Steuer auf die Nutzung von Gegenständen der Tierwelt. Gebühr für die Nutzung von Wildtieren und aquatischen biologischen Ressourcen in Russland. Gegenstände der Besteuerung

Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen

Lage 1.

Die Organisation LLC „Mikoyan“ erhielt gemäß dem festgelegten Verfahren eine Genehmigung für die Entnahme von Wildtieren auf dem Territorium der Republik Tatarstan. Im Rahmen dieser Genehmigung entfernte die Organisation die folgenden Objekte der Tierwelt aus dem Lebensraum:

Elch - 12 Stück, davon 2 Stück. zum Zwecke der Durchführung wissenschaftlicher Forschung gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation;

Wildschwein - 20 Stück, davon 5 Stück, unter einem Jahr;

Auerhuhn - 16 Stk.

Aufgabe: Ermittlung der Höhe des Entgelts für die Nutzung von Wildtierobjekten.

1500 Rubel / Stück * 0 Stk = 0 reiben. - für Elche, die zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zurückgezogen wurden.

1500 Rubel / Stück * 10 Stück. = 15000 Rubel. - für zu gewöhnlichen Zwecken beschlagnahmte Elche.

450 Rubel / Stück * 15 Stk. = 6750 Rubel. - für ausgewachsene Eber.

450 Rubel / Stück * 50% * 5 Stk. = 1.125 Rubel. - für Wildschweine unter einem Jahr.

100 Rubel / Stück * 16 Stk. = 1600 Rubel. - für Gehörlose.

15000 Rubel. + 6750 Rubel. + 1 125 reiben. + 1600 reiben. = 24.475 Rubel. - Die Organisation muss für die Entfernung von Tieren eine Gebühr entrichten.

Begründung.

Die Gebührensätze für jedes Objekt der Tierwelt werden gemäß Artikel 333.3 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt.

Gemäß Artikel 333.3 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden bei der Entfernung von Jungtieren (unter einem Jahr) von wilden Huftieren die Gebührensätze für die Nutzung von Wildobjekten auf 50 Prozent der Sätze festgesetzt .

Gemäß Artikel 333.3 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden die Gebührensätze für jedes Objekt der Tierwelt, das in Absatz 1 dieses Artikels angegeben ist, in Fällen, in denen solche Objekte des Tieres verwendet werden, auf 0 Rubel festgesetzt world wird zu folgenden Zwecken durchgeführt:

Schutz der öffentlichen Gesundheit, Beseitigung einer Bedrohung für das menschliche Leben, Schutz vor Krankheiten von landwirtschaftlichen und Haustieren, Regulierung der Artenzusammensetzung von Wildobjekten, Verhinderung von Schäden für die Wirtschaft, Wildtiere und ihren Lebensraum sowie für die Vermehrung von Wildtierobjekte, die mit Genehmigung der zuständigen Exekutivbehörde durchgeführt werden;

Untersuchung von Reserven sowie für wissenschaftliche Zwecke gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Daher zahlt die Organisation für Elche, die zu Forschungszwecken gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation beschlagnahmt wurden, eine Gebühr in Höhe von 0 Rubel für jedes beschlagnahmte Objekt. Der Rest der Elche zahlt eine Gebühr zum normalen Satz.

Für Wildschweine unter einem Jahr wird ein Abgabesatz von 50 Prozent der Sätze erhoben. Daher ist die Organisation für 3 Stck. zahlt 50 Prozent des regulären Preises, für 12 Stck. zahlt den regulären Tarif.

Die Organisation zahlt für Auerhühner zum üblichen Satz.

Antwort: 24.475 Rubel.

Sammlung Tierwassergebühr

Lage 2.

CJSC "Shchedryi Bereg" fing Fisch (Artemia - 150.000 Tonnen, Gammarus - 30.000 Tonnen, Meerbarbe - 70.000 Tonnen) in den Gewässern des Asowschen Schwarzmeerbeckens für drei Monate der Lizenz; 0,005 % des Fangs wurden zu Forschungszwecken an eine wissenschaftliche Organisation weitergegeben. Die Organisation ist eine dorfbildende Organisation.

Aufgabe: Berechnen Sie die Höhe der Gebühr, bestimmen Sie das Verfahren und die Bedingungen für ihre Zahlung.

Lösung: Da 0,005 % des Fangs an die wissenschaftliche Organisation gespendet werden, wird bei der Berechnung der Abgabenhöhe auf die entsprechende Fangmenge ein Satz von 0 % angesetzt.

150000 * 0,005 % = 7,5 Tonnen - Artemia.

30000 * 0,005% = 1,5 Tonnen - Gammarus.

70000 * 0,005% \u003d 3,5 Tonnen - Rotbarbe.

Der Rest des Fangs wird mit 15 % der für alle Kategorien von Zahlern festgelegten Erhebungssätze besteuert, da es sich bei der Organisation um eine siedlungsbildende Organisation handelt.

Artemia - 7,5 * 0% + (150000 - 7,5) * 2000 * 0,15 \u003d 44.998 (Tausend Rubel).

Gammarus - 1,5 * 0% + (30000 - 1,5) * 1000 * 0,15 = 4.500 (tausend Rubel).

Rotbarbe - 3,5 * 0% + (70.000 - 3,5) * 1800 * 0,15 \u003d 18.899 (Tausend Rubel).

Die Gesamtgebühr beträgt: 44.998 + 4.500 + 18.899 = 68.397 (Tausend Rubel).

Die Zahlung erfolgt laut Gesetz in Form von einmaligen und regelmäßigen Beiträgen. Eine einmalige Gebühr beträgt 10 % des berechneten Betrags und wird bei Erhalt einer Lizenz gezahlt:

Artemia - 44.998 * 0,1 \u003d 4499,8 (Tausend Rubel).

Gammarus - 4.500 * 0,1 \u003d 450 (Tausend Rubel).

Rotbarbe - 18.899 * 0,1 \u003d 1889,9 (Tausend Rubel).

Der Restbetrag wird in gleichen Raten bis spätestens zum 20. eines jeden Monats ausgezahlt.

Artemia - (44.998 - 4.499,8): 3 = 13.499,4 (Tausend Rubel).

Gammarus - (4.500 - 450): 3 = 1.350 (Tausend Rubel).

Rotbarbe - (18.899 - 1.889,9): 3 = 5.669,7 (Tausend Rubel).

Begründung.

Gemäß Absatz 6 der Kunst. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden die Gebührensätze für jedes Objekt aquatischer biologischer Ressourcen, die in den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels angegeben sind, auf 0 Rubel festgelegt, wenn die Verwendung solcher Objekte aquatischer biologischer Ressourcen durchgeführt wird, wenn :

Fischerei zum Zweck der Vermehrung und Akklimatisierung von aquatischen biologischen Ressourcen;

Fischerei zu Forschungs- und Kontrollzwecken.

In Übereinstimmung mit Absatz 7 der Kunst. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die Gebührensätze für jedes Objekt aquatischer biologischer Ressourcen, die in den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels angegeben sind, für stadt- und dorfbildende russische Fischereiorganisationen, die in der von der Regierung genehmigten Liste enthalten sind Russische Föderation sowie für russische Fischereiorganisationen, einschließlich Fischereiartels (Kollektivfarmen), werden in Höhe von 15 Prozent der in den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels vorgesehenen Erhebungssätze errichtet.

Gemäß Absatz 2 der Kunst. 333.5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation zahlen die in Artikel 333.1 Absatz 2 dieses Gesetzes genannten Zahler den Betrag der Gebühr für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen auch in Form einmaliger und regelmäßiger Beiträge wie in den in diesem Kapitel vorgesehenen Fällen - ein Pauschalbeitrag.

Die Höhe der einmaligen Gebühr bestimmt sich als Anteil an der berechneten Höhe der Gebühr, deren Höhe 10 Prozent entspricht.

Die Zahlung einer einmaligen Gebühr erfolgt nach Erhalt einer Genehmigung für die Gewinnung (Fang) von aquatischen biologischen Ressourcen.

Der Restbetrag der Gebühr, der sich aus der Differenz zwischen der berechneten Gebühr und der Höhe einer einmaligen Gebühr ergibt, wird in gleichen Raten in Form regelmäßiger Beiträge während der gesamten Gültigkeitsdauer der Genehmigung für die Gewinnung (Fang ) aquatischer biologischer Ressourcen monatlich spätestens am 20. Tag.

Die Höhe der Gebühr für die Nutzung von aus ihrem Lebensraum zu entfernenden Objekten aquatischer biologischer Ressourcen als zulässiger Beifang aufgrund einer Genehmigung zur Entnahme (Fang) aquatischer biologischer Ressourcen wird in Form einer Pauschale entrichtet. Summe Beitrag spätestens am 20. Tag des Monats, der auf den letzten Monat der Gültigkeitsdauer der Genehmigungen für die Entnahme (Fang) von aquatischen biologischen Ressourcen folgt.

Fazit. Daher wird für den Teil des Fangs, der an die wissenschaftliche Einrichtung weitergegeben wird, ein Satz von 0 % angewandt.

Da es sich bei der Organisation um eine siedlungsbildende Organisation handelt, zahlt sie nur 15 % der Gebühr.

Die Organisation zahlt zunächst 10 % des Betrags in Form einer Einmalzahlung und den Rest in gleichen Raten spätestens am 20. eines jeden Monats.

Antwort: 68.397 (tausend Rubel).

Lage 3.

Im April 2012 erhielt Matros LLC eine Genehmigung zum Fang von schwarzem Heilbutt und Kabeljau im Weißen Meer. Die Organisation fing 30 Tonnen schwarzen Heilbutt und 60 Tonnen Kabeljau.

Aufgabe: Bestimmung der Höhe der Gebühr für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen, die an das Budget zu zahlen sind; die Höhe des Beitrags, sofern es sich um eine stadtbildende Organisation handelt.

1. Für 1 Tonne schwarzen Heilbutt beträgt die Gebühr 7.000 Rubel.

7.000 Rubel / Tonne * 30 Tonnen = 210.000 Rubel.

Für 1 Tonne Kabeljau beträgt die Gebühr 5.000 Rubel.

5.000 Rubel / Tonne * 60 Tonnen = 300.000 Rubel.

Der Gesamtbetrag der Sammlung: 210.000 + 300.000 = 510.000 Rubel.

2. Sofern es sich bei der Organisation um eine stadtbildende Organisation handelt, muss sie nur 15 % der Gebühr entrichten:

Schwarzer Heilbutt: 7.000 Rubel / Tonne * 30 Tonnen * 0,15 = 31.500 Rubel.

Kabeljau: 5.000 Rubel / Tonne * 60 Tonnen * 0,15 = 45.000 Rubel.

Gesamtsammelbetrag: 31.500 + 45.000 = 76.500 Rubel.

Begründung.

Gebührensätze für jedes Objekt aquatischer biologischer Ressourcen mit Ausnahme von Meeressäugern werden gemäß Absatz 4 der Kunst festgelegt. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

In Übereinstimmung mit Absatz 7 der Kunst. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die Gebührensätze für jedes Objekt aquatischer biologischer Ressourcen, die in den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels angegeben sind, für stadt- und dorfbildende russische Fischereiorganisationen, die in der von der Regierung genehmigten Liste enthalten sind Russische Föderation sowie für russische Fischereiorganisationen, einschließlich Fischereiartels (Kollektivfarmen), werden in Höhe von 15 Prozent der in den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels vorgesehenen Erhebungssätze errichtet.

Fazit. Wenn die Organisation also keine stadtbildende Organisation ist, zahlt sie eine Gebühr zu den in Absatz 4 von Art. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Wenn die Organisation eine stadtbildende Organisation ist, zahlt sie gemäß Absatz 7 der Kunst. 333,3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, eine Gebühr von 15% der Sätze in Absatz 4 der Kunst angegeben. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Antwort: 510.000 Rubel und 76.500 Rubel.

1. Die Organisation entfernte 15 Elche aus dem Lebensraum. Davon 2 Stck. ging in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation in die wissenschaftliche Forschung. 3 Stk. von ihnen waren jünger als ein Jahr. Bestimmen Sie den Steuerbetrag, wenn der Steuersatz 1500 Rubel pro Tier beträgt.

a) 16500 Rubel;

b) 15.000 Rubel;

c) 18.000 Rubel;

d) 17250 Rubel.

2. Die Organisation hat 15.000 Tonnen Störe aus dem Kaspischen Meer gefangen. Die Organisation ist stadtbildend. Davon gingen 10 % in die wissenschaftliche Forschung. Wie hoch wird der Steuerbetrag sein?

a) 82500 Tausend Rubel.

b) 72345,7 Tausend Rubel.

c) 11137,5 Tausend Rubel.

d) 12375 Tausend Rubel.

3. Bei der Beschlagnahme von Jungtieren (unter einem Jahr) wildlebender Huftiere für die wissenschaftliche Forschung wird Folgendes festgelegt:

a) 50 % des in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Betrags;

b) fünffach;

c) 0 Rubel;

d) zweimal.

Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und Objekten aquatischer biologischer Ressourcen

R.R. Yarullin, Doktor der Wirtschaftswissenschaften, Professor, Baschkirische ASSU unter dem Präsidenten der Republik Belarus

In der russischen Gesetzgebung wird die Tierwelt als Eigentum der Völker der Russischen Föderation anerkannt, als integraler Bestandteil der natürlichen Umwelt und der biologischen Vielfalt der Erde, als erneuerbare natürliche Ressource, als wichtiger regulierender und stabilisierender Bestandteil der Biosphäre, geschützt in allen möglicher Weg und vernünftig eingesetzt, um die geistigen und materiellen Bedürfnisse der Bürger der Russischen Föderation zu befriedigen.

Gegenwärtig wird es unter den Bedingungen der ökologischen Krise relevant, Aktivitäten durchzuführen, die auf die Erhaltung der einzigartigen Fauna und der biologischen Wasserressourcen unseres Landes abzielen. Zu diesem Zweck wurden in Russland Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen festgelegt. Die Höhe der Gebühren wird den Konten der Bundeskasse für ihre spätere Verteilung gemäß den Haushaltsgesetzen der Russischen Föderation gutgeschrieben. Die erhaltenen Mittel fließen in den Unterhalt von Einrichtungen, die die Sicherheit von Objekten der Tierwelt überwachen; zur Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsverstößen im Bereich des Wildtierschutzes etc.

Die obige Gebühr wurde bis zum 1. Januar 2004 gemäß den folgenden Bundesgesetzen erhoben:

1) "Über die Fauna" vom 24. April 1995, Nr. 52-FZ;

2) „Auf dem Festlandsockel der Russischen Föderation“ vom 30. November 1995, Nr. 187-FZ;

3) „Über die ausschließliche Wirtschaftszone der Russischen Föderation“ vom 17. Dezember 1998, Nr. 191-FZ;

4) „Über innere Meeresgewässer, das Küstenmeer und die angrenzende Zone der Russischen Föderation“ vom 31. Juli 1998, Nr. 155-FZ.

Der Höchstbetrag dieser Gebühr wurde durch ein untergeordnetes Gesetz bestimmt - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.01.2000 Nr. 1 „Über den Höchstbetrag der Zahlung für die Verwendung von Wildtierobjekten, die als Jagdobjekte eingestuft sind und deren Entfernung aus ihrem Lebensraum ohne Genehmigung ist verboten." Die genaue Höhe der Gebühr wurde von den Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten Russlands festgelegt.

Um jedoch einen einheitlichen regulatorischen und rechtlichen Rahmen zu schaffen, um die Koordinierung der Aktivitäten zu gewährleisten

föderale Exekutive versagt. Diese Gesetze enthielten keine klare Aussage über das Verfahren zur Berechnung und Zahlung von Zahlungen an den Haushalt für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und Objekten aquatischer biologischer Ressourcen. Dies machte es schwierig, Zahlungen zu verwalten und mögliche Einnahmen daraus zu prognostizieren.

Am 1. Januar 2004 trat ein neues Kapitel der Abgabenordnung der Russischen Föderation in Kraft - Kapitel 25.1 "Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen", die darin enthalten sind dem System der Bundesgebühren und werden nach den Normen der Abgabenordnung erhoben.

Ursprünglich plante der Gesetzgeber, zwei Kapitel in den Text des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation (TC RF) aufzunehmen, die jeweils eine eigene Art der Erhebung regeln würden. Aber dies wurde nicht getan. Die verwendete Technik lässt sich nicht durch den hohen Grad an Ähnlichkeit in der Rechtsnatur dieser Gebühren erklären. Dies ist laut Autor eher die Folge eines weiteren technischen Fehlers des Gesetzgebers. Ein erheblicher Teil der Elemente der rechtlichen Merkmale jeder der betrachteten Gebühren ist spezifisch. Nicht nur die Gegenstände dieser Gebühren unterscheiden sich, sondern auch ihre Zahler, Sätze sowie das Verfahren zu ihrer Zahlung. Infolgedessen ist der Gesetzgeber im Text jedes Artikels des Kapitels 25.1 der Abgabenordnung gezwungen, ein geregeltes Element der Besteuerung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Anwendung einer bestimmten Gebühr festzulegen.

Gemäß Artikel 333.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden Organisationen und Einzelpersonen, einschließlich Unternehmer, als Gebührenzahler anerkannt, die in zwei Gruppen unterteilt werden:

1) Verwendung von Objekten der Tierwelt (mit Ausnahme von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen);

2) Verwendung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen in Binnengewässern, im Küstenmeer, auf dem Festlandsockel der Russischen Föderation und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation sowie in der Asowschen, Kaspischen, Barentssee und in der Gebiet des Spitzbergen-Archipels.

Voraussetzung für die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Wildtieren und aquatischen biologischen Ressourcen ist der Erhalt einer Lizenz oder Genehmigung in der vorgeschriebenen Weise.

Demnach gelten Gegenstände der Tierwelt und Gegenstände des Wassers als Steuergegenstände.

biologische Ressourcen gemäß der in der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Liste, deren Entfernung aus ihrem Lebensraum auf der Grundlage von Lizenzen oder Genehmigungen für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und Objekten der Wasserbiologie erfolgt Ressourcen, die in Übereinstimmung mit der russischen Gesetzgebung ausgestellt wurden.

Nicht steuerpflichtig sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs der kleinen Völker des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens sowie Personen, für die Jagd und Fischerei die Grundlage ihrer Existenz darstellen.

Die Gebührensätze werden nach Art der verwendeten Ressourcen differenziert und in Rubel ausgedrückt. Zur Berechnung der an den Haushalt zu zahlenden Beträge werden drei Gruppen (Tabellen) von Sätzen verwendet in:

In Bezug auf Objekte der Tierwelt (wilde Raub-, Pelz- und Huftiere, Wildvögel);

In Bezug auf Objekte von Wasserressourcen (Fische, Krabben, Garnelen);

Der Anteil von Meeressäugern als besondere Art aquatischer biologischer Ressourcen (Cetaceen, Robben etc.).

Bei Gegenständen der Tierwelt wird ein Tier als Einheit der Steuerbemessungsgrundlage akzeptiert. Der höchste Satz ist für die Beschlagnahme eines Moschusochsen vorgesehen - 15.000 Rubel.

Die Sammelquoten für die zweite Gruppe werden auf Basis einer Tonne ermittelt und unterscheiden sich nicht nur nach Ressourcenarten, sondern auch nach Wassereinzugsgebieten. Die höchsten Sammelsätze wurden für den Fang von Krabben eingeführt - 35.000 Rubel.

Innerhalb der dritten Gruppe werden die Sätze für eine Tonne eines Säugetiers festgesetzt. Der höchste Satz ist für den Fang von Killerwalen und anderen Walen festgelegt - 30.000 Rubel.

Die Höhe der Gebühr entspricht dem Produkt aus der entsprechenden Anzahl der steuerpflichtigen Objekte der Tierwelt und dem für diese Art von Ressource festgelegten Gebührensatz.

Kapitel 25.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist relativ neu und hat daher seine eigenen umstrittenen Punkte. So ist es beispielsweise nach der Abgabenordnung der Russischen Föderation erforderlich, Gebühren für die Jagd und den Fischfang (Industriefischerei) zu erheben, dies wird jedoch nicht direkt angegeben. Daher sollte die Bestimmung von Kapitel 25.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation in Verbindung mit den Bestimmungen der Bundesgesetze angewendet werden, die die Beziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtieren (aquatische biologische Ressourcen) regeln.

Der nächste Nachteil besteht unserer Meinung nach darin, dass Art. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation definiert eine geschlossene Liste von Wildtierobjekten, für die eine Gebühr für die Jagd gezahlt wird (dazu gehören: Huftiere und Pelztiere, Raubtiere, Vögel - insgesamt 45 Arten, Unterarten und Populationen von Wildtieren). . Insofern gehören Wildtiere, die nicht in der angegebenen Liste genannt sind, nicht zu den Objekten der Tierwelt und werden nicht besteuert (z. B. wird die Jagd auf Hasen, Füchse, Polarfüchse, Enten, Gänse, Rebhühner und andere Tiere nicht besteuert ).

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Gebührensätze für die Nutzung von Wildobjekten für jede Art von Objekten in absoluten Zahlen festgelegt werden - in Rubel pro Einheit der Besteuerungsgrundlage, d.h. für ein Wildtier, und sie sind auf der Grundlage des Bedarfs an finanziellen Mitteln für den Schutz, den Schutz, die Vermehrung von Wildtieren und die aktuellen Preise für Waren und Dienstleistungen zu berechnen.

Wir glauben, dass die besprochenen Diskussionspunkte eine Weiterentwicklung des Kapitels 25.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation erfordern.

Zunächst ist es erforderlich, dass die Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen nicht durch mehrere Rechtsakte, sondern durch ein einziges Rechtsdokument mit eindeutiger Auslegung und Regelung geregelt werden widerspricht nicht der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Es ist erforderlich, die Liste der Objekte der Tierwelt und Objekte aquatischer biologischer Ressourcen zu erweitern, weil Die Durchführung von Aktivitäten, die auf ihren Schutz und ihre Reproduktion abzielen, erfordert auch zusätzliche finanzielle Ressourcen.

Darüber hinaus sollten die Tarife jährlich überprüft werden, um sie an die derzeit geltenden Preise anzupassen.

Wir halten es für zwingend erforderlich, den Eingang dieser Gebühren in den Haushalt streng zu kontrollieren, um Rechtsverstöße auszuschließen.

Unserer Meinung nach werden die vorgeschlagenen Maßnahmen es ermöglichen, die aus der Sammlung erhaltenen Mittel zur Bekämpfung der illegalen Nutzung von Wildtieren zu verwenden und die Wiederauffüllung der biologischen Ressourcen des Landes sicherzustellen.

Literatur

1. Goncharenko L.I., Kashirina M.V. Besteuerung juristischer Personen: Lehrbuch. M.: FORUM: INFRA, 2007. 176 p.

2. Kommentar zur Abgabenordnung der Russischen Föderation, Teile eins und zwei / ed. Yu F. Kvashi. 8. Aufl., überarbeitet. und zusätzlich M.: Yurait-Verlag, 2010. 1375 p.

3. Steuern und Besteuerung in der Russischen Föderation / Hrsg. V.G. Panskow. M.: International Center for Financial and Economic Development, 2004. 576 p.

Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und aquatischen biologischen Ressourcen werden durch das Kapitel geregelt 25.1. Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zahler der Gebühr für die Nutzung wild lebender und aquatischer biologischer Ressourcen sind Organisationen und Einzelpersonen, inkl. Einzelunternehmer, die eine Lizenz (Genehmigung) für die Nutzung von Wildtieren und aquatischen biologischen Ressourcen auf dem Territorium der Russischen Föderation erhalten (Artikel 333.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Besteuerungsgegenstände sind Gegenstände der Tierwelt und aquatische biologische Ressourcen, deren Entfernung aus ihrem Lebensraum auf der Grundlage einer Genehmigung (Erlaubnis) zur Nutzung von Gegenständen der Tierwelt und aquatischen biologischen Ressourcen erfolgt.

Gegenstände der Tierwelt und Gegenstände aquatischer biologischer Ressourcen, deren Nutzung zur Deckung des persönlichen Bedarfs von Vertretern indigener Völker des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens und von Personen, die nicht mit indigenen Völkern verwandt sind, aber ihren ständigen Wohnsitz haben, erfolgt an Orten ihres traditionellen Wohnsitzes und traditioneller wirtschaftlicher Aktivitäten, für die Jagd und Fischfang die Existenzgrundlage sind (Artikel 333.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Abgabenordnung legt Sätze in Rubel für Objekte der Tierwelt, für Objekte aquatischer biologischer Ressourcen und für Meeressäuger fest.

Die Gebührensätze für Objekte aquatischer biologischer Ressourcen werden auf 0 Rubel festgesetzt, wenn sie für folgende Zwecke verwendet werden:

Schutz der öffentlichen Gesundheit, Beseitigung von Gefahren für das menschliche Leben, Schutz vor Krankheiten von landwirtschaftlichen und Haustieren, Regulierung der Artenzusammensetzung biologischer Ressourcen, Verhinderung von Schäden für die Wirtschaft, die Tierwelt und ihren Lebensraum sowie für die Reproduktion von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen;

· Untersuchung von Reserven und industriellem Fachwissen sowie für wissenschaftliche Zwecke gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (Artikel 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Gebührensätze für Objekte aquatischer biologischer Ressourcen für städtische und dörfliche Fischereiorganisationen, die russische Fischereiorganisationen bilden, werden durch die Abgabenordnung festgelegt zu einem Satz von 15 % der festgelegten Sätze.

Die Höhe des Entgelts für die Nutzung von Objekten der Fauna und aquatischen biologischen Ressourcen bestimmt sich objektbezogen als Produkt aus der entsprechenden Anzahl von Objekten und dem für das entsprechende Objekt der Tierwelt festgesetzten Gebührensatz aquatischer biologischer Ressourcen ( Artikel 333.4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Der Zahler entrichtet die Höhe der Gebühr für die Nutzung von Wildobjekten nach Erhalt einer Genehmigung (Genehmigung) für die Nutzung von Wildobjekten bei der Behörde, die die Genehmigung erteilt hat.

Die Beitragszahler entrichten die Höhe der Gebühr für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen in Form von einmaligen und regelmäßigen Beiträgen.

Die Höhe der einmaligen Gebühr bestimmt sich als Anteil an der berechneten Höhe der Gebühr, deren Höhe 10 % beträgt. Bei Erhalt einer Lizenz (Genehmigung) wird eine einmalige Gebühr fällig.

Der Restbetrag der Gebühr wird in gleichen Raten in Form laufender Beiträge während der gesamten Gültigkeitsdauer der Erlaubnis (Genehmigung) monatlich bis spätestens zum 20. Tag gezahlt.

Die Gebühr für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen wird entrichtet:

· Zahler – Privatpersonen, mit Ausnahme von Einzelunternehmern – am Sitz der Behörde, die die Lizenz (Genehmigung) erteilt hat;

Zahler - Organisationen und Einzelunternehmer - am Ort ihrer Registrierung (Artikel 333.5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Nach Ablauf der Lizenz (Erlaubnis) für die Nutzung von Objekten der Tierwelt haben Organisationen und Einzelunternehmer das Recht, beim Finanzamt eine Gutschrift oder Erstattung von Gebühren für nicht realisierte Lizenzen zu beantragen. Die Aufrechnung oder Rückerstattung des Gebührenbetrags erfolgt vorbehaltlich der Vorlage von Dokumenten, deren Liste von der föderalen Steuerbehörde genehmigt wurde (Artikel 333.7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Wassersteuer

Die Wassersteuer ist in Kapitel 25.2 geregelt. Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Steuerzahler sind Organisationen und Einzelpersonen, die sich mit besonderer und (oder) besonderer Wassernutzung befassen. Organisationen und Einzelpersonen, die auf der Grundlage von Vereinbarungen oder Entscheidungen, die nach dem Inkrafttreten des Wassergesetzes (Artikel 333.8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) geschlossen und angenommen wurden, Wasser nutzen, werden nicht als Steuerzahler anerkannt.

Nutzungsarten von Gewässern:

1. Wasserentnahme aus Gewässern;

2. Nutzung der Wasserfläche von Gewässern, mit Ausnahme der Holzflößerei in Flößen und Säcken;

3. Nutzung von Gewässern ohne Wasserentnahme für Wasserkraftzwecke;

4. Die Nutzung von Gewässern zum Schwimmen von Holz in Flößen und Geldbörsen (Artikel 333.9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Steuerbemessungsgrundlage wird vom Steuerzahler separat für jeden Wasserkörper festgelegt:

· Bei der Wasserentnahme wird die Steuerbemessungsgrundlage als die während des Steuerzeitraums aus einem Gewässer entnommene Wassermenge ermittelt;

· Bei Nutzung der Wasserfläche von Gewässern, mit Ausnahme von in Flößen und Säcken schwimmendem Holz, wird die Bemessungsgrundlage als Fläche der bereitgestellten Wasserfläche ermittelt;

· Bei der Nutzung von Gewässern ohne Wasserentnahme für Wasserkraftzwecke wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die während des Steuerzeitraums erzeugte Strommenge bestimmt;

· Bei der Nutzung von Gewässern zum Treiben von Holz in Flößen und Säbeln wird die Steuerbemessungsgrundlage als das Produkt aus dem Volumen des in Flößen und Säbeln geflößten Holzes für den Steuerzeitraum, ausgedrückt in Tausend Kubikmetern, und der Entfernung von ermittelt das Rafting, ausgedrückt in Kilometern, dividiert durch 100 (Art. 333.10 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Ein Quartal wird als Steuerzeitraum anerkannt (Artikel 333.11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Abgabenordnung legt die Höhe der Steuersätze für die Einzugsgebiete von Flüssen, Seen, Meeren und Wirtschaftsregionen der Russischen Föderation fest.

Wenn Wasser über die festgelegten Wassernutzungsgrenzen hinaus entnommen wird, werden die Gebühren für eine solche Überschreitung auf das Fünffache festgesetzt. In Ermangelung genehmigter Quartalslimits werden die Quartalslimits mit 1/4 des genehmigten Jahreslimits berechnet.

Der Wassersteuersatz für die Wasserentnahme aus Gewässern zur Wasserversorgung der Bevölkerung wird auf 70 Rubel pro 1.000 Kubikmeter Wasser festgesetzt.

Der Steuerpflichtige berechnet den Steuerbetrag selbstständig als Produkt aus der Steuerbemessungsgrundlage und dem entsprechenden Steuersatz.

Der Steuerbetrag wird am Ort des Besteuerungsobjekts spätestens am 20. des auf den abgelaufenen Besteuerungszeitraum folgenden Monats entrichtet. Die Steuererklärung wird vom Steuerzahler bei der Steuerbehörde am Ort des Besteuerungsobjekts innerhalb der für die Zahlung der Steuer festgelegten Frist eingereicht (Artikel 333.13-333.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Seit Januar 2004 hat sich das System der Erhebung von Zahlungen für die Nutzung von Objekten der natürlichen Umwelt (Tiere und Wasserressourcen) in der Russischen Föderation geändert - es wurde eine einzige Gebühr eingeführt, die Steuerverpflichtungen gleichkommt. Diese Abgabe wird nur für Gegenstände erhoben, für deren Gewinnung und Nutzung eine Sondergenehmigung erteilt wird. Lassen Sie uns die allgemeinen Regeln für die Berechnung und Überweisung der angegebenen Zahlungsart analysieren.

Allgemeine Informationen zur Gebühr für die Nutzung von Wildtieren und aquatischen biologischen Ressourcen

Bis 2004 gab es anstelle der modernen Gebühr zwei Arten von Zahlungen:

  • Bezahlung für die Nutzung von Tiereinrichtungen;
  • Quoten für den Fang von Wasserressourcen.

Das bestehende System war ineffizient und schuf Voraussetzungen für korrupte Praktiken. Die eingeführte Gebühr gilt für alle Arten von Unternehmen, einschließlich Einzelpersonen.

Konzept und Eigenschaften

Die fragliche Gebühr wird als obligatorische Bundeszahlung eingestuft, ist jedoch keine Steuer. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Art von Zahlung erstreckt sich auf das gesamte Territorium der Russischen Föderation, während der Erlass zusätzlicher regionaler oder lokaler Vorschriften nicht erforderlich ist.

Nutzung bezieht sich auf die Gewinnung dieser Objekte und Ressourcen unter natürlichen Bedingungen - in Wäldern, auf Feldern, in Wasserzonen und Territorien usw. Daher wird die Gebühr nicht gezahlt, wenn diese Objekte unter künstlichen Bedingungen gezüchtet werden. Zudem ist die Abgabe nicht für alle Arten von Gegenständen und Ressourcen zu entrichten, sondern nur für solche, für die eine Fachbewilligung erteilt werden muss (wird von befugten Bundesstellen erteilt).

Regulatorische Regulierung

Um die neue Gebühr in Kraft zu setzen, wurde die Abgabenordnung der Russischen Föderation im Jahr 2003 um Kapitel 25.1 (Artikel 333.1-333.7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) ergänzt. Darüber hinaus werden bei der Berechnung des Zahlungsbetrags die folgenden Rechtsakte berücksichtigt:

  • Bundesgesetz Nr. 52-FZ;
  • Bundesgesetz Nr. 191-FZ;
  • Bundesgesetz Nr. 187-FZ.

Diese Gesetze von bundesweiter Bedeutung können das Verfahren zur Entrichtung der Gebühr oder deren Höhe nicht ändern oder aufheben, sie regeln jedoch die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen und die Regeln für die Entnahme dieser Tiere und Gewässer.

Objekte

Die Liste der Gegenstände, für deren Entfernung aus der natürlichen Sphäre eine Gebühr zu entrichten ist, wird durch Art. 333.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation:

  • tierische Kugelobjekte, für deren Entfernung aus der Natur eine Sondergenehmigung erforderlich ist - eine Liste solcher Objekte wird auf Bundesebene genehmigt;
  • biologische Wasserressourcen die aufgrund einer Sondergenehmigung aus der Natur gewonnen werden.

Die Zusammensetzung der Gegenstände, für die die Gebühr entrichtet wird, umfasst keine Tiere und aquatischen biologischen Ressourcen, die der natürlichen Umwelt für den persönlichen Gebrauch kleiner und indigener Völker entnommen wurden. Die Liste solcher Präferenzkategorien wird ebenfalls durch Rechtsakte geregelt. Darüber hinaus wird keine Zahlung für Gegenstände erhoben, die von anderen Entitäten entnommen werden, für die Fischerei und Jagd die Hauptmerkmale der Existenz sind.

Verfahren und Bedingungen für die Zahlung der Gebühren

Zahler

In Kunst. 333.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation listet die Kategorien von Unternehmen auf, die der Verpflichtung zur Zahlung der angegebenen Gebühr unterliegen:

  • , einschließlich staatlicher und kommunaler Unternehmen;
  • Einzelpersonen.

Als Gebührenzahler kann nur derjenige anerkannt werden, der die Gebühr beantragt hat.

Erfolgt die Nutzung ohne Genehmigung, ist der Schuldige verpflichtet, den Schaden an der natürlichen Umwelt in Form von Strafen zu ersetzen.

Sammelprobleme

Die Hauptschwierigkeiten bei der Erhebung und Einbehaltung der Gebühr liegen in der unlizenzierten Nutzung von Tieren und Gewässern und Ressourcen. Die Produktion ohne Genehmigung wird als Wilderei anerkannt und ist nach den Normen des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation oder des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs der Russischen Föderation strafbar, jedoch ist es äußerst schwierig, die Tatsache eines solchen Verstoßes zu erkennen und die Täter zu identifizieren .

Die wertvollsten Tierrassen und Gewässer werden an schwer zugänglichen Orten abgebaut, an denen es keine Strafverfolgungsbehörden oder andere autorisierte Stellen auf Dauer gibt. Aus diesem Grund ist ein erheblicher Teil der entnommenen Ressourcen der Tier- und Wasserwelt nicht genehmigungspflichtig und dementsprechend die Sammlung nach der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Darüber hinaus können die Unternehmen, die Ressourcen gewinnen, selbst mit einer Genehmigung ihre Volumina und Mengen unterschätzen.

Die Gebühr für die spezielle Wassernutzung wird im folgenden Video beschrieben:

Steuerzahlung

Tarife für die Berechnung der betreffenden Zahlung werden von Art genehmigt. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation und sind wie folgt definiert:

  • für tierische Gegenstände– pro Einheit (ein Tier), die für die Produktion zugelassen ist;
  • für biologische Wasserressourcen- für eine Tonne.

Zum Beispiel müssen Sie für einen geernteten Elch, für den eine Genehmigung ausgestellt wurde, 1.500 Rubel und für eine Tonne Kabeljau 3.000 Rubel bezahlen. Für die Entnahme junger Huftiere (unter einem Jahr) aus der Wildnis erhöht sich der Satz um 50 %.

Wenn der Bergbau zum Schutz der Bevölkerung oder zum Schutz vor epidemiologischen Krankheiten durchgeführt wird, beträgt die Höhe des Sammelsatzes 0 Rubel. Ebenso entfällt die Entrichtung einer Gebühr für die Gewinnung dieser Objekte zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder zur Bestimmung ihrer Reserven. Für Fischereibetriebe und Kolchosen und andere ähnliche Strukturen werden getrennte Leistungskategorien gewährt.

Die Höhe der Gebühr wird bei Erteilung einer Bergbaugenehmigung berechnet und in Form einer Einmal- oder Einmalzahlung an den Haushalt abgeführt. Erfolgte die Zahlung in Form einer einmaligen Vorauszahlung, so ist der Restbetrag während der gesamten Geltungsdauer der Genehmigungsurkunde bis spätestens zum 20. eines jeden Monats anteilig an den Haushalt abzuführen.

Die Bürger überweisen die Gebühr am Ort der Abteilung, die die Genehmigung für den Bergbau oder die Jagd ausgestellt hat. Unternehmen zahlen die Gebühr für die Entfernung von Gegenständen aus dem Wasserbereich in dem Gebiet, in dem sie beim Föderalen Steuerdienst registriert wurden, und für Gegenstände aus dem Tierbereich - am Ort der Behörde, die die Genehmigung erteilt hat.

Aktualisiert am 23.10.2017 06:01

In der Russischen Föderation gibt es eine Gebühr für die Nutzung von Wildobjekten sowie eine Gebühr für die Nutzung von Wasserressourcen. Überlegen Sie, in welchen Fällen es von Einzelpersonen bezahlt werden muss und wie seine Höhe bestimmt wird.

Gebührenzahler und Besteuerungsgegenstand

Zahler der Gebühr für die Nutzung von Wildtierobjekten werden als Personen anerkannt, die gemäß dem festgelegten Verfahren eine Genehmigung für die Entnahme von Wildtierobjekten auf dem Territorium der Russischen Föderation erhalten (Absatz 1, Artikel 333.1 der Abgabenordnung). Die Russische Föderation). Mit anderen Worten, die Gebührenzahler sind Bürger, denen die Erlaubnis zur Entnahme von Jagdmitteln erteilt wird (im Folgenden Jäger genannt).

Die Steuerobjekte sind Objekte der Tierwelt – Tiere und Vögel, die aufgrund einer Genehmigung zur Entnahme von Objekten der Tierwelt, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (Absatz 1 des Artikel 333.2, Absatz 1 von Artikel 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Eine Ausnahme gilt für Vertreter der indigenen Völker des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens der Russischen Föderation (gemäß der durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17.04. genehmigten Liste). traditionelle Wirtschaftstätigkeiten (gemäß der von genehmigten Liste Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 05.08.2009 N 631-r), für das Jagd und Fischerei die Existenzgrundlage sind. Gleichzeitig wird nur die Zahl der getöteten Tiere nicht anerkannt, die ausschließlich zur Befriedigung des persönlichen Bedarfs (gemäß den von den Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation im Einvernehmen mit den autorisierten föderalen Exekutivbehörden festgelegten Grenzen) erforderlich ist als Gegenstand der Besteuerung.

Das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für die Gewinnung von Jagdressourcen

Jede Art der Jagd ist nur möglich, nachdem eine Genehmigung für die Gewinnung von Jagdressourcen eingeholt wurde, die das Fangen oder Abschießen von einem oder mehreren Individuen von Wildtieren erlaubt (Teil 2 von Artikel 29 des Gesetzes vom 24. Juli 2009 N 209-FZ ).

Die Genehmigung für die Gewinnung von Jagdressourcen muss angeben:

Informationen zum Jäger und Jagdschein;

Die Art der Jagd, die durchgeführt werden soll;

Informationen über die gewonnenen Jagdressourcen;

Menge der gewonnenen Jagdressourcen;

Jagdtermine und Jagdorte.

Eine Genehmigung für die Gewinnung von Jagdressourcen wird auf der Grundlage der folgenden Dokumente ausgestellt (Abschnitt 4 des Verfahrens zur Einreichung von Anträgen und Anträgen, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands vom 29. August 2014 N 379):

Aussagen, die besagen:

Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden) des Antragstellers;

die Art der Jagd, die durchgeführt werden soll;

Informationen über die gewonnenen Jagdressourcen und deren Menge;

geschätzte Jagdzeit;

Jagdgebiet;

angebliche Werkzeuge und Methoden der Jagd;

Ausstellungsdatum des Jagdscheins und seine Registrierungsserie und -nummer;

Ein Dokument, das die Zahlung der Gebühr für die Nutzung von Wildobjekten bestätigt (auf Initiative des Jägers eingereicht);

Ein Dokument, das die Zahlung der staatlichen Abgabe für die Erteilung einer Genehmigung bestätigt (auf Initiative des Jägers eingereicht) (Artikel 10 des Verfahrens zur Einreichung von Anträgen und Anträgen).

Notiz. Wenn der Antragsteller ein ausländischer Staatsbürger ist, der sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhält, reicht er zur Erlangung einer Genehmigung persönlich oder durch einen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation bevollmächtigten Vertreter einen Antrag bei einer autorisierten Stelle oder einer Umweltinstitution ein. Gleichzeitig ist dem Antrag eine amtlich beglaubigte Kopie des abgeschlossenen Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Jagdverwaltung (Ziff. 6 des Antrags- und Antragsverfahrens) beizufügen.

Wenn Sie die Gebühr nicht bezahlt haben, wird Ihnen kein Jagdschein ausgestellt.

Daher ist die Zahlung der Gebühr erforderlich, um eine Jagderlaubnis zu erhalten.

Zahlung von Gebühren für die Nutzung von Wildobjekten

Jäger zahlen den Gebührenbetrag nach Erhalt einer Genehmigung für die Gewinnung von Jagdressourcen am Standort der Behörde, die eine solche Genehmigung ausgestellt hat (Artikel 333.5 Absätze 1, 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Eine Genehmigung zur Gewinnung von Jagdressourcen (im Folgenden als Genehmigung bezeichnet) wird einem Bürger ausgestellt, dessen Informationen im staatlichen Jagdregister enthalten sind, oder einem ausländischen Staatsbürger, der sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhält und einen Vertrag abgeschlossen hat über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Jagd, wenn er jagt:

In zugewiesenen Jagdrevieren - von einer juristischen Person und einem Einzelunternehmer, die Jagdverträge abgeschlossen haben;

In öffentlichen Jagdgebieten - von der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation;

In besonders geschützten Naturgebieten - durch Naturschutzeinrichtungen, die in der Gesetzgebung über besonders geschützte Naturgebiete vorgesehen sind.

Eine vollständige Liste der Steuerobjekte - Tiere und Vögel, für deren Entnahme eine Gebühr erhoben wird, sowie die Gebührensätze sind in den Absätzen 1 - 3 der Kunst festgelegt. 333.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Beachten Sie!

Wildtiere, die nicht in der angegebenen Liste genannt sind, gehören nicht zu den Objekten der Tierwelt, deren Entfernung aus der natürlichen Umwelt gebührenpflichtig ist. Sie können also ohne Gebühr Hasen, Füchse, Enten, Gänse und andere Tiere und Vögel jagen, die nicht in der Liste aufgeführt sind.

Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Produkt der Anzahl der Tiere (Tiere und (oder) Vögel), auf die der Jäger bei der Jagd Anspruch hat, und dem für diese Tiere festgesetzten Gebührensatz.

Beispiel. Berechnung der Gebührenhöhe nach Anzahl der geernteten Tiere

Dem Jäger wurde eine Erlaubnis zum Abschuss von fünf Auerhähnen erteilt. Die Gebühr für einen Auerhahn beträgt 100 Rubel.

Die Höhe der Gebühr beträgt 500 Rubel. (100 Rubel x 5).

Bei der Entfernung von Jungtieren (unter einem Jahr) von wilden Huftieren wird der Gebührensatz für die Nutzung von Wildobjekten auf 50% des festgelegten Absatzes 1 von Art. 333,3 Wetten.

Beispiel. Berechnung der Höhe der Gebühr für die Entfernung von jungen Wildtieren

Es wurde eine Genehmigung zum Abschuss von fünf Wildschweinen erteilt, darunter zwei Personen unter einem Jahr. Die Gebühr für ein Wildschwein beträgt 450 Rubel.

Die Höhe der Gebühr beträgt:

450 Rubel. x 3 + 450 reiben. x 50 % x 2 = 1800 reiben.

Die Gebührensätze werden auf 0 Rubel festgesetzt, wenn die Verwendung von Wildtierobjekten durchgeführt wird (Artikel 333.3 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation):

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zur Beseitigung der Bedrohung des menschlichen Lebens, zum Schutz von Nutz- und Haustieren vor Krankheiten, zur Regulierung der Artenzusammensetzung von Wildobjekten, zur Verhinderung von Schäden an der Wirtschaft, der Tierwelt und ihrem Lebensraum sowie zur Vermehrung von Wildobjekten in Übereinstimmung mit der Erlaubnis des autorisierten Exekutivorgans durchgeführt;

Untersuchung von Reserven sowie für wissenschaftliche Zwecke gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Gebühr wird auf einmal und vollständig über die Bank und im Falle ihrer Abwesenheit über die Kasse der Land- oder Siedlungsgemeinde bezahlt.

Haftung bei Verstoß gegen die Jagdordnung

Die Jagd ohne entsprechende Genehmigung zur Gewinnung von Jagdressourcen wird als illegal anerkannt (Absatz 8 des Dekrets des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 18. Oktober 2012 N 21).

Bei Verstoß gegen die Jagdregeln wird den Bürgern eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500 bis 4000 Rubel auferlegt. mit oder ohne Beschlagnahme von Jagdwerkzeugen oder Entzug des Jagdrechts für bis zu zwei Jahre (Teil 1 von Artikel 8.37 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation).

Zahlung einer Gebühr für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen

Formal werden Personen als Gebührenzahler anerkannt, die gemäß dem festgelegten Verfahren eine Genehmigung für die Entnahme (den Fang) aquatischer biologischer Ressourcen in Binnengewässern, im Küstenmeer, auf dem Festlandsockel der Russischen Föderation erhalten (Abschnitt 2, Artikel 333.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Gebührensätze für jedes Objekt aquatischer biologischer Ressourcen werden durch die Absätze 4, 5 der Kunst festgelegt. 333,3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation pro Tonne Fang.

Gleichzeitig sind Bürger, die Freizeit- und Sportfischerei ohne Genehmigung für die Gewinnung (Fang) von aquatischen biologischen Ressourcen betreiben, keine Gebührenzahler.

Die Gebühr wird auch nicht von Bürgern gezahlt, die Amateur- und Sportfischerei in Gewässern oder Teilen davon betreiben, die speziell für die Organisation dieser Art des Fischfangs vorgesehen sind, auf der Grundlage von Genehmigungen (Lizenzen, Gutscheine), die von Organisationen - Veranstaltern von Amateuren - ausgestellt wurden und Sportfischerei, da in solchen Fällen die Gebührenzahler diese Organisationen sind (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 31. Januar 2007 N 03-06-05-03 / 1).

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