Roulettes messen Metall. Schlüsselwörter: Metallbandmaße, Spezifikationen, Klassen, Grundparameter, technische Anforderungen, Abnahmeregeln, Prüfverfahren Metallbandmaße GOST 7502 98

GOST 7502-98

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

SEILE MESSEN
METALL

Technische Bedingungen

ZWISCHENSTAATLICHER RAT
ÜBER NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

Minsk

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Staatsunternehmen „Forschungsinstitut für Bergbaugeomechanik und Bergbauvermessung“ (VNIMI) und dem Interstate Technical Committee for Standardization MTK 296 „Optics and Optical Instruments“

EINFÜHRUNG von Gosstandart aus Russland

2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 13-98 vom 28. Mai 1998)

Staatsname

Name des nationalen Normungsgremiums

Die Republik Aserbaidschan

Azgosstandart

Republik Armenien

Armstate-Standard

Republik Weißrussland

Staatlicher Standard von Weißrussland

Republik Kasachstan

Staatsstandard der Republik Kasachstan

Kirgisische Republik

Kirgisischer Standart

Die Republik Moldau

Moldaustandard

Die Russische Föderation

Gosstandart von Russland

Die Republik Tadschikistan

Tadschikischer Staatsstandard

Turkmenistan

Hauptstaatsinspektion von Turkmenistan

Die Republik Usbekistan

Uzgosstandart

Staatlicher Standard der Ukraine

3 Durch den Erlass des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 27. Juli 1999 Nr. 220-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 7502-98 direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation ab dem 1. Juli in Kraft gesetzt , 2000.

4 STATT GOST 7502-89

GOST 7502-98

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

METALLMESSROULTIES

TechnischBedingungen

Messen von Metallbändern.
Spezifikationen

Einführungsdatum 01.07.2000

1 Einsatzgebiet

Diese Norm gilt für Maßbänder aus Metall der 2. und 3. Genauigkeitsklasse (im Folgenden Bandmaße genannt), die zum Messen von Längenmaßen durch direkten Vergleich mit der Skala bestimmt sind.

Sicherheitsanforderungen für Bandmaße mit Belastung sind in festgelegt.

4.28.2 Jede gelieferte Charge von Maßbändern muss mit einem Dokument (Zertifikat oder Pass) versehen sein, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm bestätigt, und bei Maßbändern mit Belastung mit einer zusätzlichen Bedienungsanleitung. Die Unterlagen müssen mit dem Bauartzulassungszeichen des Messgerätes gemäß den behördlichen Unterlagen 1) gekennzeichnet sein.

4.28.3 Vergleichbare Maßbänder müssen über ein Prüfzertifikat verfügen, aus dem die Daten hervorgehen.

4.29 Die Kennzeichnung von Maßbändern muss eindeutig sein und während der gesamten Lebensdauer bestehen bleiben. Der Ort und die Art der Markierung sind in den Zeichnungen angegeben.

4.30 Auf dem Körper jedes Maßbandes muss angebracht werden:

Konventionelle Bezeichnung für Roulette;

Zulassungszeichen für die Art des Maßbandes als Messmittel nach behördlichen Vorschriften 1) ;

Seriennummer (bei verglichenen Maßbändern);

Ausstellungsjahr und -monat;

Der Stempel des Technischen Kontrolldienstes.

1) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.009.

4.31 Auf dem Maßband jedes Maßbandes am Auspuffende ist angebracht:

Roulettelänge in Metern;

Masse eines 1-m-Bandmaßes in Gramm;

Längenausdehnungskoeffizient des Bandmaterials (für Roulettes mit einer Länge von 10 m oder mehr);

Das Zeichen des Glaubens.

4.32 Das am Zugende des Maßbandes befestigte Gewicht muss gekennzeichnet sein mit:

Warenzeichen des Herstellers oder dessen Name;

Gewicht der Ladung in Kilogramm.

5.3 Abnahmeprüfungen zur Erfüllung der Anforderungen , , , , , werden mit statistischer Stichprobenkontrolle durchgeführt. Kontrollpläne werden nach den Methoden erstellt, die gemäß den behördlichen Dokumenten 1) entwickelt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden. Prüfungen werden vom Technischen Überwachungsdienst des Herstellers durchgeführt (organisiert).

1) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß RD 50-605.

5.4 Nach bestandener Abnahmeprüfung sind Maßbänder gemäß den behördlichen Unterlagen 2) zu verifizieren und, falls vom Kunden gefordert, den Anforderungen entsprechend zu vergleichen.

2) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.006.

5.5 Wiederkehrende Prüfungen werden mindestens einmal jährlich im vollen Umfang der Anforderungen dieser Norm und Konstruktionsdokumentation für Bandmaße bestimmter Marken durchgeführt.

5.5.1 Geprüft werden mindestens drei Muster von Maßbändern mit und ohne Belastung, Längen 3 (oder 5), 10, 30 (oder 50), 100 m von jedem Material, Korrosionsschutzbeschichtung, Genauigkeitsklasse nach Wahl des technischer Kontrolldienst aus den Reihen derjenigen, die die Abnahme bestanden haben - bestandene Tests.

Prüfbänder ab einer Länge von 10 m einer Genauigkeitsklasse, die sich nur in der Skalenlänge unterscheiden, werden auf Maßbändern der größten Länge durchgeführt und die Prüfergebnisse auf den gesamten Standardgrößenbereich erweitert.

Die Ergebnisse der regelmäßigen Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen.

5.5.2 Wird eine Nichtübereinstimmung der Proben (Muster) mit der zu prüfenden Anforderung festgestellt, werden die Prüfungen nicht abgebrochen und nicht vollständig durchgeführt. Darüber hinaus werden Wiederholungsprüfungen an einer doppelten Anzahl von Mustern durchgeführt, die vom Technischen Kontrolldienst unter den bestandenen Abnahmeprüfungen entsprechend den Abweichungspunkten ausgewählt werden.

Die Ergebnisse wiederholter Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse der Wiederholungstests sind endgültig.

6 Testmethoden

4) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß GOST R 8.568.

6.5 Die Einhaltung der Anforderungen wird gemäß GOST 9.032, GOST 9.302, GOST 9.401, GOST 9.407 überprüft, die Art der Beschichtung wird gemäß der Konstruktionsdokumentation überprüft. Bei wiederkehrenden Prüfungen wird nach jeder klimatischen und mechanischen Prüfung der Zustand der Beschichtungen überprüft.

6.6 Die Übereinstimmung der Schriftart () wird durch Vergleich mit einem Muster nach GOST 26.020 oder GOST 3489.2 überprüft.

6.7 Die Prüfung erfolgt durch mindestens 5-maliges Fallenlassen des Maßbandes ohne zusätzliche Beschleunigung aus 1,5 m Höhe auf eine harte Unterlage.

Das Maßband darf nach der Prüfung keine Kerben, Risse, Dellen, Beschädigungen an Beschichtungen, Verklemmen des Bandes beim dreimaligen Ausziehen und Aufwickeln des Bandes aufweisen. Der Koffer darf keine Schäden aufweisen, die eine weitere Verwendung von Maßbändern verhindern.

6.8 Die Prüfung erfolgt durch dreimaliges Dehnen des Maßbandes mit einer Kraft von .

Es sollten keine Dellen, Restverformungen am Band vorhanden sein, es sollte keine Trennung (Bruch) des Maßbandes geben.

6.9 Die Einhaltung der Anforderungen wird durch praktische Prüfung und dreimaliges Ziehen und Aufwickeln des Maßbandes über seine gesamte Länge überprüft, wobei die Fixierung an drei beliebigen Punkten entlang der Bandlänge überprüft wird.

6.10 Die Einhaltung der Anforderungen wird in einer Wärmefeuchtekammer durch dreimaliges Herausziehen und Wickeln des Maßbandes über seine gesamte Länge, jeweils nach 2 Stunden Einwirkung bei festgelegten Grenzwerten von Temperatur und Luftfeuchtigkeit, überprüft. Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen in der Kammer sollten stationäre Werte nicht überschreiten± 3 ° C und ± 3 % bzw.

Nach den Prüfungen dürfen keine mechanischen Beschädigungen, Verklemmungen und Verformungen des Maßbandes, Auslöschungen der Skalenelemente und Beschädigungen der Beschichtungen auftreten.

6.11 Die Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich mechanischer Einwirkungen wird auf Prüfständen unter festgelegten Belastungen überprüft.

Die Dauer der Vibrationstests beträgt 1 Stunde.

Die Schlagfestigkeit bei wiederholten Schlägen wird geprüft, indem 30 Minuten lang mindestens 3000 Schläge mit einer Frequenz von 80-120 Schlägen pro Minute ausgeübt werden.

Die Schlagfestigkeit bei Einzelschlägen wird durch mindestens 5 Schläge geprüft.

Während der Prüfung muss der Behälter starr befestigt sein.

Die Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse während des Transports wird geprüft, indem die verpackten Rollen 2 Stunden lang in einer Wärmekammer bei einer Temperatur von minus 50 ° C gehalten werden° C, dann plus 50 ° MIT.

Das Maßband gilt als bestanden, wenn nach der Prüfung keine mechanischen Beschädigungen des Körpers, des Bandes, des Bandklemmens, der Beschichtungen und des Maßstabs auftreten.

6.12 Zuverlässigkeitsindikatoren werden gemäß Zuverlässigkeitstestprogrammen geprüft, die gemäß GOST 27.410 entwickelt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden.

7 Transport und Lagerung

7.1 Roulettes werden in geschlossenen Fahrzeugen transportiert.

7.2 Transportbedingungen in Bezug auf Witterungseinflüsse müssen den Lagerbedingungen 5 gemäß GOST 15150 entsprechen.

7.3 In Flugzeugen werden Maßbänder in beheizten Fächern transportiert.

7.4 Das Maßband sollte auf Regalen in beheizten Lagern gemäß den Lagerbedingungen 1 GOST 15150 gelagert werden.

8 Gebrauchsanweisung

8.5 Zur Sicherstellung der erforderlichen Arbeitsspannung bei Messungen wird der Einsatz von Dynamometern empfohlen.

8.6 Bei Messungen bei anderen Temperaturen als 20° Mit , es muss eine Änderung vorgenommen werdenD tauf dem Temperaturkoeffizienten der linearen Ausdehnung, berechnet nach der Formel

D t = aLUnd(t - 20),

wo a- Längenausdehnungskoeffizient des Materials des Maßbandes (für Kohlenstoffstahla = 1, 2× 10 -5 , für Edelstahla = 2,0 × 10 -5 );

Land -Maßbandlänge bei Temperatur gemessent;

t - Lufttemperatur während der Messung,° MIT.

9 Herstellergarantien

9.1 Der Hersteller gewährleistet die Konformität von Maßbändern mit den Anforderungen dieser Norm, sofern der Verbraucher die Betriebs-, Transport- und Lagerbedingungen beachtet.

9.2 Gewährleistungsfrist - 12 Monate. ab dem Datum des Verkaufs über ein Einzelhandelsnetz oder ab dem Datum des Eingangs beim Verbraucher.

ANHANG A
(informativ)
Literaturverzeichnis

MI 1780-87 „Richtlinien. GSI. Beispielhafte Maßbänder und Maßbänder aus Metall. Verifizierungsregeln. Genehmigt von VNIIM ihnen. DI. Mendelejew

TU 14-1-425-72 „Kaltgewalztes Band aus korrosionsbeständigen Stahlsorten Kh18G14AN4 (EP-197) und Kh18N9SMR (EP-414)“. Genehmigt von Glavmetiz des Ministeriums für Bergbaumetallurgie der UdSSR

PR 50.2.009-94 „Metrologieregeln. GSI. Das Verfahren zur Prüfung und Zulassung des Messgerätetyps. Akzeptiert von Gosstandart of Russia

RD 50-605-86 „Richtlinien für die Anwendung von Normen zur statistischen Abnahmekontrolle“. Zugelassen durch den staatlichen Standard der UdSSR

PR 50.2.006-94 „Metrologieregeln. GSI. Überprüfung von Messgeräten. Organisation und Ablauf“. Akzeptiert von Gosstandart of Russia

Schlüsselwörter: Metallbandmaße, Spezifikationen, Klassen, Grundparameter, technische Anforderungen, Abnahmeregeln, Prüfverfahren

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GOST 7502-98

Gruppe P53

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD


METALLMESSROULTIES

Technische Bedingungen

Messen von Metallbändern. Spezifikationen

ISS 17.040.30
OKP 44 3356

Einführungsdatum 01.07.2000

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Staatsunternehmen „Forschungsinstitut für Bergbaugeomechanik und Bergbauvermessung“ (VNIMI) und dem Interstate Technical Committee for Standardization MTK 296 „Optics and Optical Instruments“

EINFÜHRUNG von Gosstandart aus Russland

2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 13 vom 28. Mai 1998)

Staatsname

Name des nationalen Normungsgremiums

Die Republik Aserbaidschan

Azgosstandart

Republik Armenien

Armstate-Standard

Republik Weißrussland

Staatlicher Standard von Weißrussland

Republik Kasachstan

Staatsstandard der Republik Kasachstan

Kirgisische Republik

Kirgisischer Standart

Die Republik Moldau

Moldaustandard

Die Russische Föderation

Gosstandart von Russland

Die Republik Tadschikistan

Tadschikischer Staatsstandard

Turkmenistan

Hauptstaatsinspektion von Turkmenistan

Die Republik Usbekistan

Uzgosstandart

Staatlicher Standard der Ukraine

3 Durch den Erlass des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 27. Juli 1999 N 220-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 7502-98 direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation ab dem 1. Juli in Kraft gesetzt. 2000.

5 ÜBERARBEITUNG. November 2006

1 Einsatzgebiet

Diese Norm gilt für Maßbänder aus Metall der 2. und 3. Genauigkeitsklasse (im Folgenden Bandmaße genannt), die zum Messen von Längenmaßen durch direkten Vergleich mit der Skala bestimmt sind.

Sicherheitsanforderungen für Gewichtsbänder sind in 4.18 festgelegt.

Anforderungen 3.4, 4.1-4.4, 4.7-4.10, 4.12, 4.13, 4.18, 4.19, 4.26, 4.28-4.33, 6.1, 6.2, 8.1, 8.4, 8.6, Abschnitte 5, 9 dieser Norm sind obligatorisch, andere werden empfohlen.

Die Norm gilt nicht für Bandmaße, die vor der Einführung dieser Norm von der Produktion entwickelt und gemastert wurden.

2 Normative Verweisungen

3 Hauptparameter und Abmessungen

3.1 Roulettes sollten mit Nennlängenskalen von 1, 2, 3, 5, 10, 20, 30, 50, 100 m hergestellt werden.

Auf Wunsch des Verbrauchers dürfen Maßbänder mit Skalen anderer Länge hergestellt werden.

3.2 Roulette sollte mit Edelstahlbändern (Symbol - H) oder Karbonstahl (Symbol - Y) gemacht werden.

3.3 Die ausziehbaren Enden der Roulettes sollten gemacht werden:

  • mit einem Ring (im Symbol - der Buchstabe "K");
  • mit einer Last (im Symbol - der Buchstabe "G").

Roulettes bis einschließlich 5 m dürfen mit einem Auspuffende in Form von:

  • rechteckiges Ende (im Symbol - der Buchstabe "P");
  • mit einem Halter zur Befestigung am zu messenden Objekt (im Symbol - der Buchstabe "D").

3.4 Das Symbol für Bandmaße sollte enthalten: den Buchstaben „P“ – „Roulette“, die Nennlänge der Skala, das Material des Bandes, die Genauigkeitsklasse, die Ausführung des Zugendes des Bandes und dessen Bezeichnung Standard.

Beispiele für Symbole:

Maßband mit Nennlängenskala 30 m, Edelstahlband, Genauigkeit Klasse 2, Ring am Zugende des Bandes:

Р30Н2К GOST 7502-98

Maßband mit Nennlängenskala 5 m, Kohlenstoffstahlband, Genauigkeitsklasse 3, rechteckiges Ende am Zugende des Bandes:

R5U3PGOST 7502-98


4 Technische Anforderungen

4.1 Roulettes müssen den Anforderungen dieses Standards und der Designdokumentation für bestimmte Roulettemarken entsprechen, die in der vorgeschriebenen Weise zugelassen sind.

4.2 Die zulässige Abweichung der tatsächlichen Länge der Intervalle der Maßbandskalen von der auf der Skala markierten bei einer Umgebungstemperatur von 20 ° C und der Spannung des Maßbands mit der Arbeitskraft sollte die in Tabelle 1 angegebene nicht überschreiten.

Tabelle 1

In Millimetern

Die Arbeitskraft der Bandspannung während der Messungen:

  • (100±10) H - für Roulettes mit einer Länge von 10 m und mehr;
  • (10±1) H " " " 1-5 m;
  • für Roulettes mit einer Last - die Spannkraft wird durch die Last selbst erzeugt;
  • für Roulette mit Rillenband - ohne Spannung.

Bei Maßbändern mit einem am Zugende des Maßbandes befestigten Gewicht muss die Masse des Gewichtes (2 ± 0,1) kg betragen.

4.3 Auf Wunsch des Verbrauchers vergleicht der Hersteller die bestellten Maßbänder gemäß den behördlichen Unterlagen.

__________________

MI 1780.

Vergleichbaren Roulettes wird eine Fabriknummer zugeordnet. Das Eichzertifikat gibt die tatsächliche Länge (nach Norm) von Null bis zu jedem Meterhub des Maßbandes an, gerundet auf Zehntelmillimeter.

4.4 Bänder müssen bei einer Umgebungstemperatur von minus 40 bis plus 50 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 98 % bei einer Temperatur von plus 25 °C und an Minen gelieferte Bänder bei Temperaturen von minus 10 bis plus 35 °C und relativ betriebsfähig sein Luftfeuchtigkeit bis zu 100 % bei einer Temperatur von plus 35 °C (UHL-Version, Platzierungskategorie 1 und 5 nach GOST 15150).

4.5 Die durchschnittliche Gesamtlebensdauer für Maßbänder aus Edelstahl beträgt 2000 Zyklen, für Maßbänder aus Kohlenstoffstahl 1500 Zyklen (Zyklus umfasst: Ziehen des Bandes auf volle Länge, Ziehen mit Betriebskraft, Zählen, Aufwickeln des Bandes).

Als Kriterium für den Grenzzustand (Versagen) gilt: Bruch des Gehäuses und des Aufzugsmechanismus, Klemmen, Reißen, Löschen von Strichen und Zahlen des Maßbandes über 10 % der Gesamtstrichzahl und Strichzahl.

4.6 Der Maßstab wird an einer oder beiden Kanten des Bandes angebracht. Es ist erlaubt, Skalen auf beiden Seiten des Bandes anzubringen.

4.7 Maßbänder werden in Millimeter-, Zentimeter- und Meterabständen angebracht.

4.8 Roulettes werden so gemacht, dass der Anfang der Skala mit dem Ende des Maßbandes zusammenfällt.

Roulettes mit einem Zugring ab einer Länge von 10 m werden so hergestellt, dass der Anfang der Skala mindestens 100 mm vom Ende entfernt ist.

Bei Bandmaßen mit Belastung dient das untere Ende der Belastung als Skalenanfang.

4.9 Ausgangspunkte für die Digitalisierung sind:

  • für Zentimeterintervalle - der Beginn jedes Meters;
  • für Meterintervalle - der Anfang der Roulette-Skala.

Bei Zentimeterintervallen darf der Anfang jedes Dezimeters als Ursprung genommen werden, während die Digitalisierung von Intervallen, die ein Vielfaches von 10 sind, in der Anzahl der Zentimeterintervalle vom Beginn jedes Meters angegeben wird.

Für Zentimeter-Intervalle von Roulette-Skalen bis einschließlich 5 m Länge ist es zulässig, den Anfang der Roulette-Skala als Bezugspunkt zu nehmen, ohne digitale Bezeichnungen von Meter-Intervallen anzuwenden.

4.10 Die Strichbreite sollte aus dem Bereich ausgewählt werden: 0,20; 0,30; 0,40mm. Zulässige Abweichung ±0,05 mm.

4.11 Die Striche verschiedener Skalenintervalle sollten unterschiedlich lang sein.

4.12 Digitalisierung von Waagen

4.12.1 Jedes Zentimeter- und Meterintervall muss eine digitale Bezeichnung der Gesamtzahl der Intervalle vom Ursprung haben; Zahlen, die Meterabstände angeben, müssen durch den Buchstaben „m“ (Meter) ergänzt werden.

4.12.2 Numerische Angaben von Zentimeterschritten, Vielfachen von Zehn und Meterschritten sollten durch eine Vergrößerung der Schriftgröße oder einen farbigen Hintergrund hervorgehoben werden.

4.12.3 In der Nähe der Bezeichnungen der Zentimeterintervalle, ein Vielfaches von 10, Zahlen anbringen, die die Anzahl der vollen Meter vom Anfang der Skala angeben.

4.13 Striche und Zahlen sollten gleichmäßig, deutlich und senkrecht zur Arbeitskante des Bandes sein. Die Abweichung von der Rechtwinkligkeit für Striche sollte 30 Zoll nicht überschreiten, für Zahlen - 3 °.

4.14 Für Zahlen und Beschriftungen werden Schriftarten gemäß GOST 26.020 verwendet. Auf Waagen mit gedruckten Strichen dürfen Zahlen und Beschriftungen in typografischer Schriftart gemäß GOST 3489.2 ausgeführt werden.

4.15 Roulette-Skalen sollten mit gedruckten oder geätzten Strichen und Digitalisierung hergestellt werden

4.16 Der Hintergrund der Roulette-Skala sollte hell sein, und die Striche und Ziffern sollten dunkel und von kontrastierenden Farben sein.

Bei Maßbändern aus Kohlenstoffstahl mit geätzten Strichen und Digitalisierung ist ein dunkler Hintergrund zulässig, während Striche und Digitalisierung hell sind.

4.17 Roulettes müssen eine Vorrichtung haben, um das Maßband in jeder Arbeitsposition oder innerhalb einer Umdrehung der Trommel zu fixieren.

4.18 Roulettes müssen eine Bandspule haben. Roulettes bis zu einer Länge von 5 m müssen über eine Vorrichtung zum automatischen Aufwickeln des Bandes verfügen. In Absprache mit dem Verbraucher ist es erlaubt, Roulettes ohne automatisches Aufwickeln des Bandes herzustellen.

Es ist verboten, die automatische Aufwickelvorrichtung für Roulette mit einer Last zu verwenden.

4.19 Beim Ab- und Aufwickeln des Maßbandes dürfen keine Verzerrungen und Verklemmungen auftreten.

4.20 Maßbandgehäuse sollen die Sicherheit des Maßbandes in aufgewickelter Form bei einem Sturz aus 1,5 m Höhe gewährleisten.

4.21 Die Konstruktion des Körpers muss das Maßband vor Bruch oder dem Auftreten von Restverformungen schützen, nachdem es für Messungen gespannt wurde.

4.22 Die Konstruktion des geschlossenen Gehäuses eines Maßbands mit einer Länge von 10 m oder mehr sollte die Möglichkeit einer regelmäßigen Reinigung des inneren Hohlraums gewährleisten.

4.23 Roulette-Maßbänder werden flach gemacht. Für Bandmaße bis einschließlich 5 m Länge dürfen Bänder mit rechteckigem Ende und mit einem Halter konvex (gerillt) gemacht werden.

4.24 Zur Herstellung von Maßbändern werden Bandmaße verwendet

a) Edelstahlbänder:

_________________

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß TU 14-1-425 *.

  • kaltgewalzt aus korrosions- und hitzebeständigem Stahl 12Kh17G9AN4 hartbearbeitet oder hochhartbearbeitet, erhöhte Genauigkeit, Gruppe 1, Oberflächenklasse A gem GOST 4986 ;

b) Kohlenstoffstahlbänder:

  • kaltgewalzter Vergütungsstahl, Festigkeitsgruppe 2P, normale Fertigungsgenauigkeit, lichtgehärtet, poliert, mit bearbeiteten Kanten, mit einem Halbmond von nicht mehr als 2 mm pro 3 m gemäß GOST 21996.

Es dürfen Stähle anderer Sorten mit physikalisch-chemischen, physikalisch-mechanischen und technologischen Eigenschaften verwendet werden, die den entsprechenden Eigenschaften von Stählen dieser Sorten nicht unterlegen sind.

, GOST 23852.

4.27 Roulettes in einer Verpackung müssen folgenden äußeren Einflüssen standhalten:

4.28 Vollständigkeit

4.28.1 Auf Wunsch des Verbrauchers müssen Bandmaße ab einer Länge von 10 m mit einem Dynamometer ausgestattet sein, das eine Arbeitsspannung mit der in 4.2 angegebenen Kraft liefert.

4.28.2 Jede gelieferte Charge von Maßbändern muss mit einem Dokument (Zertifikat oder Pass) versehen sein, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm bestätigt, und bei Maßbändern mit Belastung mit einer zusätzlichen Bedienungsanleitung. Die Unterlagen müssen das Typenzulassungszeichen des Messgeräts gemäß den behördlichen Unterlagen tragen.

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.009 *.

* Das Dokument ist auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht gültig. Ist aufgrund der Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Russlands vom 30. November 2009 N 1081 ungültig geworden. Gültig , , , , nachfolgend im Text. - Hinweis des Datenbankherstellers.

4.28.3 Vergleichbare Bandmaße müssen einen Eichschein mit Angabe der Daten nach 4.3 haben.

4.29 Die Kennzeichnung von Maßbändern muss eindeutig sein und während der gesamten Lebensdauer bestehen bleiben. Der Ort und die Art der Markierung sind in den Zeichnungen angegeben.

4.30 Auf dem Körper jedes Maßbandes muss angebracht werden:

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - in Übereinstimmung mit PR 50.2.009.

  • Seriennummer (bei verglichenen Maßbändern);
  • Jahr und Monat der Ausgabe;
  • Stempel des Technischen Kontrolldienstes.

4.31 Auf dem Maßband jedes Maßbandes am Auspuffende ist angebracht:

  • Maßbandlänge in Metern;
  • Gewicht von 1 m Maßband in Gramm;
  • Längenausdehnungskoeffizient des Bandmaterials (für Roulettes ab 10 m Länge);
  • Vertrauenszeichen.

Sammelverpackungen müssen eine Packliste haben, aus der hervorgeht:

  • Name des Herstellers und seine Anschrift;
  • herkömmliche Bezeichnung für Roulette;
  • die Anzahl der verpackten Rollen;
  • Herstellungsdatum der Rollen.

5 Annahmeregeln

5.1 Um die Übereinstimmung von Maßbändern mit den Anforderungen dieser Norm und Konstruktionsdokumentation für Maßbänder bestimmter Marken zu überprüfen, wird Folgendes durchgeführt: Prüfungen zur Zulassung des Messgerätetyps, Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen, Verifizierung, Prüfungen zur Bestätigung Übereinstimmung mit dem zugelassenen Typ.

5.2 Prüfungen zur Zulassung des Messgerätetyps und zur Bestätigung der Übereinstimmung mit dem zugelassenen Typ werden in Übereinstimmung mit behördlichen Dokumenten durchgeführt.

_________________

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.009.

5.3 Abnahmeprüfungen zur Erfüllung der Anforderungen von 3.1-3.4, 4.2, 4.3, 4.6-4.19, 4.23-4.26, 4.28-4.36 werden mit statistischer Stichprobenkontrolle durchgeführt. Kontrollpläne werden in den Methoden erstellt, die gemäß den behördlichen Dokumenten entwickelt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden. Prüfungen werden vom Technischen Überwachungsdienst des Herstellers durchgeführt (organisiert).

_________________
Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß RD 50-605.

5.4 Nach bestandener Abnahmeprüfung sind Maßbänder gemäß den behördlichen Unterlagen zu verifizieren und, falls vom Kunden gefordert, gemäß den Anforderungen von 4.3 zu vergleichen.

_________________

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.006.

5.5 Wiederkehrende Prüfungen werden mindestens einmal jährlich im vollen Umfang der Anforderungen dieser Norm und Konstruktionsdokumentation für Bandmaße bestimmter Marken durchgeführt.

5.5.1 Geprüft werden mindestens drei Muster von Maßbändern mit und ohne Belastung, Längen 3 (oder 5), 10, 30 (oder 50), 100 m von jedem Material, Korrosionsschutzbeschichtung, Genauigkeitsklasse nach Wahl des technischer Kontrolldienst aus den Reihen derjenigen, die die Abnahme bestanden haben - bestandene Tests.

Prüfbänder ab einer Länge von 10 m einer Genauigkeitsklasse, die sich nur in der Skalenlänge unterscheiden, werden auf Maßbändern der größten Länge durchgeführt und die Prüfergebnisse auf den gesamten Standardgrößenbereich erweitert.

Die Ergebnisse der regelmäßigen Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen.

5.5.2 Wird eine Nichtübereinstimmung der Proben (Muster) mit der zu prüfenden Anforderung festgestellt, werden die Prüfungen nicht abgebrochen und nicht vollständig durchgeführt. Darüber hinaus werden Wiederholungsprüfungen an einer doppelten Anzahl von Mustern durchgeführt, die vom Technischen Kontrolldienst unter den bestandenen Abnahmeprüfungen entsprechend den Abweichungspunkten ausgewählt werden.

Die Ergebnisse wiederholter Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse der Wiederholungstests sind endgültig.

6 Testmethoden

6.1 Tests von Roulettes und Entscheidungen auf der Grundlage ihrer Ergebnisse werden gemäß den Anforderungen dieser Norm und Designdokumentation für Roulettes bestimmter Marken durchgeführt. Die in dieser Norm festgelegten Verfahren und Prüfwerkzeuge, mit Ausnahme der obligatorischen, können durch andere ersetzt werden, wobei die erforderliche Genauigkeit und die in der vorgeschriebenen Weise vereinbarten Messbedingungen gewährleistet sind.

Alle verwendeten Messgeräte müssen gemäß den behördlichen Dokumenten verifiziert und die Prüfgeräte müssen gemäß GOST 24555 zertifiziert sein.

_________________

PR 50.2.006.

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß GOST R 8.568.

6.2 Kontrolle der Breite und Dicke des Maßbandes (4.25), Striche und Zahlen (4.10, 4.13), Abweichungen in der Länge der Intervalle (4.2), Gewicht und Umfang der Belastung bei Bandmaßen mit Belastung (4.2, 4.8 ) wird gemäß den behördlichen Dokumenten durchgeführt.

_________________

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß MI 1780 oder gemäß gemäß MI 1780 entwickelten und in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Überprüfungsmethoden.

6.3 Die Einhaltung der Anforderungen von 3.1-3.4, 4.6-4.9, 4.11, 4.12, 4.15, 4.16, 4.23, 4.28-4.36 wird durch Fremdbesichtigung und Vergleich mit der Konstruktionsdokumentation überprüft. Die Abmessungen werden von allen Messinstrumenten kontrolliert, die eine Kontrolle der auf den Zeichnungen angegebenen Abmessungen und ihrer Toleranzen ermöglichen.

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6.7 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.20 wird überprüft, indem das Maßband ohne zusätzliche Beschleunigung aus einer Höhe von 1,5 m mindestens 5 Mal auf eine feste Unterlage fallen gelassen wird.

Das Maßband darf nach der Prüfung keine Kerben, Risse, Dellen, Beschädigungen an Beschichtungen, Verklemmen des Bandes beim dreimaligen Ausziehen und Aufwickeln des Bandes aufweisen. Der Koffer darf keine Schäden aufweisen, die eine weitere Verwendung von Maßbändern verhindern.

6.8 Die Einhaltung der Anforderungen nach 4.21 wird durch dreimaliges Dehnen des Maßbandes mit der Kraft nach 4.2 überprüft.

Es sollten keine Dellen, Restverformungen am Band vorhanden sein, es sollte keine Trennung (Bruch) des Maßbandes geben.

6.9 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.17-4.19, 4.22 wird durch praktische Tests und durch dreimaliges Ziehen und Wickeln des Maßbandes über die gesamte Länge überprüft, wobei die Befestigung an drei beliebigen Punkten entlang der Länge des Bandes überprüft wird.

6.10 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.4 wird in einer Wärmefeuchtekammer überprüft, indem das Maßband dreimal über seine gesamte Länge herausgezogen und aufgewickelt wird, jeweils nach 2 Stunden Einwirkung bei festgelegten Grenzwerten von Temperatur und Feuchtigkeit. Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen in der Kammer bei stationären Werten sollten ± 3 ° C bzw. ± 3% nicht überschreiten.

Nach den Prüfungen dürfen keine mechanischen Beschädigungen, Verklemmungen und Verformungen des Maßbandes, Auslöschungen der Skalenelemente und Beschädigungen der Beschichtungen auftreten.

6.11 Die Einhaltung der Anforderungen nach 4.27 hinsichtlich mechanischer Einwirkungen wird auf Prüfständen bei festgelegten Belastungen überprüft.

Die Dauer der Vibrationstests beträgt 1 Stunde.

Die Schlagfestigkeit bei wiederholten Schlägen wird geprüft, indem 30 Minuten lang mindestens 3000 Schläge mit einer Frequenz von 80-120 Schlägen pro Minute ausgeübt werden.

Die Schlagfestigkeit bei Einzelschlägen wird durch mindestens 5 Schläge geprüft.

.

8.4 Roulettes müssen in Übereinstimmung mit regulatorischen Dokumenten regelmäßig überprüft werden.

________________

Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.006.

8.5 Zur Sicherstellung der erforderlichen Arbeitsspannung bei Messungen wird der Einsatz von Dynamometern empfohlen.

8.6 Bei Messungen bei anderen Temperaturen als 20 °C muss eine Korrektur für den linearen Teeingeführt werden, der nach der Formel berechnet wird

Wo ist der lineare Ausdehnungskoeffizient des Materials des Maßbandes (für Kohlenstoffstahl = 1,2 · 10, für Edelstahl = 2,0 · 10

"Regeln für das Messwesen. GSI. Das Verfahren zur Prüfung und Zulassung der Art von Messgeräten". Akzeptiert von Gosstandart of Russia

"Richtlinien für die Anwendung von Standards für die statistische Akzeptanzkontrolle". Zugelassen durch den staatlichen Standard der UdSSR

"Regeln für das Messwesen. CSI. Überprüfung von Messgeräten. Organisation und Verfahren". Akzeptiert von Gosstandart of Russia

Beschreibung

Metallmaßbänder werden gemäß GOST 7502-98 in einem offenen und geschlossenen Gehäuse mit Edelstahl- oder Kohlenstoffstahlbändern hergestellt. Die ausziehbaren Enden der Bänder sind mit einem Ring oder mit einer Last oder mit einem rechteckigen Ende oder mit einer Halterung zur Befestigung am Messobjekt ausgeführt.

Das Maßband verfügt über eine Vorrichtung zur Fixierung des Maßbandes in jeder Arbeitsposition. Bei Maßbändern, die mit einer Last ausgestattet sind, hat die Last eine zylindrische Form. An der Last wird eine Waage befestigt, der Anfang der Waage ist das Ende der Last. Die Last besteht aus einem Stahlkern, der mit einer Schutzhülle aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (am Ende der Last ist eine Kunststoffspitze angebracht). Die Schale eliminiert Funkenbildung im Falle eines versehentlichen Aufpralls auf die Wände des Tanks. Die Befestigung der Last auf dem Maßband erfolgt über ein Drehgelenk.

Das Aussehen der Roulettes ist in Abbildung 1 dargestellt.

Software

ist abwesend.

Tabelle 1 – Messtechnische Eigenschaften

Tabelle 2 – Wichtigste technische Eigenschaften

Klimatische Einsatzbedingungen:

Arbeitsbereich der Umgebungstemperaturen, °C

Relative Luftfeuchtigkeit, bei +25 °С, %

-40 bis +50 0 bis 98

Vollständige durchschnittliche Ressource für Roulette:

Mit Edelstahlbändern, Zyklen

Mit Karbonstahlriemen, Zyklen

(Der Zyklus beinhaltet: Ziehen Sie das Band bis zur Hälfte

Länge, Spannung nach Arbeitskraft, Countdown,

Bandwicklung).

Gesamtabmessungen des Maßbandes im Etui:

Breite, mm, nicht mehr

Länge, mm, nicht mehr

Dicke, mm, nicht mehr

Masse des Maßbandes mit Last, kg, nicht mehr

Gewicht der Ladung, kg (für Roulette mit Ladung)

von 0,25 bis 2,00

Typgenehmigungszeichen

wird typografisch auf den Roulette-Pass aufgebracht.

Vollständigkeit

Überprüfung

durchgeführt gemäß dem Dokument MI 1780-87 „Guidelines. GSI. Beispielhafte Maßbänder und Maßbänder aus Metall. Verifikationsverfahren.

Grundlegende Mittel zur Überprüfung:

1 Maßband der 3. Kategorie nach GOST R 8.763-2011;

2 Höhenmesser mit Teilungswert 0,05 mm nach GOST 164-90;

3 Mikrometer MK oder MT nach GOST 6507-90;

4 Bremssattel Typ TTTC-TT nach GOST 166-89.

Es ist erlaubt, ähnliche Eichwerkzeuge zu verwenden, die die Bestimmung der messtechnischen Eigenschaften der geeichten Messgeräte mit der erforderlichen Genauigkeit gewährleisten.

Das Eichzeichen wird in Form eines Aufklebers oder Aufdrucks des Eichzeichens auf das Eichzertifikat oder auf den Reisepass aufgebracht.

Informationen zu Messmethoden

in der Betriebsdokumentation angegeben.

Vorschriften

GOST 7502-98 Maßbänder aus Metall. Spezifikationen GOST R 8.763-2011 GSI. Staatliches Eichschema für Längenmessgeräte im Bereich von 1 ■ 10-9 bis 50 m und Wellenlängen im Bereich von 0,2 bis 50 µm

dieser Norm sind obligatorisch, andere werden empfohlen.

Die Norm gilt nicht für Bandmaße, die vor der Einführung dieser Norm von der Produktion entwickelt und gemastert wurden.

Maßband mit Nennlängenskala 5 m, Kohlenstoffstahlband, Genauigkeitsklasse 3, rechteckiges Ende am Zugende des Bandes:

4 Technische Anforderungen

4.1 Roulettes müssen den Anforderungen dieses Standards und der Designdokumentation für bestimmte Roulettemarken entsprechen, die in der vorgeschriebenen Weise zugelassen sind.

4.2 Die zulässige Abweichung der tatsächlichen Länge der Intervalle der Maßbandskalen von der auf der Skala markierten bei einer Umgebungstemperatur von 20 ° C und der Spannung des Maßbands mit der Arbeitskraft sollte die in Tabelle 1 angegebene nicht überschreiten.

Tabelle 1

In Millimetern

Die Arbeitskraft der Bandspannung während der Messungen:

- (100+-10) H - für Roulettes mit einer Länge von 10 m und mehr; - (10+-1) H "" " 1-5 m;

Bei Roulettes mit Belastung – die Spannkraft wird durch die Belastung selbst erzeugt;

Für Maßband mit Rillenband - keine Spannung.

Bei Maßbändern mit einem Gewicht, das am Zugende des Maßbands befestigt ist, muss die Masse des Gewichts () kg betragen.

4.3 Auf Wunsch des Verbrauchers vergleicht der Hersteller die bestellten Maßbänder gemäß den behördlichen Unterlagen * (2) .

Vergleichbaren Roulettes wird eine Fabriknummer zugeordnet. Das Eichzertifikat gibt die tatsächliche Länge (nach Norm) von Null bis zu jedem Meterhub des Maßbandes an, gerundet auf Zehntelmillimeter.

4.4 Bänder müssen bei einer Umgebungstemperatur von minus 40 bis plus 50 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 98 % bei einer Temperatur von plus 25 °C und an Minen gelieferte Bänder bei Temperaturen von minus 10 bis plus 35 °C und relativ betriebsfähig sein Luftfeuchtigkeit bis zu 100 % bei einer Temperatur von plus 35 ° C (UHL-Version, Platzierungskategorie 1 und 5 nach GOST 15150).

4.5 Die durchschnittliche Gesamtlebensdauer für Maßbänder aus Edelstahl beträgt 2000 Zyklen, für Maßbänder aus Kohlenstoffstahl 1500 Zyklen (Zyklus umfasst: Ziehen des Bandes auf volle Länge, Ziehen mit Betriebskraft, Zählen, Aufwickeln des Bandes).

Als Kriterium für den Grenzzustand (Versagen) gilt: Bruch des Gehäuses und des Aufzugsmechanismus, Klemmen, Reißen, Löschen von Strichen und Zahlen des Maßbandes über 10 % der Gesamtstrichzahl und Strichzahl.

4.6 Der Maßstab wird an einer oder beiden Kanten des Bandes angebracht. Es ist erlaubt, Skalen auf beiden Seiten des Bandes anzubringen.

4.7 Maßbänder werden in Millimeter-, Zentimeter- und Meterabständen angebracht.

4.8 Roulettes werden so gemacht, dass der Anfang der Skala mit dem Ende des Maßbandes zusammenfällt.

Roulettes mit einem Zugring ab einer Länge von 10 m werden so hergestellt, dass der Anfang der Skala mindestens 100 mm vom Ende entfernt ist.

Bei Bandmaßen mit Belastung dient das untere Ende der Belastung als Skalenanfang.

4.9 Ausgangspunkte für die Digitalisierung sind:

Für Zentimeterintervalle - der Beginn jedes Meters;

Für Meterintervalle - der Anfang der Roulette-Skala.

Bei Zentimeterintervallen darf der Anfang jedes Dezimeters als Ursprung genommen werden, während die Digitalisierung von Intervallen, die ein Vielfaches von 10 sind, in der Anzahl der Zentimeterintervalle vom Beginn jedes Meters angegeben wird.

Für Zentimeter-Intervalle von Roulette-Skalen bis einschließlich 5 m Länge ist es zulässig, den Anfang der Roulette-Skala als Bezugspunkt zu nehmen, ohne digitale Bezeichnungen von Meter-Intervallen anzuwenden.

4.10 Die Strichbreite sollte aus dem Bereich ausgewählt werden: 0,20; 0,30; 0,40mm. Zulässige Abweichung mm.

4.11 Die Striche verschiedener Skalenintervalle sollten unterschiedlich lang sein.

4.12 Digitalisierung von Waagen

4.12.1 Jedes Zentimeter- und Meterintervall muss eine digitale Bezeichnung der Gesamtzahl der Intervalle vom Ursprung haben; Zahlen, die Meterabstände angeben, müssen durch den Buchstaben „m“ (Meter) ergänzt werden.

4.12.2 Numerische Angaben von Zentimeterschritten, Vielfachen von Zehn und Meterschritten sollten durch eine Vergrößerung der Schriftgröße oder einen farbigen Hintergrund hervorgehoben werden.

4.12.3 In der Nähe der Bezeichnungen der Zentimeterintervalle, ein Vielfaches von 10, Zahlen anbringen, die die Anzahl der vollen Meter vom Anfang der Skala angeben.

4.13 Striche und Zahlen sollten gleichmäßig, deutlich und senkrecht zur Arbeitskante des Bandes sein. Die Abweichung von der Rechtwinkligkeit für Striche sollte 30 Zoll nicht überschreiten, für Zahlen - 3 °.

4.14 Für Zahlen und Beschriftungen werden Schriftarten gemäß GOST 26.020 verwendet. Auf Waagen mit gedruckten Strichen dürfen Zahlen und Beschriftungen in typografischer Schriftart gemäß GOST 3489.2 ausgeführt werden.

4.15 Roulette-Skalen sollten mit gedruckten oder geätzten Strichen und Digitalisierung hergestellt werden.

4.16 Der Hintergrund der Roulette-Skala sollte hell sein, und die Striche und Ziffern sollten dunkel und von kontrastierenden Farben sein.

Bei Maßbändern aus Kohlenstoffstahl mit geätzten Strichen und Digitalisierung ist ein dunkler Hintergrund zulässig, während Striche und Digitalisierung hell sind.

4.17 Roulettes müssen eine Vorrichtung haben, um das Maßband in jeder Arbeitsposition oder innerhalb einer Umdrehung der Trommel zu fixieren.

4.18 Roulettes müssen eine Bandspule haben. Roulettes bis zu einer Länge von 5 m müssen über eine Vorrichtung zum automatischen Aufwickeln des Bandes verfügen. In Absprache mit dem Verbraucher ist es erlaubt, Roulettes ohne automatisches Aufwickeln des Bandes herzustellen.

Es ist verboten, die automatische Aufwickelvorrichtung für Roulette mit einer Last zu verwenden.

4.19 Beim Ab- und Aufwickeln des Maßbandes dürfen keine Verzerrungen und Verklemmungen auftreten.

4.20 Maßbandgehäuse sollen die Sicherheit des Maßbandes in aufgewickelter Form bei einem Sturz aus 1,5 m Höhe gewährleisten.

4.21 Die Konstruktion des Körpers muss das Maßband vor Bruch oder dem Auftreten von Restverformungen schützen, nachdem es für Messungen gespannt wurde.

4.22 Die Konstruktion des geschlossenen Gehäuses eines Maßbands mit einer Länge von 10 m oder mehr sollte die Möglichkeit einer regelmäßigen Reinigung des inneren Hohlraums gewährleisten.

4.23 Roulette-Maßbänder werden flach gemacht. Für Bandmaße bis einschließlich 5 m Länge dürfen Bänder mit rechteckigem Ende und mit einem Halter konvex (gerillt) gemacht werden.

4.24 Zur Herstellung von Maßbändern werden Bandmaße verwendet

a) Edelstahlbänder:

Kaltgewalzt aus korrosionsbeständigem Stahl der Sorte Kh18G14AN4 (EP-197), wärmebehandelt, poliert gemäß den behördlichen Vorschriften * (3) ;

Kaltgewalzt aus korrosionsbeständigem und hitzebeständigem Stahl 12X17G9AN4 hartbearbeitet oder hochbearbeitet, erhöhte Genauigkeit, Gruppe 1, Oberflächenklasse A nach GOST 4986;

b) Kohlenstoffstahlbänder:

Kaltgewalzter Vergütungsstahl, Festigkeitsgruppe 2P, normale Fertigungsgenauigkeit, lichtgehärtet, poliert, mit bearbeiteten Kanten, mit einem Halbmond von nicht mehr als 2 mm pro 3 m gemäß GOST 21996.

Es dürfen Stähle anderer Sorten mit physikalisch-chemischen, physikalisch-mechanischen und technologischen Eigenschaften verwendet werden, die den entsprechenden Eigenschaften von Stählen dieser Sorten nicht unterlegen sind.

4.25 Die Breite und Dicke des Bandes wird gemäß Tabelle 2 gewählt.

Tabelle 2

In Millimetern

4.26 Klebebänder aus Kohlenstoffstahl müssen eine schützende Antikorrosionsbeschichtung haben: Lack, Emaille oder Polymer.

Eine Kombination der oben genannten ist zulässig.

Die aufgetragenen Schutzbeschichtungen von Maßbändern einschließlich der Ladung müssen GOST 9.005, GOST 9.032, GOST 9.301, GOST 9.303, GOST 9.401, GOST 23852 entsprechen.

4.27 Roulettes in einer Verpackung müssen folgenden äußeren Einflüssen standhalten:

Sinusförmige Vibration mit einer Beschleunigung von 49 (5 g) im Frequenzbereich von 20-80 Hz;.

Mehrfachschocks mit Beschleunigung 147 (15 g) mit einer Schockimpulsdauer von 5 ms;

Einzelstöße mit Beschleunigung 294 (30 g) bei einer Stoßimpulsdauer von 3 ms;

Klimafaktoren nach Lagerbedingungen 5 nach GOST 15150.

4.28 Vollständigkeit

4.28.1 Auf Wunsch des Verbrauchers müssen Bandmaße ab einer Länge von 10 m mit einem Dynamometer ausgestattet sein, das eine Arbeitsspannung mit der in 4.2 angegebenen Kraft liefert.

4.28.2 Jede gelieferte Charge von Maßbändern muss mit einem Dokument (Zertifikat oder Pass) versehen sein, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm bestätigt, und bei Maßbändern mit Belastung mit einer zusätzlichen Bedienungsanleitung. Die Dokumente müssen das Zulassungszeichen des Messgerätetyps gemäß den behördlichen Dokumenten tragen * (4) .

4.29 Die Kennzeichnung von Maßbändern muss eindeutig sein und während der gesamten Lebensdauer bestehen bleiben. Der Ort und die Art der Markierung sind in den Zeichnungen angegeben.

4.30 Auf dem Körper jedes Maßbandes muss angebracht werden:

Konventionelle Bezeichnung für Roulette;

Zulassungszeichen für die Art des Maßbandes als Messmittel nach behördlichen Vorschriften * (4) ;

Seriennummer (bei verglichenen Maßbändern);

Ausstellungsjahr und -monat;

Der Stempel des Technischen Kontrolldienstes.

4.31 Auf dem Maßband jedes Maßbandes am Auspuffende ist angebracht:

Roulettelänge in Metern;

Masse eines 1-m-Bandmaßes in Gramm;

Längenausdehnungskoeffizient des Bandmaterials (für Roulettes mit einer Länge von 10 m oder mehr);

Das Zeichen des Glaubens.

4.32 Das am Zugende des Maßbandes befestigte Gewicht muss gekennzeichnet sein mit:

Warenzeichen des Herstellers oder dessen Name;

Gewicht der Ladung in Kilogramm.

4.33 Auf dem Transportbehälter muss zusätzlich zur Kennzeichnung nach GOST 14192 Folgendes angebracht werden:

Der Name des verpackten Produkts und sein Symbol;

Menge der verpackten Produkte;

Name des Herstellers.

4.34 Vor dem Verpacken des Maßbandes muss es gründlich gereinigt und mit einem temporären Korrosionsschutz gemäß GOST 9.014 versehen werden.

4.35 Roulettes in einer offenen Kiste müssen in wasserfestes Packpapier eingeschlagen und einzeln verpackt sein.

4.36 Wenn sie gruppiert sind, sollten die Maßbänder dicht in einem Behälter verpackt sein, der innen mit feuchtigkeitsbeständigem Papier ausgekleidet ist.

Sammelverpackungen müssen eine Packliste haben, aus der hervorgeht:

Name des Herstellers und seine Anschrift;

Konventionelle Bezeichnung für Roulette;

Die Anzahl der verpackten Roulettes;

Herstellungsdatum der Rollen.

5 Annahmeregeln

5.1 Um die Übereinstimmung von Maßbändern mit den Anforderungen dieser Norm und Konstruktionsdokumentation für Maßbänder bestimmter Marken zu überprüfen, wird Folgendes durchgeführt: Prüfungen zur Zulassung des Messgerätetyps, Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen, Verifizierung, Prüfungen zur Bestätigung Übereinstimmung mit dem zugelassenen Typ.

5.2 Prüfungen zur Zulassung des Messgerätetyps und zur Bestätigung der Übereinstimmung mit dem zugelassenen Typ werden in Übereinstimmung mit behördlichen Dokumenten * (4) durchgeführt.

5.3 Abnahmeprüfungen zur Erfüllung der Anforderungen von 3.1-3.4, 4.2, 4.3, 4.6-4.19, 4.23-4.26, 4.28-4.36 werden mit statistischer Stichprobenkontrolle durchgeführt. Kontrollpläne werden in den Methoden erstellt, die gemäß den behördlichen Dokumenten * (5) entwickelt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden. Prüfungen werden vom Technischen Überwachungsdienst des Herstellers durchgeführt (organisiert).

5.4 Nach bestandener Abnahmeprüfung sind Maßbänder gemäß behördlichen Unterlagen * (6) zu verifizieren und, falls vom Kunden gefordert, Vergleich gemäß den Anforderungen von 4.3.

5.5 Wiederkehrende Prüfungen werden mindestens einmal jährlich im vollen Umfang der Anforderungen dieser Norm und Konstruktionsdokumentation für Bandmaße bestimmter Marken durchgeführt.

5.5.1 Geprüft werden mindestens drei Muster von Maßbändern mit und ohne Belastung, Längen 3 (oder 5), 10, 30 (oder 50), 100 m von jedem Material, Korrosionsschutzbeschichtung, Genauigkeitsklasse nach Wahl des technischer Kontrolldienst aus den Reihen derjenigen, die die Abnahme bestanden haben - bestandene Tests.

Prüfbänder ab einer Länge von 10 m einer Genauigkeitsklasse, die sich nur in der Skalenlänge unterscheiden, werden auf Maßbändern der größten Länge durchgeführt und die Prüfergebnisse auf den gesamten Standardgrößenbereich erweitert.

Die Ergebnisse der regelmäßigen Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen.

5.5.2 Wird eine Nichtübereinstimmung der Proben (Muster) mit der zu prüfenden Anforderung festgestellt, werden die Prüfungen nicht abgebrochen und nicht vollständig durchgeführt. Darüber hinaus werden Wiederholungsprüfungen an einer doppelten Anzahl von Mustern durchgeführt, die vom Technischen Kontrolldienst unter den bestandenen Abnahmeprüfungen entsprechend den Abweichungspunkten ausgewählt werden.

Die Ergebnisse wiederholter Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse der Wiederholungstests sind endgültig.

6 Testmethoden

6.1 Tests von Roulettes und Entscheidungen auf der Grundlage ihrer Ergebnisse werden gemäß den Anforderungen dieser Norm und Designdokumentation für Roulettes bestimmter Marken durchgeführt. Die in dieser Norm festgelegten Verfahren und Prüfwerkzeuge, mit Ausnahme der obligatorischen, können durch andere ersetzt werden, wobei die erforderliche Genauigkeit und die in der vorgeschriebenen Weise vereinbarten Messbedingungen gewährleistet sind.

Alle verwendeten Messgeräte müssen gemäß den behördlichen Dokumenten * (7) verifiziert und die Prüfgeräte gemäß GOST 24555 * (8) zertifiziert sein.

6.5 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.26 wird gemäß GOST 9.032, GOST 9.302, GOST 9.401, GOST 9.407 überprüft, die Art der Beschichtung wird gemäß der Konstruktionsdokumentation überprüft. Bei wiederkehrenden Prüfungen wird nach jeder klimatischen und mechanischen Prüfung der Zustand der Beschichtungen überprüft.

6.7 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.20 wird überprüft, indem das Maßband ohne zusätzliche Beschleunigung aus einer Höhe von 1,5 m mindestens 5 Mal auf eine feste Unterlage fallen gelassen wird.

Das Maßband darf nach der Prüfung keine Kerben, Risse, Dellen, Beschädigungen an Beschichtungen, Verklemmen des Bandes beim dreimaligen Ausziehen und Aufwickeln des Bandes aufweisen. Der Koffer darf keine Schäden aufweisen, die eine weitere Verwendung von Maßbändern verhindern.

6.8 Die Einhaltung der Anforderungen nach 4.21 wird durch dreimaliges Dehnen des Maßbandes mit der Kraft nach 4.2 überprüft.

Es sollten keine Dellen, Restverformungen am Band vorhanden sein, es sollte keine Trennung (Bruch) des Maßbandes geben.

6.9 Einhaltung

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

SEILE MESSEN
METALL

Technische Bedingungen

ZWISCHENSTAATLICHER RAT
ÜBER NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

Minsk

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Staatsunternehmen „Forschungsinstitut für Bergbaugeomechanik und Bergbauvermessung“ (VNIMI) und dem Interstate Technical Committee for Standardization MTK 296 „Optics and Optical Instruments“

EINFÜHRUNG von Gosstandart aus Russland

2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 13 vom 28. Mai 1998)

Staatsname

Name des nationalen Normungsgremiums

Die Republik Aserbaidschan

Azgosstandart

Republik Armenien

Armstate-Standard

Republik Weißrussland

Staatlicher Standard von Weißrussland

Republik Kasachstan

Staatsstandard der Republik Kasachstan

Kirgisische Republik

Kirgisischer Standart

Die Republik Moldau

Moldaustandard

Die Russische Föderation

Gosstandart von Russland

Die Republik Tadschikistan

Tadschikischer Staatsstandard

Turkmenistan

Hauptstaatsinspektion von Turkmenistan

Die Republik Usbekistan

Uzgosstandart

Staatlicher Standard der Ukraine

3 Durch den Erlass des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 27. Juli 1999 Nr. 220-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 7502-98 direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation ab dem 1. Juli in Kraft gesetzt , 2000.

5 ÜBERARBEITUNG. November 2006

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

METALLMESSROULTIES

Technische Bedingungen

Messen von Metallbändern.
Spezifikationen

Einführungsdatum 01.07.2000

1 Einsatzgebiet

Diese Norm gilt für Maßbänder aus Metall der 2. und 3. Genauigkeitsklasse (im Folgenden Bandmaße genannt), die zum Messen von Längenmaßen durch direkten Vergleich mit der Skala bestimmt sind.

Sicherheitsanforderungen für Gewichtsbänder sind in 4.18 festgelegt.

Anforderungen 3.4, 4.1-4.4, 4.7-4.10, 4.12, 4.13, 4.18, 4.19, 4.26, 4.28-4.33, 6.1, 6.2, 8.1, 8.4, 8.6, Abschnitte 5, 9 dieser Norm sind obligatorisch, andere werden empfohlen.

Die Norm gilt nicht für Bandmaße, die vor der Einführung dieser Norm von der Produktion entwickelt und gemastert wurden.

2 Normative Verweisungen

3 Hauptparameter und Abmessungen

3.1 Roulettes sollten mit Nennlängenskalen von 1, 2, 3, 5, 10, 20, 30, 50, 100 m hergestellt werden Auf Bestellung des Verbrauchers können Maßbänder mit Skalen anderer Längen hergestellt werden.

3.2 Roulette sollte mit Edelstahlbändern (Symbol - H) oder Karbonstahl (Symbol - Y) gemacht werden.

3.3 Die ausziehbaren Enden der Roulettes sollten gemacht werden:

Mit einem Ring (im Symbol - der Buchstabe "K");

Mit einer Last (im Symbol - der Buchstabe "G").

Roulettes bis einschließlich 5 m dürfen mit einem Auspuffende in Form von:

Rechteckiges Ende (im Symbol - der Buchstabe "P");

Mit einem Halter zur Befestigung am zu messenden Objekt (im Symbol - der Buchstabe "D").

3.4 Das Symbol für Bandmaße sollte enthalten: den Buchstaben „P“ – „Roulette“, die Nennlänge der Skala, das Material des Bandes, die Genauigkeitsklasse, die Ausführung des Zugendes des Bandes und dessen Bezeichnung Standard.

Beispiele für Symbole:

Maßband mit Nennlängenskala 30 m, Edelstahlband, Genauigkeit Klasse 2, Ring am Zugende des Bandes:

Maßband mit Nennlängenskala 5 m, Kohlenstoffstahlband, Genauigkeitsklasse 3, rechteckiges Ende am Zugende des Bandes:

4 Technische Anforderungen

4.1 Roulettes müssen den Anforderungen dieses Standards und der Designdokumentation für bestimmte Roulettemarken entsprechen, die in der vorgeschriebenen Weise zugelassen sind.

4.2 Die zulässige Abweichung der tatsächlichen Länge der Intervalle der Maßbandskalen von der auf der Skala markierten bei einer Umgebungstemperatur von 20 ° C und der Spannung des Maßbands mit der Arbeitskraft sollte die in Tabelle 1 angegebene nicht überschreiten.

Tabelle 1

In Millimetern

Die Arbeitskraft der Bandspannung während der Messungen:

- (100±10) H - für Bandmaße ab 10 m Länge;

- (10±1) N » » » 1-5 m;

Bei Roulettes mit Belastung – die Spannkraft wird durch die Belastung selbst erzeugt;

Für Maßband mit Rillenband - keine Spannung.

Bei Maßbändern mit einem am Zugende des Maßbandes befestigten Gewicht muss die Masse des Gewichtes (2 ± 0,1) kg betragen.

4.3 Auf Wunsch des Verbrauchers vergleicht der Hersteller die bestellten Maßbänder gemäß den behördlichen Vorschriften 1) .

Vergleichbaren Roulettes wird eine Fabriknummer zugeordnet. Das Eichzertifikat gibt die tatsächliche Länge (nach Norm) von Null bis zu jedem Meterhub des Maßbandes an, gerundet auf Zehntelmillimeter.

1) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß MI 1780.

4.4 Bänder sollten bei einer Umgebungstemperatur von minus 40 bis plus 50 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 98 % bei einer Temperatur von plus 25 °C und an Minen gelieferte Bänder bei Temperaturen von minus 10 bis plus 35 °C und relativ betriebsfähig sein Luftfeuchtigkeit bis zu 100 % bei einer Temperatur von plus 35 °C (UHL-Version, Platzierungskategorie 1 und 5 nach GOST 15150).

4.5 Die durchschnittliche Gesamtlebensdauer für Maßbänder aus Edelstahl beträgt 2000 Zyklen, für Maßbänder aus Kohlenstoffstahl 1500 Zyklen (Zyklus umfasst: Ziehen des Bandes auf volle Länge, Ziehen mit Betriebskraft, Zählen, Aufwickeln des Bandes).

Als Grenzzustandskriterium (Versagen) gilt: Bruch des Gehäuses und des Aufzugsmechanismus, Klemmen, Reißen, Löschen von Strichen und Zahlen des Maßbandes über 10 % der Gesamtstrichzahl und Strichzahl.

4.6 Der Maßstab wird an einer oder beiden Kanten des Bandes angebracht. Es ist erlaubt, Skalen auf beiden Seiten des Bandes anzubringen.

4.7 Maßbänder werden in Millimeter-, Zentimeter- und Meterabständen angebracht.

4.8 Roulettes werden so gemacht, dass der Anfang der Skala mit dem Ende des Maßbandes zusammenfällt.

Roulettes mit einem Zugring ab einer Länge von 10 m werden so hergestellt, dass der Anfang der Skala mindestens 100 mm vom Ende entfernt ist.

Bei Bandmaßen mit Belastung dient das untere Ende der Belastung als Skalenanfang.

4.9 Ausgangspunkte für die Digitalisierung sind:

Für Zentimeterintervalle - der Beginn jedes Meters;

Für Meterintervalle - der Anfang der Roulette-Skala.

Bei Zentimeterintervallen darf der Anfang jedes Dezimeters als Ursprung genommen werden, während die Digitalisierung von Intervallen, die ein Vielfaches von 10 sind, in der Anzahl der Zentimeterintervalle vom Beginn jedes Meters angegeben wird.

Für Zentimeter-Intervalle von Roulette-Skalen bis einschließlich 5 m Länge ist es zulässig, den Anfang der Roulette-Skala als Bezugspunkt zu nehmen, ohne digitale Bezeichnungen von Meter-Intervallen anzuwenden.

4.10 Die Strichbreite sollte aus dem Bereich ausgewählt werden: 0,20; 0,30; 0,40mm. Zulässige Abweichung ±0,05 mm.

4.11 Die Striche verschiedener Skalenintervalle sollten unterschiedlich lang sein.

4.12 Digitalisierung von Waagen

4.12.1 Jedes Zentimeter- und Meterintervall muss eine digitale Bezeichnung der Gesamtzahl der Intervalle vom Ursprung haben; Zahlen, die Meterabstände angeben, müssen durch den Buchstaben „m“ (Meter) ergänzt werden.

4.12.2 Numerische Angaben von Zentimeterschritten, Vielfachen von Zehn und Meterschritten sollten durch eine Vergrößerung der Schriftgröße oder einen farbigen Hintergrund hervorgehoben werden.

4.12.3 In der Nähe der Bezeichnungen der Zentimeterintervalle, ein Vielfaches von 10, Zahlen anbringen, die die Anzahl der vollen Meter vom Anfang der Skala angeben.

4.13 Striche und Zahlen sollten gleichmäßig, deutlich und senkrecht zur Arbeitskante des Bandes sein. Die Abweichung von der Rechtwinkligkeit sollte bei Strichen 30¢ nicht überschreiten, bei Zahlen - 3°.

4.14 Für Zahlen und Beschriftungen werden Schriftarten gemäß GOST 26.020 verwendet. Auf Waagen mit gedruckten Strichen dürfen Zahlen und Beschriftungen in typografischer Schriftart gemäß GOST 3489.2 ausgeführt werden.

4.15 Roulette-Skalen sollten mit gedruckten oder geätzten Strichen und Digitalisierung hergestellt werden.

4.16 Der Hintergrund der Roulette-Skala sollte hell sein, und die Striche und Ziffern sollten dunkel und von kontrastierenden Farben sein.

Bei Maßbändern aus Kohlenstoffstahl mit geätzten Strichen und Digitalisierung ist ein dunkler Hintergrund zulässig, während Striche und Digitalisierung hell sind.

4.17 Roulettes müssen eine Vorrichtung haben, um das Maßband in jeder Arbeitsposition oder innerhalb einer Umdrehung der Trommel zu fixieren.

4.18 Roulettes müssen eine Bandspule haben. Roulettes bis zu einer Länge von 5 m müssen über eine Vorrichtung zum automatischen Aufwickeln des Bandes verfügen. In Absprache mit dem Verbraucher ist es erlaubt, Roulettes ohne automatisches Aufwickeln des Bandes herzustellen.

Es ist verboten, die automatische Aufwickelvorrichtung für Roulette mit einer Last zu verwenden.

4.19 Beim Ab- und Aufwickeln des Maßbandes dürfen keine Verzerrungen und Verklemmungen auftreten.

4.20 Maßbandgehäuse sollen die Sicherheit des Maßbandes in aufgewickelter Form bei einem Sturz aus 1,5 m Höhe gewährleisten.

4.21 Die Konstruktion des Körpers muss das Maßband vor Bruch oder dem Auftreten von Restverformungen schützen, nachdem es für Messungen gespannt wurde.

4.22 Die Konstruktion des geschlossenen Gehäuses eines Maßbands mit einer Länge von 10 m oder mehr sollte die Möglichkeit einer regelmäßigen Reinigung des inneren Hohlraums gewährleisten.

4.23 Roulette-Maßbänder werden flach gemacht. Für Bandmaße bis einschließlich 5 m Länge dürfen Bänder mit rechteckigem Ende und mit einem Halter konvex (gerillt) gemacht werden.

4.24 Zur Herstellung von Maßbändern werden Bandmaße verwendet

a) Edelstahlbänder:

Kaltgewalzt aus korrosionsbeständiger Stahlsorte X18G14AN4 (EP-197), wärmebehandelt, poliert gemäß behördlichen Vorschriften 1) ;

Kaltgewalzt aus korrosionsbeständigem und hitzebeständigem Stahl 12X17G9AN4 hartbearbeitet oder hochbearbeitet, erhöhte Genauigkeit, Gruppe 1, Oberflächenklasse A nach GOST 4986;

b) Kohlenstoffstahlbänder:

Kaltgewalzter Vergütungsstahl, Festigkeitsgruppe 2P, normale Fertigungsgenauigkeit, lichtgehärtet, poliert, mit bearbeiteten Kanten, mit einem Halbmond von nicht mehr als 2 mm pro 3 m gemäß GOST 21996.

Es dürfen Stähle anderer Sorten mit physikalisch-chemischen, physikalisch-mechanischen und technologischen Eigenschaften verwendet werden, die den entsprechenden Eigenschaften von Stählen dieser Sorten nicht unterlegen sind.

1) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß TU 14-1-425.

4.25 Die Breite und Dicke des Bandes wird gemäß Tabelle 2 gewählt.

Tabelle 2

In Millimetern

4.26 Klebebänder aus Kohlenstoffstahl müssen eine schützende Antikorrosionsbeschichtung haben: Lack, Emaille oder Polymer.

Eine Kombination der oben genannten ist zulässig.

Die aufgebrachten Schutzbeschichtungen von Maßbändern einschließlich der Ladung müssen GOST 9.005, GOST 9.032, GOST 9.301, GOST 9.303, GOST 9.401, GOST 23852 entsprechen.

4.27 Roulettes in einer Verpackung müssen folgenden äußeren Einflüssen standhalten:

Sinusförmige Vibration mit einer Beschleunigung von 49 m / s 2 (5 g) im Frequenzbereich von 20-80 Hz;

Mehrfachstöße mit einer Beschleunigung von 147 m/s 2 (15 g) bei einer Stoßimpulsdauer von 5 ms;

Einzelschläge mit einer Beschleunigung von 294 m/s 2 (30 g) bei einer Stoßimpulsdauer von 3 ms;

Klimafaktoren nach Lagerbedingungen 5 nach GOST 15150.

4.28 Vollständigkeit

4.28.1 Auf Wunsch des Verbrauchers müssen Bandmaße ab einer Länge von 10 m mit einem Dynamometer ausgestattet sein, das eine Arbeitsspannung mit der in 4.2 angegebenen Kraft liefert.

4.28.2 Jede gelieferte Charge von Maßbändern muss mit einem Dokument (Zertifikat oder Pass) versehen sein, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm bestätigt, und bei Maßbändern mit Belastung mit einer zusätzlichen Bedienungsanleitung. Die Unterlagen müssen mit dem Bauartzulassungszeichen des Messgerätes gemäß den behördlichen Unterlagen 1) gekennzeichnet sein.

4.28.3 Vergleichbare Bandmaße müssen einen Eichschein mit Angabe der Daten nach 4.3 haben.

4.29 Die Kennzeichnung von Maßbändern muss eindeutig sein und während der gesamten Lebensdauer bestehen bleiben. Der Ort und die Art der Markierung sind in den Zeichnungen angegeben.

4.30 Auf dem Körper jedes Maßbandes muss angebracht werden:

Konventionelle Bezeichnung für Roulette;

Zulassungszeichen für die Art des Maßbandes als Messmittel nach behördlichen Vorschriften 1) ;

Seriennummer (bei verglichenen Maßbändern);

Ausstellungsjahr und -monat;

Der Stempel des Technischen Kontrolldienstes.

PR 50.2.009.

4.31 Auf dem Maßband jedes Maßbandes am Auspuffende ist angebracht:

Roulettelänge in Metern;

Masse eines 1-m-Bandmaßes in Gramm;

Längenausdehnungskoeffizient des Bandmaterials (für Roulettes mit einer Länge von 10 m oder mehr);

Das Zeichen des Glaubens.

4.32 Das am Zugende des Maßbandes befestigte Gewicht muss gekennzeichnet sein mit:

Warenzeichen des Herstellers oder dessen Name;

Gewicht der Ladung in Kilogramm.

4.33 Auf dem Transportbehälter muss zusätzlich zur Kennzeichnung nach GOST 14192 Folgendes angebracht werden:

Der Name des verpackten Produkts und sein Symbol;

Menge der verpackten Produkte;

Name des Herstellers.

4.34 Vor dem Verpacken des Maßbandes muss es gründlich gereinigt und mit einem temporären Korrosionsschutz gemäß GOST 9.014 versehen werden.

4.35 Roulettes in einer offenen Kiste müssen in wasserfestes Packpapier eingeschlagen und einzeln verpackt sein.

4.36 Wenn sie gruppiert sind, sollten die Maßbänder dicht in einem Behälter verpackt sein, der innen mit feuchtigkeitsbeständigem Papier ausgekleidet ist.

Sammelverpackungen müssen eine Packliste haben, aus der hervorgeht:

Name des Herstellers und seine Anschrift;

Konventionelle Bezeichnung für Roulette;

Die Anzahl der verpackten Roulettes;

Herstellungsdatum der Rollen.

5 Annahmeregeln

5.1 Um die Übereinstimmung von Maßbändern mit den Anforderungen dieser Norm und Konstruktionsdokumentation für Maßbänder bestimmter Marken zu überprüfen, wird Folgendes durchgeführt: Prüfungen zur Zulassung des Messgerätetyps, Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen, Verifizierung, Prüfungen zur Bestätigung Übereinstimmung mit dem zugelassenen Typ.

5.2 Prüfungen zur Zulassung des Messgerätetyps und Bestätigung der Übereinstimmung mit dem zugelassenen Typ werden gemäß den behördlichen Dokumenten 1) durchgeführt.

1) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.009.

5.3 Abnahmeprüfungen zur Erfüllung der Anforderungen von 3.1-3.4, 4.2, 4.3, 4.6-4.19, 4.23-4.26, 4.28-4.36 werden mit statistischer Stichprobenkontrolle durchgeführt. Kontrollpläne werden nach den Methoden erstellt, die gemäß den behördlichen Dokumenten 1) entwickelt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden. Prüfungen werden vom Technischen Überwachungsdienst des Herstellers durchgeführt (organisiert).

1) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß RD 50-605.

5.4 Nach bestandener Abnahmeprüfung sind Maßbänder gemäß den behördlichen Unterlagen 2) zu verifizieren und, falls vom Kunden gefordert, gemäß den Anforderungen von 4.3 zu vergleichen.

2) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.006.

5.5 Wiederkehrende Prüfungen werden mindestens einmal jährlich im vollen Umfang der Anforderungen dieser Norm und Konstruktionsdokumentation für Bandmaße bestimmter Marken durchgeführt.

5.5.1 Geprüft werden mindestens drei Muster von Maßbändern mit und ohne Belastung, Längen 3 (oder 5), 10, 30 (oder 50), 100 m von jedem Material, Korrosionsschutzbeschichtung, Genauigkeitsklasse nach Wahl des technischer Kontrolldienst aus den Reihen derjenigen, die die Abnahme bestanden haben - bestandene Tests.

Prüfbänder ab einer Länge von 10 m einer Genauigkeitsklasse, die sich nur in der Skalenlänge unterscheiden, werden auf Maßbändern der größten Länge durchgeführt und die Prüfergebnisse auf den gesamten Standardgrößenbereich erweitert.

Die Ergebnisse der regelmäßigen Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen.

5.5.2 Wird eine Nichtübereinstimmung der Proben (Muster) mit der zu prüfenden Anforderung festgestellt, werden die Prüfungen nicht abgebrochen und nicht vollständig durchgeführt. Darüber hinaus werden Wiederholungsprüfungen an einer doppelten Anzahl von Mustern durchgeführt, die vom Technischen Kontrolldienst unter den bestandenen Abnahmeprüfungen entsprechend den Abweichungspunkten ausgewählt werden.

Die Ergebnisse wiederholter Tests gelten als positiv, wenn alle Proben alle zu testenden Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse der Wiederholungstests sind endgültig.

6 Testmethoden

6.1 Tests von Roulettes und Entscheidungen auf der Grundlage ihrer Ergebnisse werden gemäß den Anforderungen dieser Norm und Designdokumentation für Roulettes bestimmter Marken durchgeführt. Die in dieser Norm festgelegten Verfahren und Prüfwerkzeuge, mit Ausnahme der obligatorischen, können durch andere ersetzt werden, wobei die erforderliche Genauigkeit und die in der vorgeschriebenen Weise vereinbarten Messbedingungen gewährleistet sind.

Alle verwendeten Messgeräte müssen gemäß den behördlichen Dokumenten 3) verifiziert und die Prüfgeräte müssen gemäß GOST 24555 4) zertifiziert sein.

3) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.006.

4) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß GOST R 8.568.

6.2 Überprüfung von Breite und Dicke des Maßbandes (4.25), Striche und Zahlen (4.10, 4.13), Abweichungen in der Länge der Intervalle (4.2), Masse und Ausmaß der Belastung bei Bandmaßen mit Belastung (4.2, 4.8 ) wird gemäß den behördlichen Dokumenten durchgeführt 5).

5) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß MI 1780 oder gemäß den gemäß MI 1780 entwickelten Überprüfungsmethoden

6.3 Die Einhaltung der Anforderungen von 3.1-3.4, 4.6-4.9, 4.11, 4.12, 4.15, 4.16, 4.23, 4.28-4.36 wird durch Fremdbesichtigung und Vergleich mit der Konstruktionsdokumentation überprüft. Die Abmessungen werden von allen Messinstrumenten kontrolliert, die eine Kontrolle der auf den Zeichnungen angegebenen Abmessungen und ihrer Toleranzen ermöglichen.

6.4 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.24 wird bei der Eingangskontrolle gemäß GOST 24297 mit Methoden gemäß GOST 4986 überprüft

6.6 Die Übereinstimmung der Schrift (4.14) wird durch Vergleich mit einem Muster gem GOST 26.020 oder GOST 3489.2.

6.7 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.20 wird überprüft, indem das Maßband ohne zusätzliche Beschleunigung aus einer Höhe von 1,5 m mindestens 5 Mal auf eine feste Unterlage fallen gelassen wird.

Das Maßband darf nach der Prüfung keine Kerben, Risse, Dellen, Beschädigungen an Beschichtungen, Verklemmen des Bandes beim dreimaligen Ausziehen und Aufwickeln des Bandes aufweisen. Der Koffer darf keine Schäden aufweisen, die eine weitere Verwendung von Maßbändern verhindern.

6.8 Die Einhaltung der Anforderungen nach 4.21 wird durch dreimaliges Dehnen des Maßbandes mit der Kraft nach 4.2 überprüft.

Es sollten keine Dellen, Restverformungen am Band vorhanden sein, es sollte keine Trennung (Bruch) des Maßbandes geben.

6.9 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.17-4.19, 4.22 wird durch praktische Tests und durch dreimaliges Ziehen und Wickeln des Maßbandes über die gesamte Länge überprüft, wobei die Befestigung an drei beliebigen Punkten entlang der Länge des Bandes überprüft wird.

6.10 Die Einhaltung der Anforderungen von 4.4 wird in einer Wärmefeuchtekammer überprüft, indem das Maßband dreimal über seine gesamte Länge herausgezogen und aufgewickelt wird, jeweils nach 2 Stunden Einwirkung bei festgelegten Grenzwerten von Temperatur und Feuchtigkeit. Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen in der Kammer sollten bei stationären Werten ±3 °C bzw. ±3 % nicht überschreiten.

Nach den Prüfungen dürfen keine mechanischen Beschädigungen, Verklemmungen und Verformungen des Maßbandes, Auslöschungen der Skalenelemente und Beschädigungen der Beschichtungen auftreten.

6.11 Die Einhaltung der Anforderungen nach 4.27 hinsichtlich mechanischer Einwirkungen wird auf Prüfständen bei festgelegten Belastungen überprüft.

Die Dauer der Vibrationstests beträgt 1 Stunde.

Die Schlagfestigkeit bei wiederholten Schlägen wird geprüft, indem 30 Minuten lang mindestens 3000 Schläge mit einer Frequenz von 80-120 Schlägen pro Minute ausgeübt werden.

Die Schlagfestigkeit bei Einzelschlägen wird durch mindestens 5 Schläge geprüft.

Während der Prüfung muss der Behälter starr befestigt sein.

Die Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse während des Transports wird geprüft, indem die verpackten Rollen 2 Stunden lang in einer Wärmekammer bei einer Temperatur von minus 50 °C, dann plus 50 °C gehalten werden.

Das Maßband gilt als bestanden, wenn nach der Prüfung keine mechanischen Beschädigungen des Körpers, des Bandes, des Bandklemmens, der Beschichtungen und des Maßstabs auftreten.

6.12 Zuverlässigkeitsindikatoren nach 4.5 werden gemäß Zuverlässigkeitstestprogrammen geprüft, die gemäß GOST 27.410 entwickelt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden.

7 Transport und Lagerung

7.1 Roulettes werden in geschlossenen Fahrzeugen transportiert.

7.2 Transportbedingungen in Bezug auf Witterungseinflüsse müssen den Lagerbedingungen 5 gemäß GOST 15150 entsprechen.

7.3 In Flugzeugen werden Maßbänder in beheizten Fächern transportiert.

7.4 Das Maßband sollte auf Regalen in beheizten Lagern gemäß den Lagerbedingungen 1 GOST 15150 gelagert werden.

8 Gebrauchsanweisung

8.1 Beim Messen des Füllstands von Öl und Ölprodukten mit beladenen Bändern müssen die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

Senken und heben Sie die Last sanft, indem Sie den Griff langsam drehen;

Achten Sie darauf, dass die Ladung nicht an Behälterhälse und andere Metallgegenstände stößt, um Beschädigungen der Beschichtung zu vermeiden.

8.2 Vor dem Gebrauch sollten Sie das Maßband entkonservieren, das Maßband mit einem weichen Tuch trocken wischen.

8.3 Nach den Messungen muss das Rouletteband, wenn es auf die Trommel gewickelt ist, mit einem trockenen, weichen Lappen abgewischt werden.

8.4 Roulettes müssen gemäß den regulatorischen Dokumenten 1) regelmäßig überprüft werden.

1) Auf dem Territorium der Russischen Föderation - gemäß PR 50.2.006.

8.5 Zur Sicherstellung der erforderlichen Arbeitsspannung bei Messungen wird der Einsatz von Dynamometern empfohlen.

8.6 Bei Messungen bei anderen Temperaturen als 20°C , es muss eine Änderung vorgenommen werden Dt auf dem Temperaturkoeffizienten der linearen Ausdehnung, berechnet nach der Formel

Dt= ein Land(t - 20),

wobei a der lineare Ausdehnungskoeffizient des Maßbandmaterials ist (für Kohlenstoffstahl a = 1,2 × 10 -5 , für Edelstahl a = 2,0×10 -5);

Land - Maßbandlänge bei Temperatur gemessen t;

t- Lufttemperatur während der Messung, °С.

9 Herstellergarantien

9.1 Der Hersteller gewährleistet die Konformität von Maßbändern mit den Anforderungen dieser Norm, sofern der Verbraucher die Betriebs-, Transport- und Lagerbedingungen beachtet.

9.2 Gewährleistungsfrist - 12 Monate. ab dem Datum des Verkaufs über ein Einzelhandelsnetz oder ab dem Datum des Eingangs beim Verbraucher.

ANHANG A
(Hinweis)

Literaturverzeichnis

MI 1780-87 „Richtlinien. GSI. Beispielhafte Maßbänder und Maßbänder aus Metall. Verifizierungsregeln. Genehmigt von VNIIM ihnen. DI. Mendelejew

TU 14-1-425-72 „Kaltgewalztes Band aus korrosionsbeständigen Stahlsorten Kh18G14AN4 (EP-197) und Kh18N9SMR (EP-414)“. Genehmigt von Glavmetiz des Ministeriums für Bergbaumetallurgie der UdSSR

PR 50.2.009-94 „Metrologieregeln. GSI. Das Verfahren zur Prüfung und Zulassung des Messgerätetyps. Akzeptiert von Gosstandart of Russia

RD 50-605-86 „Richtlinien für die Anwendung von Normen zur statistischen Abnahmekontrolle“. Zugelassen durch den staatlichen Standard der UdSSR

PR 50.2.006-94 „Metrologieregeln. GSI. Überprüfung von Messgeräten. Organisation und Ablauf“. Akzeptiert von Gosstandart of Russia

Stichworte: Maßbänder aus Metall, Spezifikationen, Klassen, Grundparameter, technische Anforderungen, Abnahmeregeln, Prüfverfahren

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