Über die Genehmigung der Verordnung über das staatliche Naturschutzgebiet von föderaler Bedeutung "Beloozersky". Beloozersky State Nature Reserve III. Das Regime des besonderen Schutzes des Territoriums der Reserve

MINISTERIUM FÜR NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BEFEHL

Nach Genehmigung der Verordnung über das staatliche Naturschutzgebiet von föderaler Bedeutung "Beloozersky"


Basierend auf Abschnitt 5.2.35 der Verordnung über das Ministerium für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Mai 2008 N 404 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 22, Art. 2581; N 42, Art. 4825; Nr. 46, Pos. 5337; 2009, N 3, Pos. 378; N 6, Pos. 738; N 33, Pos. 4088; N 34, Pos. 4192; N 49, Pos 5976, 2010, N 5, Pos. 538, N 10, Art. 1094, N 14, Art. 1656),

Ich bestelle:

Genehmigen Sie die beigefügte Verordnung über das staatliche Naturschutzgebiet von föderaler Bedeutung "Beloozersky".

Minister
Yu. P. Trutnew


Eingetragen
beim Justizministerium
Russische Föderation
10. August 2010
Registrierung N 18100

Verordnung über das staatliche Naturschutzgebiet von föderaler Bedeutung "Beloozersky"

Anhang

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Verordnung wurde gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes vom 14. März 1995 N 33-FZ „Über besonders geschützte Naturgebiete“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1995, N 12, Art. 1024; 2002, N 1, Art. 2; 2005, N 1, Punkt 25; N 19, Punkt 1752; 2006, N 50, Punkt 5279; 2007, N 13, Punkt 1464; N 21, Punkt 2455; 2008, N 29, Punkt 3418; N 30, Art. 3616; N 49, Art. 5742, 5748; 2009, N 1, Art. 17; N 52, Art. , 2001, N 44, Pos. 4147; 2003, N 27, Pos. 2700; 2004, N 27, Pos. 2711; N 41, Pos. 3993; N 52, Pos. 5276; 2005, N 1, Pos. 15, 17; N 10, Pos. 763; N 30, Pos. 3122, 3128; 2006, N 1, Pos. 17; N 17, Artikel 1782; N 23, Artikel 2380; N 27, Artikel 2880, 2881 ; N 31, Artikel 3453; N 43, Artikel 4412; N 50, Artikel 5279, 5282; N 52, Artikel 5498; 2007, N 1, Artikel 23, 24; N 10, Artikel 1148; N 21, Artikel 2455; N 26, Artikel 3075; N 31, Artikel 4009; N 45, Artikel 5417; N 46, Artikel 5553; 2008, N 20, Artikel 2251, 2253 ; N 29, Art. 3418, N 30, Art. 3597, 3616; N 52, Art. 6236; 2009, N 1, Artikel 19; N 11, Art. 1261; N 29, Art. 3582, 3601; N 30, Art. 3735; N 52, Art. 6416, 6419, 6441), Forstgesetzbuch der Russischen Föderation vom 4. Dezember 2006 N 200-FZ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2006, N 50, Art. 5278; 2008, N 20, Art 2251; N 30, Art. 3597, 3599, 3616; N 52, Art. 6236; 2009, N 11, Art. 1261; N 29, Art. 3601; N 30, Art. 3735; N 52, Art. 6441 ), Wassergesetzbuch der Russischen Föderation vom 3. Juni 2006 N 74-FZ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2006, N 23, Art. 2381; N 50, Art. 5279; 2007, N 26, Art. 3075; 2008, N 29, Art. 3418; N 30, Art. 3616; 2009, N 30, Art. 3735; N 52, Art. 17, Pos. 1462; 2003, N 46, Pos. 4444; 2004, N 45, Pos. 4377 ; 2005, N 1, Punkt 25; 2006, N 1, Punkt 10; N 52, Punkt 5498; 2007, N 1, Punkt 21; N 17, Punkt 1933; N 50, Punkt 6246; 2008, N 30, Punkt 3616 ; N 49, Pos. 5748; 2009, N 1, Pos. 17; N 11, 1261; N 30, Art. 3735) und das Bundesgesetz vom 20 logische Ressourcen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2004, N 52, Art. 5270; 2006, N 1, Artikel 10; N 23, Art. 2380; N 52, Art. 5498; 2007, N 1, Artikel 23; Nr. 17, Artikel 1933; N 50, Art. 6246; 2008, N 49, Artikel 5748).

1.2. Das staatliche Naturschutzgebiet von föderaler Bedeutung "Beloozersky" (im Folgenden - das Reservat) hat ein biologisches (zoologisches) Profil und dient der Erhaltung und Wiederherstellung seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, einschließlich wirtschaftlich, wissenschaftlich und kulturell wertvoller Arten Bedingungen.

1.3. Die Reserve wird ohne Begrenzung der Gültigkeitsdauer gebildet.

1.4. Das Reservat unterliegt der Zuständigkeit des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation (im Folgenden: Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands).

1.5. Das Reservat befindet sich im Armizonsky-Bezirk der Region Tjumen. Die Gesamtfläche des Reservats beträgt 17850 Hektar.

1.6. Das Territorium des Reservats ist Teil der Seen der Tobolo-Ischim-Waldsteppe, die in der Liste der Feuchtgebiete auf dem Territorium der Russischen Föderation von internationaler Bedeutung, hauptsächlich als Lebensraum für Wasservögel, enthalten sind, die durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurde Russische Föderation vom 13. September 1994 N 1050 „Über Maßnahmen zur Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtungen der russischen Partei aus dem Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, hauptsächlich als Lebensraum für Wasservögel, vom 2. Februar 1971“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii , 1994, Nr. 21, Art. 2395).

1.7. Das Reservat besteht aus 2 Clusterstandorten: Nyashinsky (Fläche 2450 ha) und Belo-Kamyshinsky (Fläche 15400 ha).

1.8. Reservegrenzen:

1.8.1. Nyashinsky-Gebiet:

Norden, Westen und Süden - 300 Meter vom Ufer des Nyashino-Sees entfernt;

östlich - von Süden nach Norden entlang der Linie, die die Kreuzung zwischen den Seen Nyashino und Maly Nyashino mit der Ostküste des Nyashino-Sees verbindet (300 Meter vom Pier zum artesischen Brunnen in Zaboshinskaya Kurya), dann 300 Meter vom Wasserrand nach Norden Grenze.

1.8.2. Belo-Kamyshinsky-Site:

vom Kap Afonino am nordöstlichen Ende des Bolshoe Beloe-Sees entlang der Straße durch Belovsky Uval zum See Grishenkino, entlang seines Südufers bis zum Gebiet Abrashino, einschließlich dieses, entlang der Ost- und Nordküste von Abrashino, dann nach Westen entlang der Straße zum See Usoltsevo , ohne es, dann geht es entlang der Straße zum Lake Bolshoe Kamyshnoye, dann 300 Meter vom Wasserrand entlang seiner Nord- und Westküste, einschließlich des Küstenstreifens des Waldes, biegt nach Süden zum Dorf "III Hektar" ab, geht entlang des Nordens Seite des Feldes zur Straße, dann entlang der Straße nach Süden zum Pivichye-See, ohne ihn, biegt nach Südosten ab, mit Ausnahme des Sponnoye-Sees, geht zur Straße Hollow - Orlovo, geht entlang in Richtung Bolschoje-Beloe-See zum Ivan Ivanovich-Pier, biegt ab nach Süden und geht entlang der Grenze mit zugewiesener Jagdfarm "Chernoe" bis zur Grenze mit der Region Kurgan; entlang der Verwaltungsgrenze der Region bis zur Straße Kazantsevo-Kalmak, geht entlang der Straße nach Nordosten, einschließlich des Safronovo-Sumpfes, zum staatlichen Forstfondsviertel, dann entlang seiner östlichen und nördlichen Ränder zum Bugry-Trakt, biegt links ab Rand zum Syrovo-Sumpf, einschließlich dessen, weiter nördlich zum Bolshoye Beloe-See, an seinem Ufer entlang, 300 Meter vom Wasserrand entfernt in nördlicher Richtung bis zum Kap Afonino.

1.9. Die Grenzen und Merkmale des Regimes des besonderen Schutzes des Reservats werden bei der Entwicklung von Plänen und Perspektiven für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, forstlichen Vorschriften und Waldentwicklungsprojekten, der Erstellung von Raumplanungsdokumenten, der Waldbewirtschaftung und der Landinventur berücksichtigt.

II. Aufgaben der Reserve

2.1. Die Reserve wurde gebildet, um folgende Aufgaben zu erfüllen:

1) Erhaltung, Wiederherstellung und Reproduktion von Wildtieren, einschließlich aquatischer biologischer Ressourcen, und Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts;

2) Erhaltung des Lebensraums und der Migrationsrouten von Wildtieren;

3) Durchführung wissenschaftlicher Forschung;

4) Umsetzung der Umweltüberwachung;

5) Umwelterziehung.

III. Das Regime des besonderen Schutzes des Territoriums der Reserve

3.1. Auf dem Territorium des Reservats ist es verboten:

1) kommerzielle Jagd, Sport- und Amateurjagd;

2) Industrie-, Freizeit- und Sportfischerei, Auffinden aquatischer biologischer Ressourcen mit Werkzeugen zum Ernten (Fangen);

3) Rodung von Waldplantagen;

4) Ernten und Sammeln von Nicht-Holz-Waldressourcen (mit Ausnahme der Ernte und Sammlung von Nicht-Holz-Waldressourcen durch Bürger für den eigenen Bedarf), Ernten von Nahrungs-Waldressourcen und Sammlung von Heilpflanzen (mit Ausnahme der Ernte von Lebensmitteln Waldressourcen durch Bürger und ihre Sammlung von Heilpflanzen für den Eigenbedarf);

5) Abholzung (mit Ausnahme der Abholzung durch die Bürger für den Eigenbedarf);

6) Weiden auf der Insel Omelina;

7) Mähen, Weiden und Treiben von Vieh außerhalb speziell ausgewiesener Gebiete, die mit dem Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands vereinbart wurden;

8) Durchführung von Wassergewinnungs- und Bewässerungsarbeiten ohne Zustimmung des russischen Ministeriums für natürliche Ressourcen;

9) Pflügen von Land (mit Ausnahme von Land, das bereits von Eigentümern, Landnutzern, Landbesitzern und Pächtern für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte genutzt wird);

10) geologische Untersuchung, Exploration und Gewinnung von Mineralien sowie Durchführung anderer Arbeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Untergrunds;

11) Bau, Wiederaufbau und Überholung von Kapitalbauanlagen, einschließlich linearer Strukturen, die nicht mit der Erfüllung der dem Reservat übertragenen Aufgaben zusammenhängen, und um das Funktionieren von Siedlungen und landwirtschaftlichen Unternehmen innerhalb der Grenzen des Reservats sicherzustellen, sowie mit Rekonstruktion und Überholung anderer linearer Strukturen, die innerhalb der Grenzen des Reservats existieren;

12) Feuer machen, Pflanzen verbrennen;

13) Sprengen;

14) Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Produktions- und Verbrauchsabfällen, radioaktiven, chemischen, explosiven, giftigen, giftigen und giftigen Stoffen;

15) Bereitstellung von Grundstücken für individuellen Wohnungsbau, Gartenbau und Gartenbau außerhalb der Siedlungsgrenzen;

16) Waschen von Fahrzeugen an den Ufern von Gewässern;

17) Einbringen lebender Organismen zum Zweck ihrer Akklimatisierung;

18) Sammlung von zoologischen, botanischen, mineralogischen Sammlungen und paläontologischen Objekten ohne Zustimmung des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands;

19) Durchführung von Freizeitaktivitäten (einschließlich der Organisation von Ruheplätzen und des Anzündens von Feuern) außerhalb der speziell dafür vorgesehenen Orte;

20) Zerstörung oder Beschädigung von Absperrungen, vollen Häusern, Tribünen und anderen Hinweisschildern und Hinweisschildern sowie ausgestatteten ökologischen Wanderwegen und Erholungsgebieten;

21) die Durchfahrt und das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen (mit Ausnahme von Fällen im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung der in Abschnitt II dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben, die Durchfahrt von Fahrzeugen von Grundeigentümern, Landnutzern und Grundeigentümern zu Standorten in ihres Besitzes, ihrer Nutzung oder ihres Eigentums und innerhalb der Grenzen des Schutzgebiets sowie bei der Durchführung von Produktionstätigkeiten gemäß dieser Verordnung);

22) Durchfahrt und Parken von motorisierten schwimmenden Anlagen (mit Ausnahme von Fällen im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung der in Abschnitt II dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben);

23) Landung von Flugzeugen und Ausschiffung von Passagieren aus ihnen ohne Zustimmung des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands;

24) sich mit Schusswaffen, pneumatischen und Wurfwaffen, Fallen und anderen Jagdwerkzeugen, einschließlich Schusswaffen in zusammengebauter Form, auf öffentlichen Straßen sowie mit Produkten zur Beschaffung von Wildtierobjekten aufzuhalten;

26) andere Arten von Aktivitäten, die eine Verringerung des ökologischen Werts des jeweiligen Territoriums zur Folge haben oder die geschützten Objekte der Tierwelt und ihren Lebensraum schädigen.

3.2. Bedingungen, Methoden und Orte der landwirtschaftlichen Arbeit unter Verwendung von Pestiziden, Mineraldüngern, Pflanzenschutzmitteln und Wachstumsstimulanzien auf dem Territorium des Reservats unterliegen der Vereinbarung mit dem Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands.

3.3. Auf dem Territorium des Reservats wird die wirtschaftliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften durchgeführt und durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 1996 N 997 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1996, N 37, Art 4290; 2008, N 12, Art. 1130).

3.4. Auf dem Territorium des Reservats Bau, Wiederaufbau und Überholung von Kapitalbauanlagen im Zusammenhang mit der Erfüllung der dem Reservat übertragenen Aufgaben und der Sicherstellung des Funktionierens von Siedlungen und landwirtschaftlichen Unternehmen innerhalb der Grenzen des Reservats sowie mit der Der Wiederaufbau und die Überholung anderer linearer Strukturen, die in den Grenzen des Reservats vorhanden sind, sind nur nach Vereinbarung mit dem Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands zulässig.

3.5. Die Planungsdokumentation von Anlagen, deren Bau, Umbau oder Instandsetzung auf dem Gebiet des Reservats nach dieser Verordnung zulässig ist, unterliegt der staatlichen Umweltgutachten auf Bundesebene.

3.6. Auf dem Territorium des Reservats werden Maßnahmen zum Schutz, Schutz und zur Reproduktion von Wäldern nur in Absprache mit dem Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands durchgeführt.

3.7. Auf dem Territorium des Reservats wird das Schießen und Fangen von Wildtieren und Vögeln zu wissenschaftlichen und behördlichen Zwecken nur in Absprache mit dem Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands durchgeführt.

3.8. Die Grenzen des Reservats sind auf dem Boden mit speziellen Hinweisschildern entlang der Grenzen seines Territoriums gekennzeichnet.

IV. Schutz von Naturkomplexen und Objekten und Kontrolle über die Einhaltung des Regimes des besonderen Schutzes des Reservats

4.1. Auf dem Territorium des Reservats wird die Kontrolle und Überwachung im Bereich der Organisation und des Funktionierens des Reservats, im Bereich des Schutzes, der Nutzung und der Reproduktion von Wildtieren und ihrer Lebensräume, der Nutzung, des Schutzes, des Schutzes und der Reproduktion von Wäldern durchgeführt der Föderale Dienst für die Aufsicht im Bereich der Naturverwaltung in der durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.



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POSITION
ÜBER BELOZERSKY STATE NATURAL
(ZOOLOGISCHE) RESERVE

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Belozersky State Natural Zoological Reserve (im Folgenden als Reservat bezeichnet) ist ein besonders geschütztes Naturgebiet von regionaler Bedeutung (in der Fassung des Dekrets der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26. Juni 2006 N 205).
1.2. Das Reservat arbeitet innerhalb der folgenden Grenzen:
Nördlich und östlich - aus dem Dorf. Borovskoye auf dem Weg zum Dorf. Novodostovalovo zum Fluss. Steil und daran entlang bis zum nördlichen Rand des Viertels 2 des Borovsky-Masterplots der Borovsky-Bezirksforstwirtschaft der Belozersky-Forstwirtschaft, dann entlang der nördlichen Ränder der Viertel 2, 3, 1, 5, 11 - 17 dieser Forstwirtschaft bis zur Grenze mit dem Bezirk Vargashinsky und weiter entlang bis zum Knotenpunkt, der sich in einem Baumstamm 1,5 km östlich des Dorfes Novozaborka befindet (in der Fassung des Dekrets der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419).
Südlich und westlich - vom Knotenpunkt der Grenze der Bezirke Belozersky und Vargashinsky, der sich in einem Baumstamm 1,5 km östlich des Dorfes Novozaborka befindet, nach Westen entlang des Baumstamms und dann entlang des Baches bis zum Dorf Novozaborka und weiter entlang der Straße durch das Dorf. Zyuzino ins Dorf. Borovskoe.
Das Siedlungsland ist nicht in den Grenzen des Reservats enthalten (der Absatz wurde durch den Erlass der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419 eingeführt) (Abschnitt 1.2 in der Fassung des Erlasses der Regierung des Region Kurgan vom 9. Oktober 2007 N 417)
1.3. Grundstücke, die in das Gebiet des Reservats eingeschlossen sind, verbleiben im Besitz, in der Nutzung und im Eigentum der ehemaligen Subjekte von Landrechten und unterliegen Beschränkungen der Landnutzung gemäß dem durch diese Verordnung (in der geänderten Fassung) festgelegten Schutzregime Beschluss der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26. Juni 2006 N 205).
1.4. Besonderheiten der Lage und Funktion des Reservats sind bei der Entwicklung von Raumordnungsplänen, Bebauungsplänen, Plänen für die integrierte Nutzung und den Schutz von Gewässern, Forstordnungen, Waldentwicklungsprojekten zwingend zu berücksichtigen.
1.5. Die staatliche Verwaltung im Bereich der Organisation und des Funktionierens des Naturschutzgebietes erfolgt gemäß dem Bundesgesetz „Über besonders geschützte Naturgebiete“ (in der Fassung der Verordnung der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26. Juni 2006 N 205, Dekret der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419 ).
1.6. Die Liquidation der Rücklage erfolgt nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren.

2. Art des besonderen Schutzes der Reserve

2.1. Das Reservat erfüllt die Funktionen des Schutzes und der Reproduktion von Jagdtierarten und deren Lebensraum. Zu den geschützten Arten gehören: Sibirisches Reh, Elch, Birkhuhn, Dachs, Objekte der Tierwelt, die in den Roten Büchern der Russischen Föderation und der Region Kurgan enthalten sind. Zu den Konkurrenten und Feinden geschützter Arten gehören: graue Krähe, Fuchs, Wolf, Marderhund (in der Fassung der Verordnung der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26.06.2006 N 205).
2.2. Um Objekte der Tierwelt auf dem Territorium des Reservats zu schützen und zu reproduzieren, ist es verboten:
– Jagd (mit Ausnahme der Populationskontrolle);
– Aufenthalt mit Hunden ohne schriftliche Genehmigung der Verwaltung des Reservats (in der Fassung des Beschlusses der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26. Juni 2006 N 205);
– Schäden an biotechnischen Anlagen, Hinweisschildern und Werbetafeln, zubereitetes Tierfutter;
– Durchführung von freiem und selektivem Holzeinschlag in Waldgebieten in einem Umkreis von 300 m um Auerhuhnströmungen und in Brutgebieten von wilden Huftieren (in der Fassung des Dekrets der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419);
- der Absatz ist ausgeschlossen (Dekret der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419);
- andere Aktivitäten von juristischen und natürlichen Personen, die den Tod von Wildtieren sowie die Zerstörung und Zerstörung ihrer Häuser, Nester und ihres Lebensraums zur Folge haben.
2.3. Um den Lebensraum wilder Tiere im Reservat zu erhalten, werden besondere Regeln für die Naturpflege festgelegt.

Auf dem Territorium des Reservats ist es verboten:
- Entwässerung von Seen und Sümpfen und andere Aktivitäten, die sich negativ auf den Zustand aquatischer Ökosysteme auswirken können;
- Verbrennung von Vegetation, mit Ausnahme von geplanten Brandschutzarbeiten und Arbeiten zur Begrenzung der Ausbreitung von Waldbränden, die entstanden sind;
- während einer Brandgefahrzeit Feuer machen;
– Luft- und Chemiearbeiten, Verwendung von Pestiziden der Gefahrenklassen 1 und 2, Verwendung von Pestiziden in Wäldern, in einer 200-Meter-Zone von Gewässern (in der Fassung des Dekrets der Regierung der Region Kurgan vom 25.05.2009 N 260 );
- Platzierung von Lagern für die Lagerung von Pestiziden und Agrochemikalien, Orten zum Beizen von Saatgut, Herstellen von Arbeitslösungen und Abfüllen von Maschinen und Geräten damit, Neutralisieren von Geräten und Behältern für Pestizide und Agrochemikalien (in der Fassung des Dekrets der Regierung der Region Kurgan von 25.05.2009 N 260);
- Ablagerung von Industrie- und Haushaltsabfällen außerhalb speziell ausgewiesener Bereiche (in der Fassung des Dekrets der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26. Juni 2006 N 205);
– Durchführen einer klaren und selektiven Abholzung in Waldgebieten in einem Umkreis von 300 m um die Nistplätze von Vogelarten, die im Roten Buch der Russischen Föderation und im Roten Buch der Region Kurgan (geändert durch das Dekret der Regierung vom Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419);
- der Absatz ist ausgeschlossen (Dekret der Regierung der Region Kurgan vom 25.05.2009 N 260);
– neue Zuweisung von Fischgründen für kommerzielle Fischzucht, kommerzielle Fischerei, Reproduktion und Akklimatisierung von aquatischen biologischen Ressourcen, Aquakultur, Organisation von Freizeit- und Sportfischerei (der Absatz wurde durch den Erlass der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 eingeführt Nr. 419);
– Durchführen einer klaren und selektiven Abholzung in Waldgebieten in einem Umkreis von 300 m um die Nistplätze von Vogelarten, die im Roten Buch der Russischen Föderation und im Roten Buch der Region Kurgan aufgeführt sind (der Absatz wurde durch Dekret der Regierung eingeführt der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419).

2.4. Ausgeschlossen. - Dekret der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 19.08.2003 N 238.
2.4. Auf dem Territorium des Reservats werden besonders geschützte Waldgebiete in besonders geschützten Teilen des Reservats ausgewiesen (Abschnitt 2.4 wurde durch das Dekret der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26. Juni 2006 N 205 eingeführt).
2.5. Auf dem Territorium des Reservats ist der Bau, die Rekonstruktion von linearen Strukturen und anderen Kapitalbauanlagen nur zulässig, wenn ein positives Ergebnis des staatlichen Umweltgutachtens vorliegt (Klausel 2.5 wurde durch Dekret der Regierung der Region Kurgan vom 11. 2014 N 419).

3. Funktionsweise der Reserve

(Geändert durch den Erlass der Regierung der Region Kurgan vom 25. Mai 2009 N 260)

3.1. Das Reservat unterliegt der Zuständigkeit des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Region Kurgan.
3.2. Die Funktion der Verwaltung des Reservats wird von der staatlichen Finanzinstitution „Territorialer Staatlicher Ökologischer Fonds der Region Kurgan“ gemäß der geltenden Satzung (in der geänderten Fassung des Dekrets der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419).
3.3. Die Finanzierung der Aktivitäten der Reserve erfolgt zu Lasten des Budgets der Region Kurgan sowie anderer gesetzlich nicht verbotener Quellen.

4. Biotechnische Maßnahmen

4.1. Um günstige Lebensbedingungen für geschützte Tierarten zu schaffen, plant und führt die Verwaltung des Reservats jährlich die erforderlichen biotechnischen Maßnahmen auf dem Territorium des Reservats durch: Fütterung, Verbesserung der Nistbedingungen, Regulierung der Anzahl der Tiere (in der Fassung des Gesetzes Dekret der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419).
4.2. Wenn die optimale Kapazität des Landes überschritten wird oder Schäden am natürlichen und wirtschaftlichen Komplex durch bestimmte Arten (oder Artengruppen) verursacht werden, ist es zulässig, die Anzahl der Wildtierobjekte für alle Tierarten zu regulieren, um die Populationen qualitativ zu verbessern oder günstige Bedingungen für geschützte Tiere schaffen. Die Regelung der Zahl der Wildtierobjekte erfolgt gemäß Art. 27 des Bundesgesetzes „Über die Fauna“ (in der Fassung der Verordnung der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26. Juni 2006 N 205, der Verordnung der Regierung der Region Kurgan vom 11. November 2014 N 419 ).

5. Staatliche Aufsicht

für die Einhaltung des Regimes des besonderen Schutzes der Reserve und die Verantwortung für ihre Verletzung

5.1. Ausgeschlossen. - Dekret der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 19.08.2003 N 238. Mit dem Dekret der Regierung der Region Kurgan vom 11.11.2014 N 419 in Unterabsatz 5.1 des Anhangs 2 die Worte „Überwachung der Einhaltung des Regimes des besonderen Schutzes des Reservats“ durch die Worte „staatliche Aufsicht auf dem Gebiet des Schutzes und der Nutzung besonders geschützter Naturgebiete auf dem Gebiet des Reservats“ ersetzt.
5.1. Die Aufsicht über die Einhaltung des festgelegten Regimes zum Schutz des Reservats wird von der Abteilung für natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Region Kurgan durchgeführt (Klausel 5.1 wurde durch den Erlass der Verwaltung (Regierung) der Region Kurgan vom 26.06. 2006 N 205, geändert durch den Erlass der Regierung der Region Kurgan vom 25.05.2009 N 260).
5.2. Eigentümer, Eigentümer und Nutzer von Grundstücken, die sich innerhalb der Grenzen des Reservats befinden, sowie alle anderen juristischen Personen und natürlichen Personen sind verpflichtet, das durch diese Verordnung festgelegte Schutzregime sowie besondere Regeln für die Naturpflege einzuhalten und die Verantwortung dafür zu tragen ihre Verletzung gemäß dem Bundesgesetz „Über besonders geschützte Naturgebiete“.

Ansichts Karte

Objektstandort:
Belozersky Bezirk, mit. Borovskoe.

Geschichtlicher Bezug.
Der ökologische Pfad wurde in einem besonders geschützten Naturgebiet angelegt - im Belozersky State Natural Zoological Reserve. Das Reservat ist das älteste in der Region, es wurde am 23. Dezember 1971 durch Beschluss des Regionalrats der Arbeiterdeputierten von Kurgan gegründet. Ursprünglich wurde dieses Gebiet von Spezialisten der Jagdabteilung der Region Kurgan ausgewählt, um dort wertvolle Jagdtierarten zu erhalten. Bis heute hat das Reservat sein Profil bewahrt - zoologisch. Die Hauptschutzobjekte sind Elche, sibirische Rehe, Hochlandwild sowie seltene und gefährdete Arten von Flora und Fauna, die in den Roten Büchern der Russischen Föderation und der Region Kurgan enthalten sind. Sein Territorium ist für seine wertvollen Naturkomplexe interessant: Die Natur zeichnet sich durch ihre einzigartige Schönheit und geringen anthropogenen Einfluss aus.

Der ökologische Pfad ist für den Besuch im Jahr 2015 ausgestattet. Exkursions- und Bildungsaktivitäten auf seinem Territorium werden von der staatlichen Institution "Territorial State Ecological Fund of the Kurgan Region" durchgeführt.

Beschreibung des Objekts:
Die Exkursion auf dem Ökologischen Weg richtet sich an alle Altersgruppen mit jedem Ausbildungsstand: vom Grundschüler bis zum eleganten Alter.

Am Anfang des Weges begegnet allen, die ihn erreichen, eine alte Gabelkiefer mit goldenen lyraförmigen Stämmen, die am Waldrand steht. Jahrtausendelang lebte der Mensch in Frieden und Harmonie mit dem Wald, aus dem er alle Ressourcen erhielt, die er brauchte: Wärme, Nahrung, Rohstoffe. Mit der Entwicklung der Zivilisation entfernt sich die Menschheit immer weiter von ihrem Gönner des Waldes und denkt immer weniger an sein Wohlergehen. Die leierförmige Kiefer ist eine symbolische Erinnerung an den gemeinsamen Anfang von Mensch und Natur, Mensch und Baum, Mensch und Wald. Zurück in den Wald, aufmerksamer für die Umwelt zu werden, ist die Hauptaufgabe des ökologischen Lehrpfads.

Das Auftreten von zweizackigen Kiefern im Reservat ist laut Forstpathologen die Aktivität des größten Tieres unserer Fauna - des europäischen Elchs. Tiere beißen den Spitzentrieb eines jungen Baumes, der dann durch zwei Seitentriebe ersetzt wird. Tatsächlich gilt das Belozersky-Reservat seit seiner Gründung als "Elch", seit 45 Jahren wird auf seinem Territorium eine ziemlich hohe Dichte an Elchen aufrechterhalten.

Erfahrene Guides lüften während der Fahrt entlang des Lehrpfades die Geheimnisse des Waldes und seiner Bewohner. Wenn Sie dem Pfad folgen, können Sie die Landschaften eines parkähnlichen Kiefernwaldes bewundern und schöne Fotos machen. Das hügelige Relief, der entlang des Weges verlaufende Waldfluss Borovlyanka, verleiht der Route nicht nur Landschaft, sondern auch Pflanzenvielfalt: Während des Ausflugs können Sie die wichtigsten Arten von Kiefernwaldgemeinschaften kennenlernen und die Arten von Kiefernwäldern kennenlernen Land, das als Lebensraum für geschützte Tiere und Vögel geeignet ist.

Die wichtigsten Demonstrationsobjekte auf dem ökologischen Pfad sind biotechnische Objekte, die den Lebensraum der hier geschützten Tiere verbessern sollen - Futterhäuschen für wilde Huftiere, Hasen, Rebhühner, Futtertische und Flattern für Hochlandwild, Salzlecksteine, Nistkästen für Eulen, Gogol und vieles mehr andere . Sie sind harmonisch in die Naturlandschaft des Reservats eingeordnet und werden von Informationsständen begleitet, die ausführlich beschreiben, wie sich die geschützten Tiere und Vögel ernähren und warum und zu welcher Uhrzeit sie vom Wildhüterdienst des Reservats gefüttert werden.

Am Ende des Weges können Touristen mit eigenen Augen eine Bibersiedlung sehen - einen ganzen Wohnkomplex, der mit diesen Tieren ausgestattet ist: Hütten - Behausungen und Dämme aus von ihnen gefällten Bäumen. Heute ist der Biber zu einer weit verbreiteten Art geworden, aber das war nicht immer so. Die Ausbreitung des Bibers in der Region Kurgan ist ein interessantes Experiment zur Reakklimatisierung der Waldart unter den Bedingungen der Waldsteppe. Der Biber-Reakklimatisierungsprozess ist sehr erfolgreich geworden. Fast 30 Jahre nach der Freilassung der Tiere begann ein intensives Wachstum der Population der Art. Heute fühlen sich diese Tiere auf dem Territorium des Reservats recht wohl.

Auf dem gesamten Weg gibt es Schilder und Informationsstände, dank denen die Route für jeden Reisenden zugänglich ist, auch ohne die Dienste eines Führers.

Bei einem zweistündigen Spaziergang können Sie nicht nur viel über die Flora und Fauna des Reservats erfahren, sondern auch die reinste Luft genießen, die aufgrund der Phytonzide des uralten Kiefernwaldes eine heilende Wirkung hat. Natürliche Schönheit, erfüllt von Vogelgezwitscher, stellt den Seelenfrieden wieder her und gibt allen Reisenden auf dem ökologischen Weg Kraft.

REGIERUNG DER REGION VOLOGDA

AUFLÖSUNG

AUF DEM BESONDERS GESCHÜTZTEN NATÜRLICHEN GEBIET VON REGIONALER BEDEUTUNG DAS STAATLICHE ZOOLOGISCHE NATÜRLICHE RESERVAT "BELOZERSKY" IM BELOZERSKY DISTRIKT DER REGION WOLOGDA

Gemäß den Bundesgesetzen vom 14.03.1995 N 33-FZ „Über besonders geschützte Naturräume“, vom 24.04.1995 N 52-FZ „Über die Tierwelt“ und vom 06.10.1999 N 184-FZ „Über Allgemeines Grundsätze der Organisationen der gesetzgebenden (repräsentativen) und exekutiven Organe der Staatsgewalt der Teilstaaten der Russischen Föderation", Artikel 4, 12 des Gesetzes der Region vom 7. Mai 2014 N 3361-OZ "Über besonders geschützte Naturgebiete der Region Wologda", um die in der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Haltung wertvollen Objekte der Tierwelt, die als Jagdobjekte eingestuft sind, sowie seltene und gefährdete Tierarten der Region zu erhalten und wiederherzustellen

entscheidet:

1. Betrachten Sie das staatliche komplexe zoologische (Jagd-) Reservat "Belozersky" im Bezirk Belozersky, das durch den Beschluss des Exekutivkomitees des Wologdaer Regionalrats der Abgeordneten der Werktätigen vom 26. November 1964 N 642 "Über die Errichtung von Wildschutzgebieten" gebildet wurde für Flussbiber und Bisamratten in den Bezirken Belozersky, Ustyuzhensky, Gryazovetsky und Kharovsky ", einem besonders geschützten Naturgebiet von regionaler Bedeutung durch das staatliche zoologische Naturschutzgebiet "Belozersky" im Bezirk Belozersky in der Region Wologda.

2. Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit für eine neue Amtszeit von zehn Jahren, um den Betrieb des staatlichen natürlichen zoologischen Reservats "Beloserski" im Bezirk Beloserski der Region Wologda zu verlängern.

3. Genehmigung der Verordnungen über das besonders geschützte Naturgebiet von regionaler Bedeutung, das staatliche zoologische Naturschutzgebiet "Belozersky" im Bezirk Belozersky der Region Wologda (beigefügt).

4. Punkt 2 des Beschlusses des Exekutivkomitees des Wologdaer Regionalrates der Abgeordneten der Werktätigen vom 29. Juli 1971 N 401 „Über die Wildreservate Belozersk, Shemogodsky, Kharovsky, Totemsky und Vozhegodsky“ als ungültig anzuerkennen.

5. In Absatz 1 des Dekrets der Regierung des Gebiets Wologda vom 19. November 2002 N 754 „Über staatliche komplexe zoologische (Jagd-) Reservate“ die Worte „innerhalb der Grenzen, die durch Beschluss des Kleinen Rates der Region Wologda genehmigt wurden des Rates der Volksdeputierten vom 9. Juni 1992 N 179“ wird gestrichen.

6. Dieser Beschluss tritt zehn Tage nach dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Regionsgouverneur
O.A.KUVSHINNIKOV

Anhang. VORSCHRIFTEN ÜBER DAS BESONDERS GESCHÜTZTE NATÜRLICHE GEBIET VON REGIONALER BEDEUTUNG IM STAATLICHEN ZOOLOGISCHEN NATÜRLICHEN RESERVAT "BELOSERSKI" IM BELOSERSKISCHEN BEZIRK DER REGION WOLOGDA

Zugelassen
Dekret
Regionale Regierung
8. Dezember 2014 1114
(Anhang)

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Name des besonders geschützten Naturgebiets ist das staatliche zoologische Naturreservat "Belozersky" im Belozersky-Distrikt der Region Wologda (im Folgenden - das Reservat).

Das Reservat wurde durch den Beschluss des Exekutivkomitees des Wologdaer Regionalrates der Abgeordneten der Werktätigen vom 26. November 1964 N 642 „Über die Errichtung von Wildschutzgebieten für Flussbiber und Bisamratten in den Bezirken Belozersky, Ustyuzhensky, Gryazovetsky und Kharovsky“ gebildet.

1.2. Status: besonders geschütztes Naturgebiet von regionaler (regionaler) Bedeutung.

1.4. Profil: biologisch (zoologisch).

1.5. Das Reservat unterliegt der Zuständigkeit des Ministeriums für den Schutz, die Kontrolle und die Regulierung der Nutzung der Fauna der Region (im Folgenden als das Ministerium bezeichnet).

1.6. Die Finanzierung der Erhaltung und des Schutzes der Reserve erfolgt im Rahmen der im Regionalhaushalt für das nächste Haushaltsjahr vorgesehenen Haushaltszuweisungen und anderer gesetzlich nicht verbotener Quellen.

1.7. Lage und Gebiet: Das Reservat liegt im südöstlichen Teil des Belozersky-Distrikts, südlich des Azat-Sees. Die Fläche des Reservats beträgt 31695 Hektar.

1.8. Beschreibung der Grenzen des Reservats:

nördlich - vom Dorf Kema nach Südosten entlang der Autobahn von regionaler Bedeutung Betonka - Kema - Zvoz - Orlovo bis zur Kreuzung mit dem Bach Kurilovka, dann nach Nordosten stromabwärts entlang des linken Ufers des Baches Kurilovka bis zu der Stelle, an der der Bach fließt mündet in den Azatskoje-See, dann nach Osten entlang des Südufers des Azatskoje-Sees zur südöstlichen Ecke von Block 48 der nach Lenin benannten Kolchose der Forstwirtschaft des Landkreises Belozersky der staatlichen Forstwirtschaft Belozersky, dann von der südöstlichen Ecke von Block 48 die nach Lenin benannte Kolchose der Forstwirtschaft des Landkreises Belozersky der staatlichen Forstwirtschaft Belozersky entlang der Regionalstraße Karpovo - Kostino - Bakino - Buozero nach Südosten bis zum Dorf Kostino, weiter vom Dorf Kostino nach Osten entlang der Forststraße Chertovo-Trakt - das Dorf Kostino bis zur Kreuzung mit der Nordgrenze des Viertels 72 der Palkinsky-Bezirksforstwirtschaft der Belozersky-Staatsforstwirtschaft (im Folgenden als Palkinsky-Bezirksforstwirtschaft bezeichnet), dann im Süden - östlich entlang der nördlichen Grenze des Viertels 72 der Forstwirtschaft des Palkinsky-Bezirks bis zur nordöstlichen Ecke des angegebenen Viertels;

östlich - von der nordöstlichen Ecke von Block 72 der Forstwirtschaft des Bezirks Palkinsky nach Süden entlang der östlichen Grenzen der Blöcke 72, 75, 85, 86, 97, 107 der Forstwirtschaft des Bezirks Palkinsky bis zur südöstlichen Ecke von Block 107 des Bezirks Palkinsky Forstwirtschaft;

südlich - von der südöstlichen Ecke von Block 107 der Palkinsky-Bezirksforstwirtschaft nach Westen entlang der südlichen Grenzen der Blöcke 107, 106, 105, 104, 103, 102, 101, 100, 99 der Palkinsky-Bezirksforstwirtschaft bis zur südwestlichen Ecke von Block 99 der Forstwirtschaft des Bezirks Palkinsky;

westlich - von der südwestlichen Ecke des Blocks 99 der Forstwirtschaft des Bezirks Palkinsky nach Norden entlang der Straße Dorf Voskresenskoye - Dorf Kema durch das Dorf Bechevinka bis zum Dorf Kema.

Das besonders geschützte Naturgebiet von regionaler Bedeutung, das Naturdenkmal "Vaskin Bor" im Belosersky-Bezirk der Region Wologda, wurde durch Beschluss des Exekutivkomitees des Wologdaer Regionalrates der Volksabgeordneten vom 16. August 1978 N 498 gebildet "Über Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes wertvoller Naturgüter", ist von den Grenzen des Reservats ausgenommen.

Die Verordnung über das Naturdenkmal "Vaskin Bor", einschließlich einer Beschreibung der Grenzen des ausgewiesenen besonders geschützten Naturgebiets von oblastischer Bedeutung, wurde durch den Erlass der Regierung der Region vom 18. Oktober 2010 N 1190 genehmigt .

1.9. Ein Kartenschema des staatlichen natürlichen zoologischen Reservats "Beloserski" im Bezirk Beloserski befindet sich im Anhang zu dieser Verordnung.

II. Aufgaben und Regime des Schutzes des Territoriums des Reservats

2.1. Die Hauptaufgaben des Reservats sind die Erhaltung, Restaurierung und Reproduktion von wirtschaftlich, wissenschaftlich und kulturell wertvollen Objekten der Tierwelt, die als Jagdobjekte eingestuft sind, sowie seltener und gefährdeter Tierarten, die Erhaltung ihrer Lebensräume, Nistplätze und Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts.

2.2. Auf dem Territorium des Reservats ist es verboten:

Jagd sowie die Anwesenheit von Personen mit Jagdwerkzeugen und (oder) Jagdprodukten, Jagdhunden, Raubvögeln in den Jagdgebieten des Reservats, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Anzahl der Wildtiere in der gesetzlich festgelegten Weise reguliert wird der Russischen Föderation;

Abholzung von Waldplantagen in einem Umkreis von 500 Metern um Auerhuhnströmungen sowie in Waldstreifen mit einer Breite, die der Breite der Wasserschutzzone entspricht, entlang jedes Ufers eines Flusses oder eines anderen von Bibern bewohnten Gewässers, mit Ausnahme des selektiven Fällens von toten und beschädigten Waldplantagen;

Sammlung zoologischer, botanischer und mineralischer Sammlungen sowie paläontologischer Objekte;

Ernten und Sammeln von Nicht-Holz-Waldressourcen, Ernten von Nahrungsressourcen und Sammeln von Heilpflanzen, mit Ausnahme des Erntens und Sammelns dieser Ressourcen durch Bürger für ihren eigenen Bedarf;

Verbrennung von Vegetation, Lagerung und Verwendung von Pestiziden, Düngemitteln, anderen Materialien, Rohstoffen und Produktionsabfällen, die für Wildtiere und ihre Lebensräume gefährlich sind, ohne Maßnahmen zu ergreifen, um die Verhinderung von Krankheiten und Tod von Wildtieren sowie die Verschlechterung ihres Lebensraums zu gewährleisten;

Änderung des Wasserhaushalts des Territoriums;

Vermüllung des Territoriums und Verstopfung von Gewässern;

implodierende Werke;

Lichtungen unter Kommunikations- und Stromleitungen und entlang von Rohrleitungen aus dem Unterholz von Bäumen und Sträuchern während der Brutzeit der Tiere (vom 15. April bis 15. Juni);

Zerstörung und Beschädigung von vollen Häusern und anderen Hinweisschildern.

III. Organisation des Schutzes der Reserve

3.1. Die Verantwortung für den Schutz des Reservats wird der Abteilung und der Haushaltseinrichtung des Gebiets Wologda "Direktion für den Schutz und die Reproduktion der Fauna" übertragen.

3.2. Die staatliche Verwaltung im Bereich der Organisation und des Funktionierens der Reserve wird von der Abteilung durchgeführt.

3.3. Ein Verstoß gegen das festgelegte Regime oder die Regeln zum Schutz und zur Nutzung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen innerhalb des Reservats zieht eine zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Haftung nach sich, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt ist.

3.4. Schäden, die an natürlichen Objekten und Komplexen innerhalb der Grenzen des Reservats verursacht werden, unterliegen der Entschädigung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Anhang. KARTE DES STAATLICHEN ZOOLOGISCHEN NATÜRLICHEN RESERVATS "BELOSERSKI" IM BELOSERSKISCHEN BEZIRK*

Anhang
zur Verordnung

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