlicher und individueller Bienenstände auf der Grundlage der einheimischen Burzyansky-Biene (Apis mellifera mellifera L.) und Wanderpunkte mit Honigbienen auf dem Gebiet des Gemeindebezirks Burzyansky-Bezirk der Republik Baschkortostan sowie der Ausfuhr von Bienenvölkern, Paketen, fötalen und unfruchtbaren Bienenköniginnen aus dem gegebenen Gebiet;
  • Heuernte und freies Sammeln von Nicht-Holz-Ressourcen (Pilze, Beeren, Heilpflanzen);
  • Beweidung, mit Ausnahme des Territoriums eines besonders geschützten Gebiets (Mount Masim);
  • alle Arten der Durchforstung sowie schmaler Schnitt von reifen und überreifen Plantagen mit einer Schnittbereichsbreite von nicht mehr als 50 m, mit Ausnahme des Gebiets eines besonders geschützten Gebiets (Mount Masim);
  • Freizeit- und Sportangeln;
  • die Entwicklung verschiedener Arten von Tourismus und Volkshandwerk, die Einrichtung von Touristenstützpunkten, Parkplätzen und Lagern, die Einrichtung von Touristenrouten, andere Formen der Erholung für die Bevölkerung an bestimmten Orten im Einvernehmen mit der Direktion;
  • Forschungs- und Umweltarbeit im Einvernehmen mit dem Umweltministerium der Republik Belarus;
  • Wiederaufforstungsarbeiten zur Verbesserung der Artenzusammensetzung der Wälder, ihrer Schutzfunktionen und ihres ästhetischen Werts;
  • Bestandsaufnahme der Bretter, Bewertung aller Bienenvölker, Durchführung von Aktivitäten zur Schwächung der Bienenkreuzung unter Beteiligung von Spezialisten des staatlichen Naturschutzgebietes "Shulgan-Tash";
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verhinderung von Veränderungen in natürlichen Komplexen, zur Aufrechterhaltung von Bedingungen, die den Gesundheits- und Brandschutz gewährleisten, sowie zur Verhinderung von Bedingungen, die das menschliche Leben und die Sicherheit von Siedlungen bedrohen;
  • Ernten von Nahrungswaldressourcen;
  • Ernte und Sammlung von Nicht-Holz-Waldressourcen im Einvernehmen mit der Direktion;
  • Beschaffung von Heilpflanzen in Absprache mit der Direktion;
  • Anlage von Forstplantagen und deren Nutzung auf unbewaldeten Flächen im Einvernehmen mit der Direktion;
  • Anbau von Waldfrüchten, Beeren, Zierpflanzen, Heilpflanzen auf einer nicht mit Wald bedeckten Fläche im Einvernehmen mit der Direktion;
  • Bau, Umbau, Betrieb linearer Anlagen im Einvernehmen mit der Direktion;
  • Durchführung religiöser Aktivitäten;
  • Erhaltung und Entwicklung des traditionellen Volkshandwerks - Imkerei;
  • Entwicklung verschiedener Formen des Tourismus;
  • andere wirtschaftliche Aktivitäten zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Entwicklung des Fremdenverkehrs im Einvernehmen mit der Direktion.

In der Pufferschutzzone des staatlichen Naturschutzgebietes "Shulgan-Tash" und im Einzugsgebiet des Karstsystems der Höhle Shulgan-Tash (Kapova) ist Folgendes verboten:

  • Spreng- und Bergbauarbeiten ohne Expertise durch Spezialisten des geologischen und Karstprofils;
  • Entwurzelung von Gebieten für neues Ackerland;
  • Beschädigung und Verfüllung von Dolinen;
  • die Verwendung von schweren Raupenfahrzeugen und Traktoren während der schneefreien Zeit außerhalb von technologischen Straßen, mit Ausnahme des Transports von Grundbesitzern, des Umweltschutzes, der Brandbekämpfung und anderer besonderer Einrichtungen und Dienste, wenn sie amtliche Tätigkeiten ausüben.
besondere Schutzzone
Beschreibung der Grenzen:

Der Berg Masim umfasst die Blöcke 18 und 19 der Forstwirtschaft des Bezirks Gadelgareevsky und das Viertel 135 der Forstwirtschaft des Bezirks Belsky der Forstwirtschaft Burzyansky

Verbotene Aktivitäten und Naturnutzung:

Auf dem Gebiet der Sonderschutzzone (Mount Masim) sind alle Arten des Holzeinschlags verboten, mit Ausnahme des Pflege- und Sanitärholzeinschlags, der Anlage neuer Waldwege sowie der Massenbeweidung.

Naturmerkmale von Schutzgebieten

Naturmerkmale von Schutzgebieten:

"Altyn-Solok" ist das größte Reservat der Republik. Gehört zu den am wenigsten entwickelten Gebieten des Mittelgebirges des Südurals. Sein natürlicher Komplex wird von breitblättrigen Eichen-Ahorn-Wäldern europäischer Art mit Ulmen und Birken dominiert, die ebene, erhöhte Gebiete sowie Hänge mit unterschiedlicher Exposition einnehmen. An den Nordhängen entlang der Flüsse Nugush und Kuzha kommen gelegentlich dunkle Laubwälder mit Fichten und Linden vor. Sie bilden den südlichen Außenposten der Subtaiga-Fichten-Laubwälder im südlichen Ural. Auf dem Territorium des Reservats gibt es einen Kontakt von europäischen Laubwäldern mit sibirischen Kiefern-Birkenwäldern. Die steilen Hänge der Südlage sind von Steppenkiefernwäldern mit Ginster, Chili und Kirsche besetzt, die offenen Südhänge sind Fragmente von Bergschaffedergras und Strauchsteppen.
Die Lage des Reservats an der Kreuzung von Landschaftsgebieten und die geringe wirtschaftliche Entwicklung des Territoriums trugen zur Erhaltung einer reichen Tierpopulation hier bei, einschließlich. Burzyanskaya Population von Honigbienen und Wildimkerei. Das Vorhandensein von überlebenden Wildbienenbäumen, Hobbybienenzucht und einer guten Futtergrundlage gab dem Shulgan-Tash State Nature Reserve Anlass, die Initiative zu ergreifen, um hier ein spezialisiertes Reservat zum Schutz der Burzyan-Biene zu organisieren. Gleichzeitig ermöglicht Ihnen die etablierte Art des Reservats, andere Arten seiner reichen Fauna und Flora zu schützen, um die aufkommende Transformation von Landschaften zu verhindern.
Nach vorläufigen (unvollständigen) Daten leben im Reservat mehr als 22 Fischarten, 4 Amphibienarten, 7 Reptilienarten, 100 Vogelarten, 47 Säugetierarten, mehr als 700 Arten höherer Gefäßpflanzen wachsen.
Das Schutzgebiet ist von wissenschaftlicher und ökologischer Bedeutung; es bewahrt den Genpool sowohl der einheimischen Population der Honigbiene und anderer Bienenarten als auch anderer geschützter Arten, einschließlich. seltene Tier- und Pflanzenarten. Bietet eine nachhaltige Existenz der einheimischen Honigbienenpopulation unter den Bedingungen der Wildbesiedlung, Wildbienenstock- und Imkerei. Das Gebiet ist Teil des Key Ornithological Territory (KOTR) von internationaler Bedeutung "Belsko-Nugush Interfluve".

Informationsquellen zu Schutzgebieten:

  • Konsolidierte Liste der besonders geschützten Naturgebiete der Russischen Föderation (Nachschlagewerk). Teil II.
    Potapova NA, Nazyrova RI, Zabelina NM, Isaeva-Petrova LS, Korotkov VN, Ochagov DM
    Moskau: VNIIPrirody (2006) : 364
  • Register der besonders geschützten Naturgebiete der Republik Baschkortostan
    Herausgeber AA Muldashev
    Ufa, Verlagszentrum "MediaPrint" (2. Auflage) (2010) : 413

Ein Heiligtum ist ein Teil eines Territoriums, in dem eine der Komponenten des natürlichen Komplexes geschützt ist, z. B. wertvolle Pflanzen oder Tiere, Seen, Mineralien usw. In Baschkirien sind 29 Heiligtümer registriert. Hier ist ein Teil davon.

"Altyn-Solok" - das staatliche natürliche zoologische (entomologische) Reservat, die größte in der Republik. Es befindet sich auf dem bergigen Gebiet des Oberlaufs des Flusses. Nugush und Belsko-Nugush fließen in den höchsten zentralen Teil ein (Mount Masim, 1040 m). Die östliche Grenze des Reservats verläuft 8 km westlich des Dorfes. Starosubchangulovo. Es bewahrt den Genpool sowohl der einheimischen Population der Honigbiene und anderer Bienenarten als auch anderer geschützter seltener Tier- und Pflanzenarten. Bietet eine nachhaltige Existenz der einheimischen Honigbienenpopulation unter den Bedingungen der Wildbesiedlung, Wildbienenstock- und Imkerei. Das Gebiet ist Teil des Key Bird Area (IBA) von internationaler Bedeutung „Belsko-Nugush interfluve“.

Asebar - staatliches natürliches zoologisches Reservat, befindet sich im Becken des Flusses Beterya - einem Nebenfluss des Flusses. Agidel (Belaya), 5 km südöstlich des Dorfes Nowousmanovo, Bezirk Burzyansky.

Auer- und Birkhuhn sind im Reservat geschützt, viele seltene Tierarten leben: Taimen, Bachsaibling, Schelladler, Kaiseradler, Steinadler, Gerfalke, Wanderfalke, Schlangenadler, Uhu, Wespenbussard, Gartenschläfer , Maral usw. Die Flora des Reservats ist ebenfalls reich - 30 seltene Pflanzenarten, darunter sind bekannt. Gefiedertes Federgras, Schönes Federgras, Knollen-Kalypso, Roter Blütenstaub, Echter Frauenschuh usw.

Elanovsky - Staatliches zoologisches Naturreservat

Das zentrale Objekt ist der Auensee B. Yelan im Bezirk Dyurtyulinsky der Republik, umgeben von Dickichten aus Linden, Weiden, Sanddorn, Ulmen und Seggen. In Urema gibt es viele Brombeeren, Wildrosen, Erlen, Sanddorn, weiße Svidina wurde gefunden. Viele Vogel- und Tierarten leben im Reservat: Elche, Wildschweine, Rehe, Marder, Nerze, Wiesel, Dachse, Füchse, Hasen usw. Nisten von Höcker- und Singschwänen, Graugänsen, Graureihern, Kranichen, Kolonien von Möwen wurde festgestellt. Bis 1960 lebte hier die aus Tatarstan eingeführte russische Bisamratte in beträchtlicher Zahl. Derzeit werden Spuren seiner Besiedlung in schwer zugänglichen Gebieten überwucherter Seen aufgezeichnet. Andere seltene Arten sind Teichfrosch, Schelladler, Steinadler, Austernfischer, Brachvogel, Rohrdommel, Singschwan, Höckerschwan, Trauerente, Graugans, Springmaus, Fischotter.

Iksky - staatliches zoologisches Reservat im östlichen Teil des Bezirks Kugarchinsky, zwischen den Flüssen Big und Small Ik. Im Reservat ist ein Komplex von Jagd- und Nutztierarten (Elch, Wildschwein, Reh, Bär, Luchs, Dachs, Marder, Auerhahn, Birkhuhn, Haselhuhn, Waldschnepfe usw.) geschützt. Zu den seltenen Tierarten zählen Steinadler, Kaiseradler, Schelladler, Sakerfalke, Wanderfalke, Uhu, Graukauz, Roller, Grauwürger usw.

Ural-Tau - staatliches Naturschutzgebiet. Hier beginnt der Fluss. Belaya (Agidel) und seine rechten oberen Nebenflüsse - die Flüsse Tygyn und Avnyar, Nebenflüsse des Flusses. Yuryuzan - Tyulyuk und Ai Flüsse. Im Osten, vom Uraltau-Kamm, beginnt der Fluss. Ural. Sie alle sind die Hauptschutzobjekte. Fast das gesamte Gebiet des Reservats ist mit Wäldern bedeckt: gemischte Kiefern-Birken, Birken, seltener Lärche und Fichte. Im Bezirk Uchalinsky in Baschkirien am Oberlauf der Flüsse Belaya und Ural wurde ein Reservat eingerichtet.

Shaitan-Tau - staatliches natürliches zoologisches Reservat im Bezirk Khaibullinsky. Der natürliche Komplex des Reservats umfasst die Shaitantau-Bergkette, die mit Eichenwaldsteppen bedeckt ist und vom Fluss durchquert wird. Sakmara. Das Reservat schützt Arten der Jagd- und Fischfauna sowie seltene Tier- und Pflanzenarten: Steppenhirsch, Hirschkäfer, Äsche, Steinadler, Kaiseradler, Steppenadler, Sakerfalke, Murmeltier, Flughörnchen, Steppenpfeifer usw.

Kungak - staatliches natürliches zoologisches Reservat an der Biegung des Flusses gelegen. Weiß, Umschlag hr. Kungak, dessen nördliche Grenze 5 km südöstlich der Stadt Meleuz liegt. Neben der Jagd und dem Fischfang wurden Elche, Wildschweine, Dachse, Marder, Nerze, Füchse, Biber, Bisamratten, Birkhühner, Waldschnepfe, Stockente, Krickente, seltene Tier- und Fischarten festgestellt: Äsche, Groppe, Kaiseradler, Seeadler, Uhu, Sumpfschildkröte, Steppenotter, große Springmaus etc. Die vielfältige Flora umfasst auch eine Reihe seltener Pflanzenarten, u. a. Federgras, Zalessky-Federgras, russisches Haselhuhn, Litvinov-Ranke, niedrige Iris, Helms Astragalus, Silberblättrige Kopeke. Auf dem Territorium des Reservats "Kungak" d.b.s. M. G. Migranov im Jahr 1990 gefangen und als neue Art von Lepidoptera für die Wissenschaft identifiziert - Butlerovs Himbeere (Callophrys butlerovi Migranov).

Ishimbaysky - staatliches natürliches zoologisches Reservat. Elch, Wildschwein, Reh, Bär, Fuchs, Luchs, Dachs, Marder, Amerikanischer Nerz, Steppeniltis, Wiesel, Wiesel, Flussbiber, Feldhase, Auerhahn, Birkhuhn, Haselhuhn, Waldschnepfe, Wasservögel unterliegen hier dem Schutz.

Insgesamt leben in den Gebieten des Reservats etwa 60 Säugetierarten, von denen 55 Arten Jagdtiere sind, sowie über 190 Vogelarten.

Buninsky-Wald - staatliches Naturschutzgebiet in der Forstwirtschaft Belebeevsky, 0,5 km nördlich des Dorfes. Parafeevka, 2 km südöstlich des Dorfes. Dämmerung. Organisiert zum Schutz alter Kiefern-, Linden- und Eichenwälder in Wassereinzugsgebieten. Die wertvollsten Objekte des Reservats sind primäre Relikt-Kiefernwälder. Einige von ihnen haben den Status eines Naturdenkmals „Natürliche Kiefernwälder in der Belebeevsky-Forstwirtschaft“. Auf dem Territorium des Reservats wachsen seltene und vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten: Zweiohrige Ephedra, Fiedergras, Ural-Flachs, Hippolyta-Gliederfüßer, Ural-Kapitula, Gesprenkeltes Ackerkraut.

Die Tierpopulation wurde nicht speziell untersucht. Im Allgemeinen ist die Fauna des Reservats typisch für die Laubwälder des Bugulma-Belebeevskaya-Hochlandes.

Das Reservat hat wissenschaftliche, Wiederaufforstungs-, Ressourcen-, Referenz- und Wasserschutzbedeutung.

Birsky - staatliches natürliches zoologisches Reservat. auf einem Abschnitt der hügeligen Ebene am rechten Ufer des Flusses Belaya und einem Teil der hohlen Überschwemmungsebene mit Hauben der rechten Uferbiegung des Flusses, 2,8 km südsüdöstlich des Dorfes. Novoeldyakovo, etwa 6 km nordwestlich von Birsk. Die Schutzobjekte sind Elche, Wildschweine und Rehe, Biber, Bisamratte, amerikanischer Nerz, die in der Nähe der Stauseen leben. Vielzahl von Raubtieren.

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