Regeln für die Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen. Regeln für die Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen. I. Allgemeine Bestimmungen


"Nach Genehmigung der Regeln für die Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen"

In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1996, Nr. 3, Art. 140) beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen.

2. Der Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 9. Juli 1994 N 815 „Über die Genehmigung der Regeln für die Erbringung von Veterinärdiensten“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1994, N 13, Art. 1521) wird für ungültig erklärt.

Durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. September 2003 N 596 wurden diese Regeln geändert. Siehe den Wortlaut der Regeln in der vorherigen Ausgabe

Regeln
Bereitstellung von bezahlten tierärztlichen Dienstleistungen
(genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 1998 N 898)
(in der Fassung vom 16. April 2001, 25. September 2003)

ICH. Allgemeine Bestimmungen
II. Informationen über bezahlte tierärztliche Dienstleistungen, das Verfahren zum Ausfüllen von Verträgen und Bezahlen von Dienstleistungen
III. Das Verfahren zur Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen
IV. Entgegennahme und Bearbeitung von Aufträgen für bezahlte tierärztliche Leistungen (Arbeiten)
v. Verfahren und Zahlungsformen für Dienstleistungen (Werke)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ und dem Gesetz der Russischen Föderation „Über Veterinärmedizin“ entwickelt und regeln die Beziehungen zwischen Verbrauchern und Auftragnehmern bei der Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen .
Die folgenden grundlegenden Konzepte werden in diesen Regeln verwendet:
"Verbraucher"- ein Bürger, der beabsichtigt, tierärztliche Dienstleistungen ausschließlich für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Bedürfnisse zu bestellen oder zu bestellen, zu erwerben oder zu nutzen, die nicht mit geschäftlichen Aktivitäten zusammenhängen;
"Testamentsvollstrecker"- eine Organisation, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, sowie ein einzelner Unternehmer, der im Rahmen eines erstattungsfähigen Vertrags tierärztliche Dienstleistungen für Verbraucher erbringt.

2. Bezahlte tierärztliche Leistungen umfassen:
klinische, therapeutische und prophylaktische, veterinärmedizinische und sanitäre, therapeutische, chirurgische, geburtshilfliche und gynäkologische, seuchenhemmende Maßnahmen, Immunisierung (aktiv, passiv), Desinfektion, Desinsektion, Deratisierung, Entwurmung;
alle Arten von Laboruntersuchungen, Durchführung veterinärmedizinischer und gesundheitlicher Untersuchungen von Lebensmittelrohstoffen und Lebensmittelprodukten tierischen Ursprungs, Lebensmittelprodukten tierischen und pflanzlichen Ursprungs aus nicht industrieller Produktion, die zum Verkauf auf Lebensmittelmärkten bestimmt sind, sowie minderwertige und tierärztlich gefährliche Lebensmittel tierischen Ursprungs;
Forschung und andere veterinärmedizinische Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zuchttieren mit ihrer Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben;
Feststellung der Trächtigkeit und Trächtigkeit aller Arten von Tieren, Entnahme und Transplantation von Embryonen und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fortpflanzung von Tieren, Vögeln, Fischen, Bienen und deren Transport;
Registrierung und Ausstellung von Veterinärdokumenten (Veterinärbescheinigungen, Bescheinigungen, Bescheinigungen, Pässe, Registrierungsbescheinigungen usw.);
Konsultationen (Empfehlungen, Ratschläge) zu Diagnostik, Behandlung, Vorbeugung von Krankheiten aller Tierarten und Technologie zu ihrer Erhaltung;
Einäscherung, Euthanasie und andere veterinärmedizinische Dienstleistungen.

3. Die Wirkung dieser Ordnung gilt nicht für die Durchführung therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen zur Verhütung, Diagnose und Beseitigung von Krankheiten, die für Mensch und Tier besonders gefährlich sind, sowie bei der Durchführung der staatlichen tierärztlichen Überwachung.

II. Informationen über bezahlte tierärztliche Dienstleistungen, das Verfahren zum Ausfüllen von Verträgen und Bezahlen von Dienstleistungen

4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher den Firmennamen (Namen) der Organisation, ihren Standort (juristische Anschrift) und ihre Arbeitsweise bekannt zu geben. Der Auftragnehmer bringt die angegebenen Informationen auf dem Schild an.

5. Der Auftragnehmer - ein Einzelunternehmer muss dem Verbraucher Informationen über die staatliche Registrierung und den Namen der Stelle geben, die sie registriert hat.

6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher in klarer und zugänglicher Form über die erbrachten tierärztlichen Leistungen (durchgeführte Arbeiten) zu informieren. Diese Informationen sollten an einem geeigneten Ort zur Ansicht bereitgestellt werden und Folgendes enthalten:
eine Liste der wichtigsten Arten von bezahlten tierärztlichen Dienstleistungen (Arbeiten) und der Formen ihrer Erbringung;
Preislisten für tierärztliche Dienstleistungen;
eine Lizenz zur Ausübung von Tätigkeiten zur Erbringung von entgeltlichen tierärztlichen Dienstleistungen;

Gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juli 2005 N 80-FZ sind tierärztliche Tätigkeiten von der Liste der bewilligungspflichtigen Tätigkeiten ausgenommen

Proben von Drogen, Medikamenten usw.;
Veterinärprodukte zur Verwendung bei der Erbringung von entgeltlichen tierärztlichen Dienstleistungen;
Muster von Standardverträgen, Quittungen, Gutscheinen, Quittungen, Coupons und anderen Dokumenten, die die Leistung und Bezahlung von Dienstleistungen (Arbeiten) bescheinigen;
Informationen über die Vorteile, die bestimmten Kategorien von Verbrauchern (Behinderte, Teilnehmer am Großen Vaterländischen Krieg usw.) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gewährt werden;
behördliche Dokumente zu Veterinärdiensten für Tiere;
Informationen über die Verbraucherschutzbehörde;
Informationen über den Sitz (juristische Adresse) des Auftragnehmers und den Sitz der Organisation, die befugt ist, Forderungen von Verbrauchern anzunehmen;
Angabe der konkreten Person, die den tierärztlichen Dienst erbringen wird, und Informationen über ihn, falls dies aufgrund der Art des tierärztlichen Dienstes von Bedeutung ist.

III. Das Verfahren zur Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen

7. Auftragnehmer: sichert den Einsatz von Arzneimitteln und Methoden, die negative Auswirkungen auf Tiere in der Diagnose, Behandlung und Prävention ausschließen, hochwirksame Tierarzneimittel und Methoden der veterinärmedizinischen Exposition; garantiert die Sicherheit veterinärmedizinischer Maßnahmen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere, das Leben und die Gesundheit des Verbrauchers sowie die Umwelt.

8. Der Verbraucher ist verpflichtet:
dem Darsteller auf seinen Wunsch Tiere zur Untersuchung zur Verfügung stellen, alle Fälle im Zusammenhang mit plötzlichem Tod oder gleichzeitiger Massenkrankheit von Tieren oder deren ungewöhnlichem Verhalten unverzüglich melden;
Maßnahmen ergreifen, um krankheitsverdächtige Tiere vor der Ankunft des Ausführenden zu isolieren;
Fleisch, Milch, Fleisch- und Milchprodukte, Eier und andere tierische Produkte ausschließlich nach tierärztlicher und gesundheitlicher Untersuchung und Einholung des Urteils des Auftragnehmers über ihre Eignung für Lebensmittelzwecke zu verkaufen;
Tierkadaver sowie für die Ernährung von Mensch und Tier ungeeignete Erzeugnisse aus der häuslichen Schlachtung von Vieh und Geflügel (Beschlagnahmen) an Veterinär- und Sanitätsverwertungsanlagen oder Tierfriedhöfe zur Vernichtung abzugeben;
Gewährleistung einer angemessenen Haltung und Fütterung der Tiere gemäß den zoohygienischen Anforderungen sowie der Durchführung obligatorischer therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen innerhalb der in Anweisungen, Anweisungen und Empfehlungen für die Haltung von Tieren festgelegten Fristen.

IV. Entgegennahme und Bearbeitung von Aufträgen für bezahlte tierärztliche Leistungen (Arbeiten)

9. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge für entgeltliche tierärztliche Leistungen (Arbeiten) entgegen, die seinem Tätigkeitsprofil entsprechen.

10. Bezahlte tierärztliche Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer auf der Grundlage des Abschlusses eines Vertrages, der Registrierung von Abonnementdiensten oder der Ausstellung eines Tokens, Gutscheins, einer Quittung, einer Quittung oder anderer Dokumente des festgelegten Formulars erbracht.

11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig darüber zu informieren, dass die Einhaltung der Anweisungen des Verbrauchers und andere vom Verbraucher abhängige Umstände die Qualität der erbrachten tierärztlichen Dienstleistung mindern oder deren termingerechte Fertigstellung unmöglich machen können.

12. Wenn der Verbraucher trotz rechtzeitiger und angemessener Information des Auftragnehmers das ungeeignete oder minderwertige Material nicht innerhalb einer angemessenen Frist ersetzt, die Anweisungen zur Art der Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen nicht ändert oder andere Umstände nicht beseitigt, die möglicherweise auftreten die Qualität der erbrachten Leistung mindern, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag über die Werkleistung (Erbringung einer Dienstleistung) zu kündigen und vollen Schadensersatz zu verlangen.

13. abgelaufen ist.
Siehe den Text von Absatz 13

V. Verfahren und Zahlungsformen für Dienstleistungen (Werke)

14. Zahlungsformen für die erbrachten Dienstleistungen werden zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer vereinbart.

15. Für die im Dienstleistungsvertrag vorgesehene Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen kann ein Fest- oder ungefährer Kostenvoranschlag erstellt werden.
Die Erstellung eines solchen Kostenvoranschlags auf Anfrage des Verbrauchers oder Auftragnehmers ist obligatorisch.
Der Unternehmer ist nicht berechtigt, eine Erhöhung des Pauschalbetrags und der Verbraucher dessen Verringerung zu verlangen, auch wenn es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht möglich war, den vollen Umfang der zu erbringenden tierärztlichen Leistungen zu erbringen oder die hierfür erforderlichen Kosten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren erheblichen Erhöhung des Aufwandes für vom Auftragnehmer beigestellte Materialien und Einrichtungen sowie für ihn erbrachte Leistungen Dritter eine Erhöhung des Festvoranschlages zu verlangen . Kommt der Verbraucher dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag gerichtlich zu kündigen.
Wenn bei der Erbringung einer bezahlten tierärztlichen Leistung zusätzliche tierärztliche Leistungen erforderlich werden und aus diesem Grund die ungefähre Schätzung erheblich überschritten wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig zu warnen.
Wenn der Verbraucher nicht zugestimmt hat, die ungefähre Schätzung zu überschreiten, hat er das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern. In diesem Fall kann der Auftragnehmer vom Verbraucher verlangen, den Preis für die erbrachte tierärztliche Leistung zu zahlen.
Der Auftragnehmer, der den Verbraucher nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit informiert hat, den ungefähren Kostenvoranschlag zu überschreiten, ist verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, die tierärztlichen Dienstleistungen im Rahmen des ungefähren Kostenvoranschlags zu bezahlen.

16. Bei Nichteinhaltung oder Verletzung dieser Regeln sowie der Gesetze der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ und „Über die Veterinärmedizin“ oder andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation, des Auftragnehmers und des Verbrauchers haftet nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

* Für juristische Personen erfolgt die Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen gemäß Artikel 1 und 421 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation.

und legen das Verfahren und die Bedingungen für die Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen für Besitzer (Einzelpersonen)* von Tieren, tierischen Erzeugnissen und anderen Arten von Erzeugnissen fest, die vom Veterinärdienst kontrolliert werden.

* Für juristische Personen erfolgt die Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen gemäß den Artikeln und dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation.

2. Bezahlte tierärztliche Leistungen umfassen:

klinische, therapeutische und prophylaktische, veterinärmedizinische und sanitäre, therapeutische, chirurgische, geburtshilfliche und gynäkologische, epizootische, sanitäre und hygienische Maßnahmen, Immunisierung (aktiv, passiv), Desinfektion, Desinsektion, Deratisierung, Entwurmung;

alle Arten von Laboruntersuchungen, veterinärmedizinischen und gesundheitspolizeilichen Untersuchungen von Fleisch, Innereien, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und Pflanzenbau;

Forschung und andere veterinärmedizinische Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zuchttieren, deren Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben, Exportverkäufen und anderen kommerziellen Zwecken;

Feststellung der Trächtigkeit und Trächtigkeit aller Arten von Tieren, Entnahme und Transplantation von Embryonen und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fortpflanzung von Tieren, Vögeln, Fischen, Bienen und deren Transport;

Registrierung und Ausstellung von Veterinärdokumenten (Veterinärbescheinigungen, Bescheinigungen, Bescheinigungen, Pässe, Registrierungsbescheinigungen usw.);

Registrierung von veterinärmedizinischen Schlussfolgerungen über den Bau von Veterinäreinrichtungen;

Einäscherung, Euthanasie und andere veterinärmedizinische Dienstleistungen.

3. Die Wirkung dieser Ordnung gilt nicht für die Durchführung therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen zur Verhütung, Diagnose und Beseitigung von Krankheiten, die für Mensch und Tier besonders gefährlich sind.

II. Informationen über bezahlte tierärztliche Dienstleistungen, das Verfahren zum Ausfüllen von Verträgen und Bezahlen von Dienstleistungen

4. Ein Unternehmen, eine Institution, eine Organisation, die bezahlte tierärztliche Dienstleistungen erbringt, muss über ein Schild verfügen, das das Profil und die Organisationsform ihrer Tätigkeit, den Firmennamen, die Anschrift und die Arbeitsweise angibt.

5. Ein Facharzt auf dem Gebiet der Veterinärmedizin, der unternehmerisch tätig ist, muss dem Verbraucher Informationen zur Registrierung und den Namen der Stelle, die ihn registriert hat, eine Lizenz zur Ausübung von Tätigkeiten zur Erbringung von entgeltlichen tierärztlichen Dienstleistungen, deren Inhalt und anderes zur Verfügung stellen notwendige Informationen.

6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher in klarer und zugänglicher Form über die erbrachten tierärztlichen Leistungen (durchgeführte Arbeiten) zu informieren. Diese Informationen sollten an einem geeigneten Ort zur Ansicht bereitgestellt werden und Folgendes enthalten:

eine Liste der wichtigsten Arten von bezahlten tierärztlichen Dienstleistungen (Arbeiten) und der Formen ihrer Erbringung;

Preislisten für tierärztliche Dienstleistungen, die von der Exekutivbehörde des Subjekts der Russischen Föderation genehmigt wurden, mit Angabe der Nummer und des Datums der Genehmigung;

eine Lizenz zur Ausübung von Tätigkeiten zur Erbringung von entgeltlichen tierärztlichen Dienstleistungen;

Proben von Drogen, Medikamenten usw.;

Veterinärprodukte zur Verwendung bei der Erbringung von entgeltlichen tierärztlichen Dienstleistungen;

Muster von Standardverträgen, Quittungen, Gutscheinen, Quittungen, Coupons und anderen Dokumenten, die die Leistung und Bezahlung von Dienstleistungen (Arbeiten) bescheinigen;

Informationen über die Vorteile, die bestimmten Kategorien von Verbrauchern (Behinderte, Teilnehmer am Großen Vaterländischen Krieg usw.) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gewährt werden;

behördliche Dokumente zu Veterinärdiensten für Tiere;

Informationen über die Verbraucherschutzbehörde;

Informationen über den Sitz (juristischer Sitz) des Auftragnehmers und den Sitz der Organisation, die befugt ist, Forderungen von Verbrauchern anzunehmen.

III. Das Verfahren zur Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen

7. Darsteller:

gewährleistet die Verwendung von Arzneimitteln und Methoden, die die negativen Auswirkungen auf Tiere in der Diagnose, Behandlung und Prävention ausschließen, hochwirksame Tierarzneimittel und Methoden der veterinärmedizinischen Exposition;

garantiert die Sicherheit veterinärmedizinischer Maßnahmen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere, das Leben und die Gesundheit des Verbrauchers sowie die Umwelt.

8. Der Verbraucher ist verpflichtet:

dem Darsteller auf seinen Wunsch Tiere zur Untersuchung zur Verfügung stellen, alle Fälle im Zusammenhang mit plötzlichem Tod oder gleichzeitiger Massenkrankheit von Tieren oder deren ungewöhnlichem Verhalten unverzüglich melden;

Maßnahmen ergreifen, um krankheitsverdächtige Tiere vor der Ankunft des Ausführenden zu isolieren;

Fleisch, Milch, Fleisch- und Milchprodukte, Eier und andere tierische Produkte ausschließlich nach tierärztlicher und gesundheitlicher Untersuchung und Einholung des Urteils des Auftragnehmers über ihre Eignung für Lebensmittelzwecke zu verkaufen;

Tierkadaver sowie für die Ernährung von Mensch und Tier ungeeignete Erzeugnisse aus der häuslichen Schlachtung von Vieh und Geflügel (Beschlagnahmen) an Veterinär- und Sanitätsverwertungsanlagen oder Tierfriedhöfe zur Vernichtung abzugeben;

Gewährleistung einer angemessenen Haltung und Fütterung der Tiere gemäß den zoohygienischen Anforderungen sowie der Durchführung obligatorischer therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen innerhalb der in Anweisungen, Anweisungen und Empfehlungen für die Haltung von Tieren festgelegten Fristen.

IV. Entgegennahme und Bearbeitung von Aufträgen für bezahlte tierärztliche Leistungen (Arbeiten)

9. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge für entgeltliche tierärztliche Leistungen (Arbeiten) entgegen, die seinem Tätigkeitsprofil entsprechen.

10. Bezahlte tierärztliche Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer auf der Grundlage des Abschlusses eines Vertrages, der Registrierung von Abonnementdiensten oder der Ausstellung eines Tokens, Gutscheins, einer Quittung, einer Quittung oder anderer Dokumente des festgelegten Formulars erbracht.

11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig über mögliche Komplikationen und das Verfahren zum Ergreifen vorbeugender Maßnahmen sowie über andere Umstände zu informieren, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen und die Qualität der für den Verbraucher erbrachten Dienstleistung (Arbeit) gefährden durchgeführt).

12. Wenn der Verbraucher trotz rechtzeitiger und begründeter Mahnung des Auftragnehmers keine vorbeugenden Maßnahmen ergreift oder die Umstände, die die Qualität der erbrachten Dienstleistungen gefährden, nicht ändert, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen ihm entstandene Verluste.

13. Wenn der Auftragnehmer den Verbraucher nicht rechtzeitig über die Umstände gewarnt hat, die die Erbringung von Dienstleistungen (Arbeiten) erschweren, und dies nicht in einem Dokument der festgelegten Form angegeben hat, ist er für die ordnungsgemäße Erbringung von Dienstleistungen (Arbeiten) verantwortlich ) in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

V. Verfahren und Zahlungsformen für Dienstleistungen (Werke)

14. Die Zahlungsarten für die erbrachten Dienstleistungen werden zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer vereinbart, auch über Registrierkassen, und wenn ihre Verwendung nicht möglich ist, nach Quittungen, die strenge Meldeformulare sind.

15. Für die Ausführung der vertraglich vorgesehenen Arbeiten kann ein verbindlicher oder ungefährer Kostenvoranschlag erstellt werden. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Vergütung für Arbeits- und Nebenkosten zu verlangen, die nicht im Festvoranschlag enthalten sind.

16. Bei Nichteinhaltung oder Verletzung dieser Regeln sowie der Gesetze der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ und „Über die Veterinärmedizin“ oder andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation, des Auftragnehmers und des Verbrauchers haften nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER REGELN

In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1996, Nr. 3, Art. 140) beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen.

2. Erkennen Sie den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 9. Juli 1994 N 815 „Über die Genehmigung der Regeln für die Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1994, N 13, Art. 1521) als ungültig an.

Premierminister
Russische Föderation
S. KIRIENKO

Zugelassen
Regierungsdekret
Russische Föderation
vom 6. August 1998 N 898

VORSCHRIFTEN
BEREITSTELLUNG VON BEZAHLTEN TIERÄRZTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ und dem Gesetz der Russischen Föderation „Über Veterinärmedizin“ entwickelt und regeln die Beziehungen zwischen Verbrauchern und Auftragnehmern bei der Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen .

Die folgenden grundlegenden Konzepte werden in diesen Regeln verwendet:

"Verbraucher" - ein Bürger, der beabsichtigt, tierärztliche Dienstleistungen ausschließlich für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Bedürfnisse zu bestellen oder zu bestellen, zu erwerben oder zu nutzen, die nicht mit geschäftlichen Aktivitäten zusammenhängen;

„Leistungserbringer“ – eine Organisation, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, sowie ein einzelner Unternehmer, der im Rahmen eines erstattungsfähigen Vertrags tierärztliche Dienstleistungen für Verbraucher erbringt.

2. Bezahlte tierärztliche Leistungen umfassen:

klinische, therapeutische und prophylaktische, veterinärmedizinische und sanitäre, therapeutische, chirurgische, geburtshilfliche und gynäkologische, seuchenhemmende Maßnahmen, Immunisierung (aktiv, passiv), Desinfektion, Desinsektion, Deratisierung, Entwurmung;

alle Arten von Laboruntersuchungen, Durchführung veterinärmedizinischer und gesundheitlicher Untersuchungen von Lebensmittelrohstoffen und Lebensmittelprodukten tierischen Ursprungs, Lebensmittelprodukten tierischen und pflanzlichen Ursprungs aus nicht industrieller Produktion, die zum Verkauf auf Lebensmittelmärkten bestimmt sind, sowie minderwertige und tierärztlich gefährliche Lebensmittel tierischen Ursprungs;

Forschung und andere veterinärmedizinische Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zuchttieren mit ihrer Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben;

Feststellung der Trächtigkeit und Trächtigkeit aller Arten von Tieren, Entnahme und Transplantation von Embryonen und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fortpflanzung von Tieren, Vögeln, Fischen, Bienen und deren Transport;

Absatz ist ungültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2014 N 1577;

Absatz ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. September 2003 N 596;

Einäscherung, Euthanasie und andere veterinärmedizinische Dienstleistungen.

3. Die Wirkung dieser Ordnung gilt nicht für die Durchführung therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen zur Verhütung, Diagnose und Beseitigung von Krankheiten, die für Mensch und Tier besonders gefährlich sind, sowie bei der Durchführung der staatlichen tierärztlichen Überwachung.

II. Informationen über bezahlte tierärztliche Leistungen,
Verfahren zum Ausfüllen von Verträgen und Bezahlen von Dienstleistungen

4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher den Firmennamen (Namen) der Organisation, ihren Standort (juristische Anschrift) und ihre Arbeitsweise bekannt zu geben. Der Auftragnehmer bringt die angegebenen Informationen auf dem Schild an.

5. Der Auftragnehmer - ein Einzelunternehmer muss dem Verbraucher Informationen über die staatliche Registrierung und den Namen der Stelle geben, die sie registriert hat.

6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher in klarer und zugänglicher Form über die erbrachten tierärztlichen Leistungen (durchgeführte Arbeiten) zu informieren. Diese Informationen sollten an einem geeigneten Ort zur Ansicht bereitgestellt werden und Folgendes enthalten:

eine Liste der wichtigsten Arten von bezahlten tierärztlichen Dienstleistungen (Arbeiten) und der Formen ihrer Erbringung;

Preislisten für tierärztliche Dienstleistungen;

Absatz ist ungültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Dezember 2006 N 767;

Proben von Drogen, Medikamenten usw.;

Veterinärprodukte zur Verwendung bei der Erbringung von entgeltlichen tierärztlichen Dienstleistungen;

Muster von Standardverträgen, Quittungen, Gutscheinen, Quittungen, Coupons und anderen Dokumenten, die die Leistung und Bezahlung von Dienstleistungen (Arbeiten) bescheinigen;

Informationen über die Vorteile, die bestimmten Kategorien von Verbrauchern (Behinderte, Teilnehmer am Großen Vaterländischen Krieg usw.) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gewährt werden;

behördliche Dokumente zu Veterinärdiensten für Tiere;

Informationen über die Verbraucherschutzbehörde;

Informationen über den Sitz (juristische Adresse) des Auftragnehmers und den Sitz der Organisation, die befugt ist, Forderungen von Verbrauchern anzunehmen;

Angabe der konkreten Person, die den tierärztlichen Dienst erbringen wird, und Informationen über ihn, falls dies aufgrund der Art des tierärztlichen Dienstes von Bedeutung ist.

III. Das Verfahren zur Bereitstellung bezahlt
Veterinärdienste

7. Darsteller:

gewährleistet die Verwendung von Arzneimitteln und Methoden, die die negativen Auswirkungen auf Tiere in der Diagnose, Behandlung und Prävention ausschließen, hochwirksame Tierarzneimittel und Methoden der veterinärmedizinischen Exposition;

garantiert die Sicherheit veterinärmedizinischer Maßnahmen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere, das Leben und die Gesundheit des Verbrauchers sowie die Umwelt.

8. Der Verbraucher ist verpflichtet:

dem Darsteller auf seinen Wunsch Tiere zur Untersuchung zur Verfügung stellen, alle Fälle im Zusammenhang mit plötzlichem Tod oder gleichzeitiger Massenkrankheit von Tieren oder deren ungewöhnlichem Verhalten unverzüglich melden;

Maßnahmen ergreifen, um krankheitsverdächtige Tiere vor der Ankunft des Ausführenden zu isolieren;

Fleisch, Milch, Fleisch- und Milchprodukte, Eier und andere tierische Produkte ausschließlich nach tierärztlicher und gesundheitlicher Untersuchung und Einholung des Urteils des Auftragnehmers über ihre Eignung für Lebensmittelzwecke zu verkaufen;

Tierkadaver sowie für die Ernährung von Mensch und Tier ungeeignete Erzeugnisse aus der häuslichen Schlachtung von Vieh und Geflügel (Beschlagnahmen) an Veterinär- und Sanitätsverwertungsanlagen oder Tierfriedhöfe zur Vernichtung abzugeben;

Gewährleistung einer angemessenen Haltung und Fütterung der Tiere gemäß den zoohygienischen Anforderungen sowie der Durchführung obligatorischer therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen innerhalb der in Anweisungen, Anweisungen und Empfehlungen für die Haltung von Tieren festgelegten Fristen.

IV. Entgegennahme und Bearbeitung von bezahlten Bestellungen
Veterinärdienste (Arbeiten)

9. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge für entgeltliche tierärztliche Leistungen (Arbeiten) entgegen, die seinem Tätigkeitsprofil entsprechen.

10. Bezahlte tierärztliche Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer auf der Grundlage des Abschlusses eines Vertrages, der Registrierung von Abonnementdiensten oder der Ausstellung eines Tokens, Gutscheins, einer Quittung, einer Quittung oder anderer Dokumente des festgelegten Formulars erbracht.

11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig darüber zu informieren, dass die Einhaltung der Anweisungen des Verbrauchers und andere vom Verbraucher abhängige Umstände die Qualität der erbrachten tierärztlichen Dienstleistung mindern oder deren termingerechte Fertigstellung unmöglich machen können.

12. Wenn der Verbraucher trotz rechtzeitiger und angemessener Information des Auftragnehmers das ungeeignete oder minderwertige Material nicht innerhalb einer angemessenen Frist ersetzt, die Anweisungen zur Art der Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen nicht ändert oder andere Umstände nicht beseitigt, die möglicherweise auftreten die Qualität der erbrachten Leistung mindern, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag über die Werkleistung (Erbringung einer Dienstleistung) zu kündigen und vollen Schadensersatz zu verlangen.

13. abgelaufen ist. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. September 2003 N 596.

V. Verfahren und Zahlungsformen für Dienstleistungen (Werke)

14. Zahlungsformen für die erbrachten Dienstleistungen werden zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer vereinbart.

15. Für die im Dienstleistungsvertrag vorgesehene Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen kann ein Fest- oder ungefährer Kostenvoranschlag erstellt werden.

Die Erstellung eines solchen Kostenvoranschlags auf Anfrage des Verbrauchers oder Auftragnehmers ist obligatorisch.

Der Unternehmer ist nicht berechtigt, eine Erhöhung des Pauschalbetrags und der Verbraucher dessen Verringerung zu verlangen, auch wenn es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht möglich war, den vollen Umfang der zu erbringenden tierärztlichen Leistungen zu erbringen oder die hierfür erforderlichen Kosten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren erheblichen Erhöhung des Aufwandes für vom Auftragnehmer beigestellte Materialien und Einrichtungen sowie für ihn erbrachte Leistungen Dritter eine Erhöhung des Festvoranschlages zu verlangen . Kommt der Verbraucher dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag gerichtlich zu kündigen.

Wenn bei der Erbringung einer bezahlten tierärztlichen Leistung zusätzliche tierärztliche Leistungen erforderlich werden und aus diesem Grund die ungefähre Schätzung erheblich überschritten wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig zu warnen.

Wenn der Verbraucher nicht zugestimmt hat, die ungefähre Schätzung zu überschreiten, hat er das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern. In diesem Fall kann der Auftragnehmer vom Verbraucher verlangen, den Preis für die erbrachte tierärztliche Leistung zu zahlen.

Der Auftragnehmer, der den Verbraucher nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit informiert hat, den ungefähren Kostenvoranschlag zu überschreiten, ist verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, die tierärztlichen Dienstleistungen im Rahmen des ungefähren Kostenvoranschlags zu bezahlen.

16. Bei Nichteinhaltung oder Verletzung dieser Regeln sowie der Gesetze der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ und „Über die Veterinärmedizin“ oder andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation, des Auftragnehmers und des Verbrauchers haftet nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

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REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER REGELN

Liste der sich ändernden Dokumente

vom 01.01.2001 N 1577)

In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über“ (Sammlung, 1996, N 3, Art. 140) beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln für die Bereitstellung von kostenpflichtigen Diensten.

2. Erkennen Sie den Erlass der Regierung der Russischen Föderation von 1994 N 815 „Über die Genehmigung der Regeln für die Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1994, N 13, Art. 1521) als ungültig an.

Premierminister

Russische Föderation

S. KIRIENKO

Zugelassen

Regierungsdekret

Russische Föderation

BEREITSTELLUNG VON BEZAHLTEN TIERÄRZTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

Liste der sich ändernden Dokumente

(in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 295,

vom 01.01.2001 N 596, vom 01.01.2001 N 767,

vom 01.01.2001 N 1577)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ und dem Gesetz der Russischen Föderation „Über Veterinärmedizin“ entwickelt und regeln die Beziehungen zwischen Verbrauchern und Auftragnehmern bei der Erbringung bezahlter tierärztlicher Dienstleistungen .

Die folgenden grundlegenden Konzepte werden in diesen Regeln verwendet:

"Verbraucher" - ein Bürger, der beabsichtigt, tierärztliche Dienstleistungen ausschließlich für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Bedürfnisse zu bestellen oder zu bestellen, zu kaufen oder zu nutzen, die nicht mit der Durchführung zusammenhängen;

„Vollstrecker“ – eine Organisation, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform, sowie diejenigen, die tierärztliche Dienstleistungen für Verbraucher im Rahmen eines erstattungsfähigen Vertrags erbringen.

(Absatz 1 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

2. Bezahlte tierärztliche Leistungen umfassen:

klinische, therapeutische und prophylaktische, veterinärmedizinische und sanitäre, therapeutische, geburtshilfliche und gynäkologische, epizootische Maßnahmen, Immunisierung (aktiv, passiv), Desinfektion, Desinsektion, Deratisierung, Entwurmung;

alle Arten von Laboruntersuchungen, Durchführung veterinärmedizinischer und gesundheitlicher Untersuchungen von Lebensmittelrohstoffen und Lebensmittelprodukten tierischen Ursprungs, Lebensmittelprodukten tierischen und pflanzlichen Ursprungs aus nicht industrieller Produktion, die zum Verkauf auf Lebensmittelmärkten bestimmt sind, sowie minderwertige und tierärztlich gefährliche Lebensmittel tierischen Ursprungs;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 295)

Forschung und andere veterinärmedizinische Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zuchttieren mit ihrer Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben;

Feststellung der Schwangerschaft und aller Arten von Tieren, Entnahme und Transplantation von Embryonen und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fortpflanzung von Tieren, Vögeln, Fischen, Bienen und deren Transport;

Absatz ist ungültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 1577;

Absatz ausgeschlossen. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596;

Einäscherung, Euthanasie und andere veterinärmedizinische Dienstleistungen.

3. Die Wirkung dieser Ordnung gilt nicht für die Durchführung therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen zur Verhütung, Diagnose und Beseitigung von Krankheiten, die für Mensch und Tier besonders gefährlich sind, sowie bei der Durchführung der staatlichen tierärztlichen Überwachung.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

II. Informationen über bezahlte tierärztliche Leistungen,

Verfahren zum Ausfüllen von Verträgen und Bezahlen von Dienstleistungen

4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher auf den Firmennamen (Namen) der Organisation, ihren Standort () und die Arbeitsweise hinzuweisen. Der Auftragnehmer bringt die angegebenen Informationen auf dem Schild an.

(Abschnitt 4 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

5. Der Auftragnehmer - ein Einzelunternehmer muss dem Verbraucher Informationen über die staatliche Registrierung und den Namen der Stelle geben, die sie registriert hat.

(Abschnitt 5 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher Informationen über die erbrachten tierärztlichen Dienstleistungen in klarer und zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen (). Diese Informationen sollten an einem geeigneten Ort zur Ansicht bereitgestellt werden und Folgendes enthalten:

eine Liste der wichtigsten Arten von bezahlten tierärztlichen Dienstleistungen (Arbeiten) und der Formen ihrer Erbringung;

Preislisten für tierärztliche Dienstleistungen;

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

Absatz ist ungültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 767;

Proben von Drogen, Medikamenten usw.;

Veterinärprodukte zur Verwendung bei der Erbringung von entgeltlichen tierärztlichen Dienstleistungen;

Muster, Quittungen, Gutscheine, Quittungen, Coupons und andere Dokumente, die die Leistung und Bezahlung von Dienstleistungen (Arbeiten) bescheinigen;

Informationen über die Vorteile, die bestimmten Kategorien von Verbrauchern (Behinderte, Teilnehmer am Großen Vaterländischen Krieg usw.) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gewährt werden;

behördliche Dokumente zu Veterinärdiensten für Tiere;

Informationen über die Verbraucherschutzbehörde;

Informationen über den Sitz (juristischer Sitz) des Auftragnehmers und den Sitz der Organisation, die befugt ist, Forderungen von Verbrauchern anzunehmen.

Angabe der konkreten Person, die den tierärztlichen Dienst erbringen wird, und Informationen über ihn, falls dies aufgrund der Art des tierärztlichen Dienstes von Bedeutung ist.

(der Absatz wurde durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596 eingeführt)

III. Das Verfahren zur Bereitstellung bezahlt

Veterinärdienste

7. Darsteller:

gewährleistet die Verwendung von Arzneimitteln und Methoden, die die negativen Auswirkungen auf Tiere in der Diagnose, Behandlung und Prävention ausschließen, hochwirksame Tierarzneimittel und Methoden der veterinärmedizinischen Exposition;

garantiert die Sicherheit veterinärmedizinischer Maßnahmen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere, das Leben und die Gesundheit des Verbrauchers sowie die Umwelt.

8. Der Verbraucher ist verpflichtet:

dem Darsteller auf seinen Wunsch Tiere zur Untersuchung zur Verfügung stellen, alle Fälle im Zusammenhang mit plötzlichem Tod oder gleichzeitiger Massenkrankheit von Tieren oder deren ungewöhnlichem Verhalten unverzüglich melden;

Maßnahmen ergreifen, um krankheitsverdächtige Tiere vor der Ankunft des Ausführenden zu isolieren;

Fleisch, Milch, Fleisch- und Milchprodukte, Eier und andere tierische Produkte ausschließlich nach tierärztlicher und gesundheitlicher Untersuchung und Einholung des Urteils des Auftragnehmers über ihre Eignung für Lebensmittelzwecke zu verkaufen;

Tierkadaver sowie für die Ernährung von Mensch und Tier ungeeignete Erzeugnisse aus der häuslichen Schlachtung von Vieh und Geflügel (Beschlagnahmen) an Veterinär- und Sanitätsverwertungsanlagen oder Tierfriedhöfe zur Vernichtung abzugeben;

Gewährleistung einer angemessenen Haltung und Fütterung der Tiere gemäß den zoohygienischen Anforderungen sowie der Durchführung obligatorischer therapeutischer und vorbeugender Maßnahmen innerhalb der in Anweisungen, Anweisungen und Empfehlungen für die Haltung von Tieren festgelegten Fristen.

IV. Entgegennahme und Bearbeitung von bezahlten Bestellungen

Veterinärdienste (Arbeiten)

9. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge für entgeltliche tierärztliche Leistungen (Arbeiten) entgegen, die seinem Tätigkeitsprofil entsprechen.

10. Bezahlte tierärztliche Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer auf der Grundlage des Abschlusses eines Vertrages, der Registrierung von Abonnementdiensten oder der Ausstellung eines Tokens, Gutscheins, einer Quittung, einer Quittung oder anderer Dokumente des festgelegten Formulars erbracht.

11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig darüber zu informieren, dass die Einhaltung der Anweisungen des Verbrauchers und andere vom Verbraucher abhängige Umstände die Qualität der erbrachten tierärztlichen Dienstleistung mindern oder deren termingerechte Fertigstellung unmöglich machen können.

(Abschnitt 11 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

12. Wenn der Verbraucher trotz rechtzeitiger und angemessener Information des Auftragnehmers das ungeeignete oder minderwertige Material nicht innerhalb einer angemessenen Frist ersetzt, die Anweisungen zur Art der Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen nicht ändert oder andere Umstände nicht beseitigt, die möglicherweise auftreten die Qualität der erbrachten Leistung mindern, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag über die Werkleistung (Erbringung einer Dienstleistung) zu kündigen und vollen Schadensersatz zu verlangen.

(Abschnitt 12 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

13. abgelaufen ist. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596.

V. Verfahren und Zahlungsformen für Dienstleistungen (Werke)

14. Zahlungsformen für die erbrachten Dienstleistungen werden zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer vereinbart.

(geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

15. Für die im Dienstleistungsvertrag vorgesehene Erbringung von tierärztlichen Dienstleistungen kann ein Fest- oder ungefährer Kostenvoranschlag erstellt werden.

Die Erstellung eines solchen Kostenvoranschlags auf Anfrage des Verbrauchers oder Auftragnehmers ist obligatorisch.

Der Unternehmer ist nicht berechtigt, eine Erhöhung des Pauschalbetrags und der Verbraucher dessen Verringerung zu verlangen, auch wenn es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht möglich war, den vollen Umfang der zu erbringenden tierärztlichen Leistungen zu erbringen oder die hierfür erforderlichen Kosten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren erheblichen Erhöhung des Aufwandes für vom Auftragnehmer beigestellte Materialien und Einrichtungen sowie für ihn erbrachte Leistungen Dritter eine Erhöhung des Festvoranschlages zu verlangen . Kommt der Verbraucher dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag gerichtlich zu kündigen.

Wenn bei der Erbringung einer bezahlten tierärztlichen Leistung zusätzliche tierärztliche Leistungen erforderlich werden und aus diesem Grund die ungefähre Schätzung erheblich überschritten wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig zu warnen.

Wenn der Verbraucher nicht zugestimmt hat, die ungefähre Schätzung zu überschreiten, hat er das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern. In diesem Fall kann der Auftragnehmer vom Verbraucher verlangen, den Preis für die erbrachte tierärztliche Leistung zu zahlen.

Der Auftragnehmer, der den Verbraucher nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit informiert hat, den ungefähren Kostenvoranschlag zu überschreiten, ist verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, die tierärztlichen Dienstleistungen im Rahmen des ungefähren Kostenvoranschlags zu bezahlen.

(Abschnitt 15 geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001 N 596)

16. Für die Nichteinhaltung oder Verletzung dieser Regeln sowie der Gesetze der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ und „Über die Veterinärmedizin“ oder andere behördliche Vorschriften der Russischen Föderation haften der Auftragnehmer und der Verbraucher die Gesetzgebung der Russischen Föderation.

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